37/II/2023 Trinkwasserversorgung langfristig und nachhaltig für Bevölkerung und Gewerbe sichern

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Die langfristige und nachhaltige Sicherung der Trinkwasserversorgung für Bevölkerung und Gewerbe in allen Regionen Brandenburgs ist ein wichtiges Ziel der SPD Brandenburg. Sie ist unabdingbare Grundlage für eine weitere positive Entwicklung unseres Bundeslandes sowie für den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität der Brandenburger*innen.

Der Klimawandel mit weniger und anders verteilten Niederschlägen sowie einer höheren Verdunstung, die Einstellung des Braunkohlebergbaus sowie die zunehmende Verdichtung im Berliner Umland führen zu gravierenden Veränderungen bei Wasserdargebot und Wasserverbrauch. Dies stellt die Trinkwasserversorgung des Landes Brandenburg, aber auch Berlins vor große Herausforderungen. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, sind zahlreiche Maßnahmen notwendig, die sowohl auf Landesebene, aber zum Teil auch auf Bundesebene vorangebracht werden müssen.

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert, die notwendigen Gesetzesänderungen herbeizuführen, damit sich Brandenburg diesen Herausforderungen erfolgreich stellt und die Trinkwasserversorgung im ganzen Land langfristig und nachhaltig sichert. Dabei sollen insbesondere folgende Themenkomplexe geprüft werden und in Gesetzgebungsverfahren münden:

 

  • Klarstellung und Stärkung des Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch öffentliche Versorger gegenüber allen anderen Wassernutzer*innen sowohl bei der Wassergewinnung als auch bei der Wasserverteilung;
  • Öffentlichkeitsarbeit und Anreize für den sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Wasser;
  • Umgestaltung des Wassernutzungsentgelts (Entgelt bei Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern und aus dem Grundwasser) zu einem Steuerungsinstrument bezüglich der geförderten Wassermengen als auch bezüglich der Wassernutzungsart;
  • Änderung des Kommunalabgabengesetzes, um Trinkwasserversorgern die Möglichkeit zu eröffnen, den Wasserpreis bzw. die Wassergebühr verbrauchsabhängig gestalten zu können, dabei sollen soziale Aspekte besondere Berücksichtigung finden;
  • Erhöhung der Hürden für die Errichtung privater Brunnen, insbesondere durch Einführung einer generellen Genehmigungspflicht bzw. Durchsetzung der Genehmigungspflicht sowie die verpflichtende und vollständige Führung eines entsprechenden Katasters bei den Wasserbehörden;
  • Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der verstärkten Regenwassernutzung vor Ort;
  • Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der verstärkten Nutzung von Brauch- und Grauwasser vor allem im gewerblichen/industriellen Bereich, Anreize für Wasserrecycling und geschlossene Wasserkreisläufe in Gewerbe und Industrie;
  • Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Errichtung von regionalen (bzw. eines landesweiten) Wasserverbundnetzen über die Grenzen der Wasserverbände hinweg;
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlagen einschl. Definition der Standards für die Versickerung von geklärtem Abwasser statt Einleitung in eine Vorflut;
  • Erkundung und Erschließung neuer Grundwasserreservoirs zur Entlastung überlasteter Grundwassereinzugsgebiete;
  • Ertüchtigung von stillgelegten Wasserversorgungsanlagen, um damit eine höhere Versorgungssicherheit und auch eine dezentralere Grundwasserförderung zu erreichen ;
  • Erstellung und laufende Fortschreibung einer Wasserversorgungsplanung für Brandenburg.
Empfehlung der Antragskommission:
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