83/II/2018 Trennung von Amt und Mandat für den Erneuerungsprozess der SPD

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Status:
Überweisung

Der Bundesparteitag möge beschließen, dass der /die Vorsitzende auf Bundes- und Landesebene gleichzeitig keinen Fraktionsvorsitz ausüben darf.

Begründung:

Die SPD Mitglieder sind sich darin einig, dass der Erneuerungsprozess höchste Priorität hat und für die Zukunft unserer Partei entscheidend ist. Die Ausrichtung der SPD für die nächsten 20 bis 30 Jahre zu definieren, Ideen zu entwickeln, die Diskussionen in allen Gremien vom Ortsverein bis in den Bundesvorstand zu führen und die Ergebnisse programmatisch zusammenzufassen ist die wichtigste Aufgabe der Parteivorsitzenden/des -Vorsitzenden. Wir sind überzeugt, dass dieses wichtige und existenzielle Vorhaben nur dann gelingen kann, wenn der/die Vorsitzende unserer Partei kein Fraktionsamt ausübt und sich nur auf diese Aufgabe konzentrieren kann. Damit wird gewährleistet, dass der Erneuerungsprozess zügig und ohne Rücksichtnahme auf eigene politische Funktionen gestaltet werden kann. Deshalb fordern wir den Bundesparteitag auf, den § 23 des Organisationsstatuts dahingehend zu ergänzen, dass der Parteivorsitzende/die Parteivorsitzende auf kein Fraktionsamt ausüben darf.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Überweisung an Landesvorstand und Landesausschuss

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