49/I/2017 Verfahrensänderung bei der Antragsberatung auf Landesparteitagen

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Status:
Ablehnung

Der Landesvorstand der SPD Brandenburg wird aufgefordert, sich für die Stärkung unseres höchsten beschlussfassenden Gremiums – dem Landesparteitag – einzusetzen. Dafür ist es notwendig, dass auf den Landesparteitagen in Zukunft über die Anträge und Änderungsanträge an sich und nicht über das Votum der Antragskommission abgestimmt wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der entsprechende Passus in der Geschäftsordnung geändert wird.

Wir sprechen uns weiterhin dafür aus, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller zu den Sitzungen der Antragskommission eingeladen werden, da auf den Sitzungen der Antragskommission die wesentliche Diskussion zu den Anträgen stattfindet und jede Antragstellerin und jeder Antragsteller die Möglichkeit haben soll, den Antrag zu verteidigen. Das betrifft u. a. Arbeitsgemeinschaften, Ortsvereine und anerkannte Arbeitskreise.

Begründung:

Die Antragskommission setzt sich aus einer Vertreterin oder einem Vertreter jedes Unterbezirks sowie zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern des Landesvorstandes zusammen und dient der Beratung des Landesparteitages. In der Praxis hat es vor allem den Zweck, Landesparteitage an einem Tag durchführen zu können und dabei schon am Nachmittag fertig zu werden. Die Entscheidungsbefugnis liegt jedoch bei den Delegierten und nicht allein bei der Antragskommission. Derzeit wird aber über das Votum der Antragskommission abgestimmt. Empfiehlt diese also die Ablehnung eines Antrages, die Delegierten sind aber für den Antrag, müssen sie bzw. muss er mit Nein abstimmen, also Ablehnung des Votums der Antragskommission und Annahme des Antrages. Das führt selbst beim Präsidium zu Beginn der Antragsdebatte zu Verwirrungen, ebenso bei den Delegierten. Eben diesen liegt das Votum der Antragskommission, neuerdings sogar mit kurzer Begründung, vor. Wenn sie also dem Votum der Antragskommission folgen wollen, können sie dies auch bei einer normalen Abstimmung über den Antrag tun.

Auf den Sitzungen der Antragskommission findet die wesentliche Diskussion zu den Anträgen statt. Auf dem Parteitag gibt es kaum noch die Möglichkeit, die Meinung der Delegierten für sich zu gewinnen. Jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller soll deshalb die Möglichkeit haben, den Antrag zu verteidigen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Begründung: Der Antrag wurde mehrfach durch den Landesparteitag abgelehnt.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesvorstand der SPD Brandenburg wird aufgefordert, sich für die Stärkung unseres höchsten beschlussfassenden Gremiums – dem Landesparteitag – einzusetzen. Dafür ist es notwendig, dass auf den Landesparteitagen in Zukunft über die Anträge und Änderungsanträge an sich und nicht über das Votum der Antragskommission abgestimmt wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der entsprechende Passus in der Geschäftsordnung geändert wird.

Wir sprechen uns weiterhin dafür aus, dass  alle Sitzungen der Antragskommission mitgliederöffentlich sind und Antragstellende auf Wunsch angefordert werden, da auf den Sitzungen der Antragskommission die wesentliche Diskussion zu den Anträgen stattfindet und jede Antragstellerin und jeder Antragsteller die Möglichkeit haben soll, den Antrag zu verteidigen. Das betrifft u. a. Arbeitsgemeinschaften, Ortsvereine und anerkannte Arbeitskreise.

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