78/II/2023 Verstärkung des sozialen Wohnungsbaus im ländlichen Raum

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Der Landesparteitag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, den sozialen Wohnungsbau auch im ländlichen Raum deutlich zu stärken. Mit früheren „LPG-Wohnungen“ stehen geeignete Wohnungsbestände für großflächige Sanierungen bereit, allerdings fehlt es den betroffenen Kommunen im ganzen Land an Eigenmitteln. Angesichts wachsenden Drucks auf den Wohnungsmarkt nun auch auf den ländlichen Raum und angesichts eines sich breit machenden Gefühls von bedürftigen Menschen, gegenüber anderen sozial bedürftigen Gruppen benachteiligt zu werden, besteht hier hoher Handlungsbedarf.

Begründung:

Der soziale Wohnungsbau und die Sanierung von Sozialwohnungen in Brandenburg liegen in einem Ungleichgewicht. Die Wohnungsbauprogramme sind vor allem auf innerstädtische Standorte konzentriert, während ländliche Räume leer ausgehen. Begründet wird dies damit, dass es in wachsenden Städten und Regionen kaum noch Leerstände und es kaum noch mietpreisgebundenen und belegungsgebundenen Wohnraum gibt. Unterstützt werden sollen vor allem die Haushalte, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Hinter dieser im Prinzip richtigen Begründung ist aber der Bedarf von einkommensschwachen Haushalten mit Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen in sozialen Notlagen sowie Studierenden und Auszubildenden auch im ländlichen Raum heruntergefallen.  Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum schwappt deutlich spürbar nun auch in den ländlichen Raum und führt (gleichsam deutlich spürbar) zu Unmut unter Betroffenen. Das Gefühl, gegenüber anderen sozial Bedürftigen benachteiligt zu werden, nimmt deutlich zu.

Dem muss die Landesregierung entgegenwirken und beispielsweise den bestehenden früheren „LPG-Wohnraumbestand“ in ihre Fördermaßnahmen einbeziehen. Die betroffenen Kommunen stehen bereit und wollen sanieren, allerdings fehlt es an finanzieller Unterstützung. Die gestiegenen Baukosten verschärfen diese Lage.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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