14/I/2026 Unbürokratisches Ableben - würdevoll, menschlich, zeitgemäß

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, bürokratische Belastungen für Angehörige und den Staatsapparat abzubauen und würdige Abschiede zu ermöglichen.

Flexibilisierung der Aufbahrungsfrist

Die bestehenden Aufbahrungsfristen sind häufig zu starr ausgestaltet. Sie erschweren einen würdevollen Abschied und führen zu unnötigem organisatorischem und bürokratischem Druck auf Angehörige sowie auf medizinische Einrichtungen. Eine flexibilisierte Aufbahrungsfrist schafft mehr Zeit für Trauer, Abschied und Organisation und reduziert zugleich Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren der Gesundheitsbehörden.

Abbau unnötiger bürokratischer Strukturen

Das Brandenburgische Bestattungsgesetz ist systematisch auf Entbürokratisierung zu überprüfen. Anzeige-, Genehmigungs- und Meldeverfahren sind auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren.

Begründung:

Der Tod eines nahestehenden Menschen stellt für Angehörige eine existentielle Ausnahmesituation dar. Gleichzeitig unterscheiden sich Trauer- und Bestattungsrituale je nach religiöser, kultureller oder weltanschaulicher Prägung erheblich. Starre gesetzliche Vorgaben werden dieser Vielfalt nicht gerecht und erschweren häufig einen würdevollen Abschied.

Auch aus organisatorischer Sicht sind flexiblere Regelungen erforderlich. Medizinische Einrichtungen, Pflegeheime und Hospize benötigen ausreichende zeitliche Spielräume, um Abläufe verantwortungsvoll, rechtssicher und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu organisieren. Ein modernes Bestattungsrecht muss diesen unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen und Angehörige wie Einrichtungen gleichermaßen entlasten.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

siehe Antrag 3

Barrierefreies PDF:

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