46/I/2025 Resilienz des Brandenburger Rechtsstaats stärken

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Status:
Überweisung

Die SPD-Landtagsfraktion wirkt auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hin:

Resilienz des Brandenburger Landesverfassungsgerichts stärken:

  1. Einführung von Stellvertreterregelungen im LVerfGG, d.h. für jede:n Verfassungsrichter:in sollte vom Landtag ein stellvertretendes Mitglied gewählt werden, um die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts zu schützen.
  2. Einführung einer Regelung im LVerfGG, die im Falle einer dauerhaften Blockade durch eine Sperrminorität autoritär-populistischer Parteien dien Mehrheitserfordernisse für die Wahl der Richter:innen absenkt und das Landesverfassungsgericht mit einbezieht (wie bereits in § 7a BVerfGG).
  3. Einführung einer Regelung, die es dem Bundesverfassungsgericht im Falle einer Arbeitsunfähigkeit des Brandenburger Landesverfassungsgerichts ermöglicht, über Verfahren des LVerfG zu entscheiden.

Umsetzung einer umfangreichen Sensibilisierungs- und Bildungskampagne zu politischem Extremismus an Brandenburger Schulen in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich für eine Finanzierung dieses Programms durch das Land ein.

Begründung:

Bei der Landtagswahl konnte die AfD in Brandenburg eine Sperrminorität erreichen.

Damit hat zum ersten Mal in Brandenburg eine vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtete Partei eine Blockademehrheit.

Der Antrag verfolgt nun das Ziel, den Brandenburger Rechtsstaat resilienter gegen Blockaden solcher autoritär populistischen Parteien zu machen und seine Grundwerte nachhaltig zu schützen.

Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung von Stellvertreterregelungen für die Richter des Landesverfassungsgerichts, um dessen Arbeitsfähigkeit auch bei Ausfällen einzelner Mitglieder zu gewährleisten. Ebenso soll die Absenkung der Mehrheitserfordernisse für die Wahl der Richter:innen das Risiko minimieren, dass autoritär-populistische Kräfte das Gericht durch eine Sperrminorität blockieren könnten.

Zusätzlich stärkt die vorgeschlagene Sensibilisierungs- und Bildungskampagne gegen politischen Extremismus an Schulen die demokratische Bildung von Jugendlichen und fördert die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Überweisung an LTF
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Weiterverfolgung durch Landtagsfraktion Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt das Anliegen des Antrags, die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit dauerhaft zu sichern. In Zeiten wachsender demokratischer Herausforderungen ist es von zentraler Bedeutung, die Stabilität unserer Institutionen zu gewährleisten und etwaige Blockaden durch antidemokratische Kräfte vorzubeugen. Die Arbeitsfähigkeit und Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts sind Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Gewaltenteilung und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Der Antrag bietet wertvolle Anstöße, wie diese Resilienz weiterentwickelt werden kann. Zugleich ist klar, dass Eingriffe in das Landesverfassungsgerichtsgesetz (LVerfGG) sorgfältig, rechtssicher und im breiten politischen Konsens erfolgen müssen. Die Idee, für jedes Mitglied des Landesverfassungsgerichts ein stellvertretendes Mitglied zu wählen, zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit des Gerichts auch dann zu gewährleisten, wenn ein oder mehrere Richterinnen oder Richter dauerhaft verhindert sind oder vorzeitig ausscheiden. Ein solches Modell könnte verhindern, dass das Gericht in einer Krisensituation – etwa durch Krankheit, Rücktritt oder unbesetzte Stellen infolge politischer Blockaden – handlungsunfähig wird. Vergleichbare Regelungen existieren in einzelnen Landesverfassungsgerichten bereits in modifizierter Form. Gleichzeitig ist zu beachten, dass jede Änderung des richterlichen Wahl- und Vertretungssystems die Unabhängigkeit und Legitimation der Richterinnen und Richter berührt. Ein Stellvertretungssystem müsste sicherstellen, dass Ersatzmitglieder über dieselbe demokratische Legitimation verfügen und nicht zu einer „zweiten Instanz“ oder einer politisch leicht austauschbaren Reserve werden. Die SPD-Landtagsfraktion hält es daher für sinnvoll, diese Idee in den zuständigen Ausschüssen sowie im Dialog mit dem Landesverfassungsgericht, der Wissenschaft und den anderen demokratischen Fraktionen vertieft zu diskutieren, um dann potentiell ein rechtssicheres und praktikables Modell zu entwickeln. Der Antrag greift außerdem ein ernstzunehmendes Risiko auf: autoritär-populistische oder antidemokratische Parteien könnten künftig versuchen, die Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern durch gezielte Blockaden zu verhindern und so die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu beeinträchtigen. Eine Regelung, die – ähnlich § 7a Bundesverfassungsgerichtsgesetz – eine Absenkung der erforderlichen Mehrheit bei wiederholtem Scheitern vorsieht, könnte ein Instrument zur Sicherung der Handlungsfähigkeit sein. Allerdings würde eine solche Änderung in das bestehende verfassungsrechtliche Gleichgewicht eingreifen. Die qualifizierte Mehrheit bei der Richterwahl dient dem Schutz der parteiübergreifenden Legitimation und damit der Unabhängigkeit des Gerichts. Die SPD-Landtagsfraktion sieht daher Prüfungsbedarf, ob und wie eine Regelung ausgestaltet werden könnte, die einerseits Blockaden verhindert, andererseits aber die notwendige überparteiliche Legitimation der Richterinnen und Richter wahrt. Der Vorschlag, das Bundesverfassungsgericht im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit des Landesverfassungsgerichts mit der Entscheidung über dessen Verfahren zu betrauen, zielt auf eine Art verfassungsrechtliche Notfallregelung ab. Die dahinterstehende Idee, eine Rechtsschutzlücke zu vermeiden, ist nachvollziehbar. Allerdings stellt eine solche Regelung einen tiefgreifenden Eingriff in die föderale Kompetenzordnung dar. Die Landesverfassungsgerichte sind verfassungsrechtlich eigenständige Organe, die aus der jeweiligen Landesverfassung hervorgehen. Eine Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesverfassungsgericht wäre nur unter engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen möglich, wie durch eine Änderung der Landesverfassung selbst und in Abstimmung mit dem Bund. Die SPD-Landtagsfraktion hielte es daher für geboten, diesen Vorschlag vorab juristisch sorgfältig zu prüfen.
Überweisungs-PDF:

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