13/I/2026 Sternkinder und verlässliche Bestattungsregelungen für frühverstorbene Kinder

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Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, eine angemessene Terminologie zu verankern und die Bestattungsmöglichkeiten für früh verstorbene Kinder rechtlich zu verbessern.

Würdevollere Terminologie im Brandenburgischen Bestattungsgesetz

Der Begriff „Fehlgeburt“ ist aus dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz zu streichen und durch den Begriff “Sternenkind” zu ersetzen. Die gesetzliche Sprache muss der Situation betroffener Eltern gerecht werden und darf nicht zusätzlich belasten.

Verbesserte Regelungen zur Bestattung früh verstorbener Kinder

Früh verstorbene Kinder müssen unabhängig von Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht würdevoll bestattet werden können. Zudem ist ausdrücklich zu ermöglichen, dass eine gemeinsame Bestattung mit einem ggf. verstorbenen Elternteil erfolgen kann, sofern dies dem Willen der Angehörigen entspricht.

Begründung:

Der Verlust eines Kindes stellt für Eltern eine tiefgreifende Belastung dar. Die im geltenden Recht verwendete Terminologie sowie bestehende formale Voraussetzungen werden dieser emotionalen Realität vielfach nicht gerecht. Insbesondere der Begriff „Fehlgeburt“ wird von Betroffenen als verletzend empfunden und entspricht weder einem zeitgemäßen Sprachgebrauch noch einem würdevollen staatlichen Umgang.

Darüber hinaus sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Bestattung früh verstorbener Kinder bislang uneinheitlich und teilweise an starre Kriterien wie Schwangerschaftswoche oder Gewicht geknüpft. Ein modernes Bestattungsrecht muss Eltern verlässliche und würdige Handlungsmöglichkeiten eröffnen, unabhängig von medizinischen Grenzwerten.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

Frage, ob Terminologie juristisch relevant ist

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Änderungsanträge
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Nicht abgestimmt Ä1 zum 13/I/2026 Ändern 1-23 Jusos, UB LDS Ersetze Zeile 1 bis 23 durch: Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, eine angemessene Terminologie zu verankern und die Bestattungsmöglichkeiten für früh verstorbene Kinder rechtlich zu verbessern.
  1. Einführung einer würdevollen gesetzlichen Terminologie Im Brandenburgischen Bestattungsgesetz ist der Begriff „Fehlgeborene“ durch eine zeitgemäße und würdige Bezeichnung – etwa „Sternenkind“ – zu ersetzen. Hierfür ist eine klare Legaldefinition aufzunehmen, die Gewicht und weitere medizinische Kriterien bestimmt regelt, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden. Auch für den bislang verwendeten Begriff „Fehlgeburt“ ist eine sprachlich respektvolle und juristisch präzise Ersatzbezeichnung vorzusehen.
  2. Weiterentwicklung der Bestattungsregelungen unter Wahrung elterlicher Entscheidungsfreiheit Das bestehende System, das unterhalb von 500 Gramm ein Bestattungsrecht und ab 500 Gramm eine Bestattungspflicht vorsieht, ist im Lichte praktischer Erfahrungen zu evaluieren. Ziel muss es sein, die Entscheidungsfreiheit der Eltern zu achten und gleichzeitig klare sowie praktikable Regelungen zu gewährleisten.
  3. Gesetzliche Klarstellung zur gemeinsamen Bestattung Es ist ausdrücklich zu regeln, dass auf Antrag mindestens eines Elternteils eine Beilegung eines Sternenkindes zu dem Leichnam eines gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang verstorbenen Elternteils zwecks gemeinsamer Erd- oder Feuerbestattung zulässig ist.
Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Annahme mit Änderungen, Überweisung LTF
Text des Beschlusses:

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, eine angemessene Terminologie zu verankern und die Bestattungsmöglichkeiten für früh verstorbene Kinder rechtlich zu verbessern.

  1. Einführung einer würdevollen gesetzlichen Terminologie
    Im Brandenburgischen Bestattungsgesetz ist der Begriff „Fehlgeborene“ durch eine zeitgemäße und würdige Bezeichnung – etwa „Sternenkind“ – zu ersetzen. Hierfür ist eine klare Legaldefinition aufzunehmen, die Gewicht und weitere medizinische Kriterien bestimmt regelt, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden. Auch für den bislang verwendeten Begriff „Fehlgeburt“ ist eine sprachlich respektvolle und juristisch präzise Ersatzbezeichnung vorzusehen.
  2. Weiterentwicklung der Bestattungsregelungen unter Wahrung elterlicher Entscheidungsfreiheit
    Das bestehende System, das unterhalb von 500 Gramm ein Bestattungsrecht und ab 500 Gramm eine Bestattungspflicht vorsieht, ist im Lichte praktischer Erfahrungen zu evaluieren. Ziel muss es sein, die Entscheidungsfreiheit der Eltern zu achten und gleichzeitig klare sowie praktikable Regelungen zu gewährleisten.
  3. Gesetzliche Klarstellung zur gemeinsamen Bestattung
    Es ist ausdrücklich zu regeln, dass auf Antrag mindestens eines Elternteils eine Beilegung eines Sternenkindes zu dem Leichnam eines gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang verstorbenen Elternteils zwecks gemeinsamer Erd- oder Feuerbestattung zulässig ist.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF:

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