30/II/2018 Speicherung der erneuerbaren Energie

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Status:
Überweisung

Die SPD Brandenburg unterstützt die Bundesrats-Initiative unseres Ministerpräsidenten, Dietmar Woidke. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, im Einklang mit EU-Regelungen künftig dafür zu sorgen, dass nur dann Windkraft- und Photovoltaik-Industrieanlagen errichtet werden können, wenn an diesem Standort gleichzeitig entsprechende chemische Speicherindustrie vorhanden ist und kurzfristig umgerüstet werden kann. In Hinblick auf neue EU-Regulierungen müssen alle Windenergie-Anlagen aus Wäldern entfernt werden.

Begründung:

Es ist offensichtlich ein weitgehender gesellschaftlicher Konsens, dass die Energieversorgung zukünftig aus `Erneuerbaren Energien` erfolgen soll. Die Erzeugung von Elektrizität aus Wind und Sonne ist seit Jahrzehnten bekannt und wird kontinuierlich optimiert. Ein Defizit bleibt: Der gewonnene Strom ist abhängig von der Stärke des Windes und der Intensität der Sonne. In Deutschland drehen sich nach Angaben des Bundesverbandes Windenergie (BWE) mittlerweile 29.990 Windindustrie-Anlagen. Die installierte Leistung der Turbinen beläuft sich auf 56.000 MW. Das sind ¾ des deutschen Elektroenergiebedarfs – allein aus Windkraft. Praktisch ist es leider bedeutend weniger, nämlich nur 18,8%. Die tatsächlichen Zahlen belegen, die jederzeit zur Verfügung stehende Windkraftkapazität liegt in Deutschland bei unter einem Prozent der Nennleistung. 2018 wurden etwa 1.300 neue Windindustrie-Anlagen installiert. Wie die Windcharts des Fraunhofer Instituts ausweisen, ist die Leistung aber erstmals um mehr als 1% gesunken. Neueste Untersuchungen zeigen, dass die Windgeschwindigkeiten in Mitteleuropa als Ergebnis des Klimawandels abnehmen und somit eine Vollversorgung aus Windkraft unmöglich ist. Für offshore-Windanlagen konnte gezeigt werden, dass das verwirbelte Abwindfeld eines Windrades 70 km weit reicht, d.h. die nächste Windindustrie-Anlage darf erst in dieser Entfernung dahinter stehen. Das wären dann nur 73 Windräder gleichmäßig über ganz Deutschland verteilt. Beide Faktoren bewirken eine Sättigung beim Windkraftausbau. Trotz aller Versprechen der Industrie, wissenschaftlich sind die Zahlen klar – Windkraft ist ohne Speicherung sinnlos. Das energiereichste und zugleich am besten lagerfähige Speichermedium sind flüssige Treibstoffe. Die lassen sich nach dem bekannten Fischer-Tropsch-Verfahren seit fast 100 Jahren aus Wasserstoff und CO2 herstellen. Das sind Produkte von großen Chemiebetrieben – eben genau solchen, wie wir sie in der Lausitz haben. Ab 2021 muss die LULUCF-Verordnung (land use, land use change and forestry) der EU in deutsches Recht umgesetzt worden sein. Demnach wird in die Klimabilanz der Mitgliedsländer die Leistung ihrer natürlichen biologischen Systeme (Wälder, Moore, Äcker, Wiesen) eingerechnet. Die vielen, in ehemaligen Wäldern ohne Ausgleich angelegten, Windparks werden uns da enormen Schaden zufügen. Die müssen da wieder heraus. Wohin? Ganz einfach: auf die Mineralböden der Bergbaufolgelandschaften. Hier können sie 20 Jahre lang stehen und verhindern keine CO2-Sequestration durch ihren eigenen Platzbedarf bzw. den ihretwegen erforderlichen Netzausbau. Die dazu notwendige Bodenverdichtung kann von Brandenburgischen Unternehmen geleistet werden. Es dürfen keine neuen Windindustrie-Anlagen in Wäldern errichtet werden. Schon vorhandene Anlagen müssen schrittweise entfernt werden. Auf diesem Wege wird Brandenburg in Übereinstimmung mit den LULUCF-Regelungen der EU mit der Energie-Region Lausitz zum Vorreiter im Klimaschutz.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Beschluss: Überweisung an Programmkommission

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