56/II/2023 Recht auf Nachbarschaftshilfe auch für Kassenpatient*innen in Brandenburg

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Der Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung auf sich dafür einzusetzen, dass die Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen auch in Brandenburg allgemein anerkannt wird. Die bisher gültige Landesverordnung zur „Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote“ ist dementsprechend zu ändern, so dass nicht nur Privatversicherte, sondern auch gesetzlich krankenversicherte Bürger*innen das Angebot der Pflegekassen nutzen können.

Begründung:

Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung der Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote (Anerkennungsverordnung – NBEA – AnerkV), die am 09.01.2016 in Kraft getreten ist.

Laut der gültigen Verordnung verbietet Brandenburg neben drei weiteren Bundesländern die Vergütung von 125 EUR pro Monat für Nachbarn, die bereit sind Menschen mit Pflegestufe 1 und darüber im Haushalt und bei Einkäufen sowie Behördengängen zur begleiten (Berlin gehört nicht dazu!). Für Beamte und privat Versicherte gilt diese Regelung nicht. So erhält beispielsweise eine Professorin mit sehr guter Pension die 125 EUR auch in Brandenburg, wenn der/die Betreuer*in eine Online-Schulung mit „Prüfungsfragen“ nachweist. Die Teilnahme und das Zertifikat sind kostenlos. Das entsprechende Bundesgesetz überlässt diese Regelung den Ländern. Die Vergütung kommt von den Pflegekassen, belastet also nicht den Landeshaushalt.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) plant eine Weiterentwicklung und Überarbeitung der Angebotsanerkennungsverordnung für das Land Brandenburg. Hierbei wird auch die Umsetzung der Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen geprüft.

Es ist unsozial, dass gutverdienende Menschen mit Pflegegrad diese Unterstützung frei zur Verfügung bekommen, wohingegen Kassenpatienten in Brandenburg einen Pflegedienst beauftragen müssen. Das führt dazu, dass manche Einrichtungen 62,50 EUR pro Stunde abrechnen, es erscheint dann ein/e Mitarbeiter*in (keine spezielle Qualifikation erforderlich) für 2 Stunden im Monat. Das soziale Miteinander in einer Nachbarschaft, vor allem auf dem Land, wird so nicht gefördert.

Inzwischen ist die Personalknappheit bei vielen Pflegebetrieben so dramatisch, dass viele diesen Bereich gar nicht mehr übernehmen können. Deswegen wird das Geld bei den Pflegekassen nicht abgerufen, und es findet keine Unterstützung für diejenigen statt, denen Besorgungen im Alltag nicht mehr leichtfallen.

Es sei nochmals betont, das insbesondere die Schlechterstellung der pflichtversicherten Kassenpatient*innen von uns als nicht hinnehmbar angesehen wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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