75/II/2023 Schnellere Digitalisierung der Verwaltung durch einmaligen zentrale Datenschutzzertifizierung

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Der Landesparteitag der SPD Brandenburg möge beschließen:

Die SPD Brandenburg setzt sich in Landtag und Landesregierung dafür ein, dass auf Ebene der Landesoberbehörden für die Einführung neuer Fachsoftware für die Unteren Landesbehörden spätestens ab 2024 eine zentrale Datenschutzzertifizierung, auf jeden Fall barrierefrei, erfolgt.

 

Begründung:

Ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Fragen nach der Leistungsfähigkeit und auch der Bürger*innenfreundlichkeit der modernen öffentlichen Verwaltung ist die Frage der effektiven Nutzung und des Angebots digitaler Anwendungen und Werkzeuge zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben.

Bürger*innen erwarten zu Recht, entsprechend den Vorgaben des Onlinezugangsgesetztes, das die verbindliche Einführung von über 600 Verwaltungsdienstleistungen als digitale Angebote bereits bis Ende 2022 vorsah, digitale Antragsmöglichkeiten zu erhalten und die schnelle und effiziente Abarbeitung ihrer Anliegen mit Hilfe von digitalen Werkzeugen („Tools“) in der öffentlichen Verwaltung. Seien es Terminvergabesysteme, Bezahlsysteme, digital zugängliche Antragsformulare, Videosprechstunden oder auch die Abwicklung kompletter Verwaltungsverfahren mit der Hilfe von Fachprogrammen.

Dennoch wurden – nicht nur- aber auch in Brandenburg – die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes bei Weitem nicht eingehalten und legt bis heute nur ein geringer Teil der avisierten Angebote digital vor.  Zudem verlässt sich Brandenburg nicht in allen Bereichen auf das auf Bundesebene abgestimmte „Einer für alle“-Prinzip (EfA), nachdem einzelne Bundesländer bestimmte Angebote entwickeln, die alle anderen dann nachnutzen können.

So geht Brandenburg im Bauordnungswesen einen eigenen Weg und arbeitet seit vielen Jahren am sogenannten „virtuelle Bauamt“ als eigener Lösung, die bis heute nicht funktioniert, während Mecklenburg-Vorpommern eine EfA-Lösung für alle Bundesländer Schritt für Schritt zur Reife bringt.  Zudem scheitert die Einführung neuer Software oft am Datenschutz oder fehlenden IT-Sicherheitsprüfungen, weil jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt die Programme eigenständig datenschutzrechtlich und in Bezug auf IT-Sicherheit prüfen müssen. Nicht nur, dass Fachkräftemangel und tarifgebundene Bezahlung die personelle Untersetzung dieser Aufgaben massiv erschwert, und durch dezentrale Umsetzung der Aufgaben ein besonders hoher Personalbedarf insgesamt entsteht.

Im Zweifel gilt die Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten. Bestehen auf dieser Ebene Bedenken, so führt das schlimmstenfalls zum Absehen der Verwaltungen auf kommunaler Ebene von der Einführung wichtiger und nützlicher digitaler Tools.  Bestenfalls wird die Einführung der Verfahren nur auf die lange Bank geschoben.

Das führt dazu, dass sich die Digitalisierung verzögert und bestimmte Verwaltungsleistungen in Brandenburg langsamer und weniger effizient umgesetzt werden als in anderen Bundesländern.

Auch die vielfach geforderte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wird so behindert.

Ein Mittel zur Reduzierung dieser Reibungsverluste ist aus unserer Sicht die Einführung einer entsprechenden Prüfung und Kontrolle auf Ebene der Landesregierung.

Das ist bei Datenschutzfragen unproblematisch zentral machbar.

Sind die Datenschutzfragen auf Landesebene einmal geklärt und ist ein entsprechendes Zertifikat erteilt, so muss nicht jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt mit eigenem Personal die Aufgabe erneut schultern.

Wenn diese sich auf die Prüfung und Einschätzung von Verfahren beschränkt, die in den Unteren Landesbehörden Anwendung finden sollen, ist aus unserer Sicht auch keine Verletzung der Kommunalen Selbstverwaltungsrechte zu befürchten.

Im Gegenteil. Durch Entlastung der kommunalen Ebene kann hier der weitere Prozessschritt, nämlich die Schulung der Mitarbeitenden und Umsetzung der Softwarenutzung verstärkt angegangen werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, der unbedingt gegangen werden muss, um das Ziel einer zeitgemäß und effektiv arbeitenden öffentlichen Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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