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Resilienz des Brandenburger Landesverfassungsgerichts stärken
- Einführung von Stellvertreterregelungen, d.h. für jede*n Verfassungsrichter*in sollte vom Landtag ein stellvertretendes Mitglied gewählt werden, um die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts im Falle einer Sperrminorität der AfD aufrechtzuerhalten.
- Einführung einer Regelung, die im Falle einer dauerhaften Blockade durch eine Sperrminorität autoritär-populistischer Parteien die Mehrheitserfordernisse für die Wahl der Richter*innen absenkt und das Landesverfassungsgericht mit einbezieht (wie bereits in § 7a BVerfGG).
- Ergänzung von Art. 113 LVBbg um folgenden Absatz 6: “Ist das Verfassungsgericht außerstande, die ihm zugewiesenen Verfahren zu entscheiden, kann das Bundesverfassungsgericht Verfassungsstreitigkeiten innerhalb Brandenburgs entscheiden.”
- Kündigung der Rundfunkstaatsverträge nur mit Zustimmung des Landtages erlauben und Art. 91 II LVBbg um eine entsprechende Regelung ergänzen.
Empfehlung der Antragskommission:
zurückgezogen (Konsens)
Version der Antragskommission:
Antragsteller gehen mit auf Antrag 46
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