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Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, eine angemessene Terminologie zu verankern und die Bestattungsmöglichkeiten für früh verstorbene Kinder rechtlich zu verbessern.
Würdevollere Terminologie im Brandenburgischen Bestattungsgesetz
Der Begriff „Fehlgeburt“ ist aus dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz zu streichen und durch den Begriff “Sternenkind” zu ersetzen. Die gesetzliche Sprache muss der Situation betroffener Eltern gerecht werden und darf nicht zusätzlich belasten.
Verbesserte Regelungen zur Bestattung früh verstorbener Kinder
Früh verstorbene Kinder müssen unabhängig von Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht würdevoll bestattet werden können. Zudem ist ausdrücklich zu ermöglichen, dass eine gemeinsame Bestattung mit einem ggf. verstorbenen Elternteil erfolgen kann, sofern dies dem Willen der Angehörigen entspricht.
Der Verlust eines Kindes stellt für Eltern eine tiefgreifende Belastung dar. Die im geltenden Recht verwendete Terminologie sowie bestehende formale Voraussetzungen werden dieser emotionalen Realität vielfach nicht gerecht. Insbesondere der Begriff „Fehlgeburt“ wird von Betroffenen als verletzend empfunden und entspricht weder einem zeitgemäßen Sprachgebrauch noch einem würdevollen staatlichen Umgang.
Darüber hinaus sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Bestattung früh verstorbener Kinder bislang uneinheitlich und teilweise an starre Kriterien wie Schwangerschaftswoche oder Gewicht geknüpft. Ein modernes Bestattungsrecht muss Eltern verlässliche und würdige Handlungsmöglichkeiten eröffnen, unabhängig von medizinischen Grenzwerten.
Frage, ob Terminologie juristisch relevant ist
