13/I/2021 Sicherung einheitlicher Standards in Schulen, deren Finanzierung und Kontrolle durch die Fachaufsicht: Breitbandtelefonanschluss

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Status:
Überweisung

Den Schüler*innen im Land Brandenburg einen Breitbandtelefonanschluss zur Verfügung zu stellen. Das Land Brandenburg verpflichtet sich in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen (Orientierung am Schüler*innen-BAföG), diesen Anschluss für die Familien zu finanzieren.

Begründung:

Die Verpflichtung Deutschlands zu einer flächendeckenden Breitbandversorgung mit mindestens 50 MB/s bis zum Jahr 2018 wurde nicht erreicht. Damit wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt, die eine Vielzahl von Lebensbereichen beeinflusst. Die Auswirkungen für den Bildungsbereich sind gravierend.

Und selbst in Regionen, welche einen Breitbandanschluss bereitstellen, werden die privaten Telefonanschlüsse mit Internet nicht genutzt. Diese wurden in vielen Fällen abgemeldet, weil nur das Mobilgerät zur Kommunikation eingesetzt wird.

Viele Eltern können den monatlichen Tarif der Anbieter für den Festnetzanschluss mit Router nicht leisten und damit ihren Kindern kein häusliches WLAN anbieten. Das Mobilfunkgerät ist die einzige Schnittstelle zur Kommunikation.

Damit sind gerade die Familien, die wir als SPD im Bereich Bildungsgerechtigkeit im Auge haben, von der Teilhabe abgeschnitten. Die Ziele, die mit der Bereitstellung von Tabletts im Rahmen des Digitalpaktes II verfolgt werden, die zwingend ein häusliches WLAN-Netz voraussetzen, werden für diese Familien zwangsläufig verfehlt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Arbeitskreis Digitale Gesellschaft, Landesvorstand (Konsens)
Version der Antragskommission:

Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft wird beauftragt, die nachfolgenden Anträge (13/I/2021, 14/I/2021, 15/I/2021, 16/I/2021, 21/I/2021, 23/I/2021, 28/I/2021) zusammenzufassen und dem Landesvorstand eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen.

Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung wird beauftragt, die Anträge 13/I/2021, 14/I/2021, 16/I/2021, 21/I/2021, 23/I/2021 und 28/I/2021 zusammenzufassen und dem Landesparteitag am 26.11.2022 als einheitlichen Antrag vorzulegen.
Überweisungs-PDF:

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