47/I/2020 Reform des Feiertagsgesetzes

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD geführte Landesregierung wird aufgefordert, zu runden Jahrestagen von historischen Ereignissen von besonderer Bedeutung per Rechtsverordnung zusätzliche, einmalige arbeitsfreie Feiertage gem. § 2 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes einzurichten. Hierzu schlagen wir folgende Tage vor:

  • Mittwoch, 13. August 2031: 70. Jahrestag des Mauerbaus
  • Samstag, 27. Januar 2035: 90. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz
  • Dienstag, 13. August 2041: 80. Jahrestag des Mauerbaus
  • Montag, 27. Januar 2045: 100. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz
  • Montag, 24. Mai 2049: 100 Jahre Grundgesetz

Diese Aufzählung soll weder vollständig noch abschließend sein.

Außerdem soll der Frauentag am 8. März sowie der Tag der Befreiung am 8. Mai als gesetzlich anerkannte Feiertage gem. § 2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes eingeführt werden.

Das sog. Tanzverbot zu sog. stillen Feiertagen in den §§ 5 und 6 des Feiertagsgesetzes ist an die Regelungen des Landes Berlin anzugleichen.

Begründung:

Wir werden in den kommenden 25 Jahren zahlreiche 90. oder 100. Jährungen der Barbarei der Nationalsozialisten erleben. Auch wenn beinahe alle Zeitzeugen verstorben sein werden, prägt diese Zeit auch unsere Generation bis heute völlig zurecht. Um ein angemessenes Gedenken zu ermöglichen fordern wir die Landesregierung auf, diese Tage als arbeitsfreie Feiertage festzulegen. Gleiches gilt auch für den Mauerbau als Akt der Barbarei außerhalb des Nationalsozialismus. Anfang des Jahres scheiterte im Landtag eine entsprechende Initiative, den 8. Mai 2020 als einmaligen Feiertag festzulegen. Die Begründung lautete, dass die Einrichtung eines arbeitsfreien Tages noch im selben Jahr zu kurzfristig für die Arbeitgeber sei. Da wir mit den o.g. Terminen, die frühestens erst in vier Jahren greifen, langfristige Planbarkeit schaffen, ist diesem Argument begegnet.

Selbstverständlich geht es dem Antragsteller nicht darum Gedenktage nur dazu zu schaffen, um „Müßiggang“ zu ermöglichen (wobei hier ein übermäßiger Arbeitsfetisch hinterfragt werden muss). Es geht vielmehr darum einen Bruch im Alltag der Menschen zu schaffen, der den Gedenktag zunächst bewusst macht und auch angemessenes Gedenken durch den Zeitgewinn auch erst ermöglicht. Mit anderen Worten: aufgrund dessen, dass man an diesem Tag nicht zur Arbeit oder zur Schule geht (und auch nicht einkaufen kann) wird man überhaupt erst daran erinnert, dass überhaupt ein gedenkenswertes Ereignis vorliegt und man hat Zeit, sich damit zu beschäftigen. Ferner sollte vor den Feiertagen natürlich an Schulen eine entsprechende Vorbereitung stattfinden.

Außerdem soll der internationale Frauentag am 8. März sowie der Tag der Befreiung am 8. Mai als gesetzlicher Feiertag in Brandenburg implementiert werden. Der Frauentag ist ein symbolischer Tag für den Kampf der Frauen für das Wahlrecht und mithin völliger Gleichstellung in der Gesellschaft, der mit einem arbeitsfreien Tag gewürdigt werden sollte. Nicht zuletzt soll die Brandenburger Regelung zum Tanzverbot mit der Regelung in Berlin gleichgesetzt werden. Hiermit soll Konfusion und Regelwust in den beiden Bundesländern abgebaut werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
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