66/I/2025 Rettet den nichtkommerziellen Radiorundfunk – weitere Kommerzialisierung des Rundfunks stoppen!

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Status:
Überweisung

Wir setzen uns dafür ein, dass die Pläne des Medienrates der Medienanstalten Berlin-Brandenburg zur Streichung der UKW-Frequenzen für den nichtkommerziellen Rundfunks gekippt werden.

Begründung:

Der nicht-kommerzielle Rundfunk (NKR) sind freie Bürger*innenradiosender, die andere Perspektiven in die Medienlandschaft einbringen als der kommerzielle und öffentlich-rechtliche Rundfunk. Der NKR bildet seit jeher die dritte Säule des Rundfunks.

Der Medienrat der Medienanstalten Berlin-Brandenburg plant die Streichung der analogen Radiofrequenzen für den nicht-kommerziellen Rundfunk, was bedeutet, dass diese nicht mehr flächendeckend zu empfangen sind, was eine massive Einschränkung bedeutet.

Die geplante Neuvergabe der UKW-Frequenzen an kommerzielle Radiosender gefährdet damit die Medienfreiheit in Berlin und Brandenburg.

Der Medienrat behauptet immer wieder, dass diese Umstellung von den NKR-Sendern gewünscht ist.

Fakt ist: DAB+ ist in vielen Regionen in Brandenburg noch nicht ausgebaut und UKW ist im Gegensatz dazu deutlich stabiler.

Die Berliner NKR besitzen größtenteils nicht einmal einen DAB+ Sendeplatz und auch das FraPo (Freie Radio Potsdam) und das Freie BürgerRadio Slubfurt (Lokalradio in Frankfurt (Oder)/Slubice) haben zwar eine DAB+ Sendefrequenz, setzen sich jedoch selbst für einen Erhalt der UKW-Sendefrequenzen ein.

Darum lasst uns gemeinsam, der 3. Säule des Rundfunks den Rücken stärken!

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Überweisung an LTF
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Erledigt.. Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat im April 2025 über die Vergabe der nicht-kommerziell genutzten UKW-Frequenzen 88,4 MHz und 90,7 MHz beschlossen. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Regelungen gemäß § 106 des Medienstaatsvertrags (MStV) sowie §§ 32a bis 34 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (MStV BE-BB). Demnach erfolgt die Zuweisung drahtloser Übertragungskapazitäten durch die zuständige Landesmedienanstalt auf Basis festgelegter Vergabeverfahren und Auswahlkriterien. Eine Rücknahme des Beschlusses ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Zugleich werden aktuell – im Rahmen der Novellierung des MStV BE-BB – Ergänzungen zur Stärkung der Position des nichtkommerziellen Lokalfunks geprüft.
Überweisungs-PDF:

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