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Täter*innen von häuslicher Gewalt werden nach einer Verurteilung verpflichtet an Gewaltpräventionsmaßnahmen teilzunehmen.
Dabei ist auf eine fachlich anerkannte, geschlechtersensible und interdisziplinäre Ausgestaltung der Maßnahmen zu achten.
Häusliche Gewalt ein stellt ein schwerwiegendes gesellschaftliches Problem dar, das häufig nicht mit einer einmaligen Tat endet. Studien und Praxiserfahrungen zeigen, dass ohne gezielte Interventionen ein erhöhtes Risiko für Wiederholungstaten besteht. Eine strafrechtliche Verurteilung allein ist daher nicht ausreichend, um Betroffene nachhaltig zu schützen und weitere Gewalt zu verhindern.
Ziel ist es, durch verbindliche und qualifizierte Nachsorgeangebote das Risiko erneuter Gewalttaten nachhaltig zu reduzieren, Täter*innenverantwortung zu fördern und den Schutz der Betroffenen langfristig zu verbessern. Hierzu sollen insbesondere Täter*innenarbeit und Präventionsprogramme nach einer Verurteilung systematisch unterstützt, ausgebaut und – soweit rechtlich möglich – verpflichtend in bestehende Straf- und Bewährungsstrukturen integriert werden.
