02/I/2015 Verwaltungsstrukturreform 2019

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Status:
Ablehnung

Der Landesparteitag der SPD fordert die Landesregierung auf, bei der Verwaltungsstrukturreform die Reihenfolge der Entscheidungen zu verändert:

  • Zuerst soll die Funktionalreform beschlossen werden. Es muss verbindlich festgelegt werden, welche Aufgaben vom Land, von den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erfüllen sind.
  • In diesem Zusammenhang muss definiert werden, welche Städte in Brandenburg die Funktion von Oberzentren haben sollen und welche Aufgaben sie als Oberzentren für die Region erfüllen sollen.
  • Danach muss verbindlich festgelegt werden, wie die Erfüllung dieser Aufgaben auf den jeweiligen Ebenen finanziert werden soll. Die Finanzausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte, der Oberzentren sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden muss aufgabengerecht gesichert werden.
  • Erst danach soll über die Kreisgebietsreform und die Weiterentwicklung auf der gemeindlichen Ebene entschieden werden.
  • Die Entscheidungen auf der Kreis- und der Gemeindeebene müssen nach denselben Prinzipien erfolgen. Es darf nicht Freiwilligkeit auf der einen Ebene (Gemeinden) und Zwang auf der anderen Ebene (Kreise) geben. Wenn Größendefinitionen für die Kreisebene verbindlich gelten sollen, muss es auch für die Gemeindeebene verbindliche Mindestgrößen geben.
Begründung:

Wenn die Aufgaben und die Finanzierung geklärt sind, wird die Diskussion über die Gebietsreform versachlicht. Eine Versachlichung ist dringend nötig, da zurzeit die Diskussion zu einseitig und emotionalisiert geführt wird.

Der größte Effekt zur Verbesserung der Verwaltungsleistung ist auf der Gemeindeebene durch größere Gemeinden mit leistungsfähigen Verwaltungen zu erzielen und nicht dadurch, dass es ein paar Kreisverwaltungen weniger gibt.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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