31/II/2018 Treuhandarchiv in Brandenburg sichern

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Status:
Annahme

Die SPD Brandenburg fordert die Sicherstellung des Treuhandarchives in einem öffentlichen Depot in Brandenburg um eine Aufarbeitung der Nachwendezeit nach Öffnung der Akten ab 2020 in Ostdeutschland zu ermöglichen.

Begründung:

Ab 1. Juli 1990 sind der Treuhand 8.000 Betriebe mit mehr als vier Millionen Menschen unterstellt. Aus den „Gewinnern“ der Geschichte werden in Kürze „Verlierer“ gemacht. Die Genossin Iris Gleicke schreibt 2015:

„Die Treuhand ist das Symbol eines brutalen, ungezügelten Kapitalismus, die vielen, wenn nicht den meisten Ostdeutschen traumatische Erlebnisse beschert hat.“ Die Union hielt sie für verrückt, andere rieten ihr zur Mäßigung. Bochumer Wissenschaftler legten in ihrem Auftrag eine Studie vor. Die Autoren bezeichnen die Treuhand als eine „erinnerungskulturelle Bad Bank“; alle schlechten Erfahrungen der Transformationsjahre würden bei ihr abgelegt. Für viele Menschen in Ostdeutschland sei die Treuhand ein „negativer Gründungsmythos der Berliner Republik“. In deren Wahrnehmung erscheine sie als „das zentrale (Negativ-) Symbol einer umfassenden, regelrecht schockartigen Überwältigung des Ostens durch den Westen“.

Die Treuhandakten füllten beim letzten Transport 500 Lkw-Ladungen. Sie lagern in einem privaten Logistikdepot in Großbeeren und damit in Brandenburg. Sie sollen noch bis 2020 unter Verschluss bleiben. Das Bundesarchivgesetz ermöglicht die Öffnung der Akten frühestens nach 30 Jahren. Die wissenschaftliche Aufarbeitung soll in Brandenburg und nicht womöglich in München stattfinden.

In Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium in Berlin, dem die Akten gehören, sollen Wissenschaftler aus Brandenburg diese Arbeit erledigen und transparent gestalten. Wie schon unsere Parteigenossin Petra Köpping gefordert hat, brauchen wir eine ehrliche Aufarbeitung der Nachwendezeit, damit vielen, die die Wende als Kränkung oder Demütigung empfanden, eine späte Wiedergutmachung durch die Würdigung ihrer Lebensgeschichten erfahren. Dies muss zwingend in Brandenburg geschehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Annahme

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