43/I/2017 Sozialer Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe

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Status:
Erledigt

Die SPD Brandenburg sieht den sozialen Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gebietskörperschaften an und verpflichtet sich, ihn nach Kräften durch ihre Mitwirkung auf allen Ebenen zu fördern. Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  1. Sozialer Wohnungsbau (Neu- und Umbau) ist wieder durch Bereitstellung angemessener Finanzierungsmittel sowie die Unterstützung kommunaler (gemeinnütziger) Wohnungsunternehmen, von Wohnungsbaugenossenschaften und von privaten Investoren in diesem Segment im notwendigen Umfang zu fördern. Auch neue Wohnformen (z. B. Wohngemeinschaften Älterer, gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt u. a.) sollen in die Förderung einbezogen werden.
  2. Als Gemeinschaftsaufgabe soll die Finanzierung sozialer Bauvorhaben mittels ausreichender Förderprogramme von Bund, Ländern und Gebietskörperschaften erfolgen. Wir fordern deshalb die Schaffung von revolvierenden Fonds mit sozial verträglichen Konditionen, bei denen laufend wieder Bauvorhaben aus Zins- und Tilgungsrückflüssen unabhängig von Konjunktur- und Haushaltslagen finanziert werden können.
  3. Daneben sind Wohnungsbauunternehmen der öffentlichen Hände und privatwirtschaftliche Baugenossenschaften mit ausreichendem Eigenkapital auszustatten. Private Investoren haben dieses im Falle der Inanspruchnahme von Fördermitteln ebenfalls nachzuweisen.
  4. Bund, Länder und Gebietskörperschaften sollen mittels entsprechender Regelungen und Maßnahmen sowie eine aktive Grundstückspolitik die Bereitstellung von preiswerten Baugrundstücken unterstützen:
    • Ausweisung von Grundstücken für sozialen Wohnungsbau (Anteil mind. 30 %) im Rahmen der Bauleitplanung bei Gebietskörperschaften ab 10.000 Einwohnern
    • Bereitstellung von preiswerten Grundstücken mit Zweckbindung für sozialen Wohnungsbau und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht
    • bevorzugte und günstige Übertragung von Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an Gebietskörperschaften bzw. Investoren im sozialen Wohnungsbau
    • Vereinfachung und Vereinheitlichung der Baugesetze des Bundes und der Länder mit dem Ziel kostengünstigen Bauens
    • Aufnahme von Regelungen für grundsätzlich altersgerechtes und barrierefreies Bauen in die Baugesetze von Bund und Ländern
    • im Mietwohnungsgeschossbau sollen mindestens 30 % der Wohnungen barrierefrei gebaut werden und erreichbar sein
    • Schaffung von Anreizen, damit ältere Menschen und die Wohnungswirtschaft stärker in barrierefreien Wohnraum investieren
    • Schaffung kostenfreier interessenunabhängiger und fachkundiger Grundlagenberatungsstellen (z. B. zu Rechtsgrundlagen, Finanzierung und Fördermitteleinsatz, Wohnformen, baufachlicher Gestaltung und barrierefreies Bauen usw.) in den kreisfreien Städten und bei den Landkreisen
  5. Wir fordern kostengünstige und barrierefreie Wohnmöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten in ihren Kommunen. Die Sozialstruktur unseres Landes muss auch hier gewährleistet bleiben.
  6. Die (Wohn-) Eigentumsbildung für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen ist auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu fördern.
  7. Gebietskörperschaften sind gehalten, ihren sozialen Wohnungsbestand zu erhalten, diesen zeitgemäß und den Bedürfnissen der Bewohnergruppen entsprechend zu gestalten bzw. anzupassen und zur üblichen Kostenmiete anzubieten. Die Mieten dürfen nicht über den Mieten der örtlichen Mietspiegel bzw. der ortsüblichen Vergleichsmieten liegen.
Begründung:

Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge ist deshalb für ausreichende und bezahlbare Wohnungen zu sorgen. Sozialer Wohnungsbau ist insoweit eine Verpflichtung der öffentlichen Hände, um Menschen mit schwachen Einkommensverhältnissen, insbesondere Älteren, jungen Familien und Alleinerziehenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Ein ausreichendes Angebot an sozial gefördertem Wohnraum ist ein erprobtes Mittel als Regulativ für ausufernde Mietpreissteigerungen. Die eingeführte Mitpreisbremse wird dies alleine nicht schaffen.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

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