40/II/2018 Selbstbestimmung

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Status:
Annahme

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich bei Landesregierung einzusetzen, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass Krankenhäuser und Einrichtungen, welche die gesundheitliche Daseinsfürsorge verantworten, weiterhin Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen.

Begründung:

Das Recht und die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen, gehört bei öffentlichen Krankenhäusern zur gesundheitlichen Grundversorgung.

In einigen Gegenden Deutschlands bestehen allerdings Schwierigkeiten, ortsnahe Möglichkeiten für eine Abtreibung zu finden. Außerdem ist derzeit (in anderen Bundesländern) ein Trend zu verzeichnen, städtische Krankenhäuser zu verkaufen.

Konfessionell gebundene Häuser haben häufig gegenüber Schwangerschaftsunterbrechungen Vorbehalte. Für Ärztinnen und Ärzte verbindet sich mit der medizinischen Leistung eine Gewissensfrage.

Deshalb muss bei den Verträgen darauf geachtet werden, dass bei Neueinstellungen von Chefärztinnen und Chefärzten  weiterhin Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Die Ärztinnen und Ärzte, die dazu bereit sind, dürfen auch nicht daran gehindert werden, Schwangerschaftsabbrüche weiterhin vorzunehmen.

Die indirekte Verhinderung einer Schwangerschaftsunterbrechung kann dazu führen, dass Frauen in die Heimlichkeit, Illegalität und Lebensgefahr getrieben werden.

„Ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine!“ („Kinder“ stehen im politischen Diskurs längst als ein Synonym für Familien aller Art und das „Wir“ steht nicht mehr allein für Frauen.)

Eine gleichberechtigte Gesellschaft braucht das Recht auf Abtreibung. Dazu gehört auch die Gewährleistung der legalen und medizinisch-professionellen Möglichkeit einer Schwangerschaftsunterbrechung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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