48/I/2026 Wasser

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Status:
Nicht abgestimmt
  1. Das bereits in der laufenden Legislatur definierte Vorhaben einer Überarbeitung der wasserrechtlichen Vorschriften des Landes, hier insbesondere die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes, wird die SPD Brandenburg mit hohem Nachdruck vorantreiben.
  2. Die SPD Brandenburg wird die seit Jahrzehnten betriebene Fokussierung auf die Möglichkeiten der Wasserabfuhr beenden und damit die gesamte Wassergesetzgebung des Landes an die realen Bedarfe ausgeglichener Wasserbilanzen in den Binneneinzugsgebieten anpassen. Die SPD Brandenburg wird bei der Überarbeitung der wasserrechtlichen Vorschriften das gegenwärtig vollständig eigentümerbasierte Finanzierungssystem der Unterhaltung über die Wasser- und Bodenverbände um ein neues Element ergänzen. Mit dieser Ergänzung sollen künftig die dringend notwendigen Investitionen in die technischen Einrichtungen des Wasserrückhalts in der Landschaft sicherstellt.
  3. Die SPD Brandenburg wird außerdem bei der Überarbeitung der wasserrechtlichen Vorschriften auf den gemeinwohlorientierten Charakter des Wassermanagements und der Siedlungswasserwirtschaft abstellen und dabei einen besonderen Fokus auf die Belange der Kommunen legen.
  4. Die SPD Brandenburg wird insbesondere beauftragt, unverzüglich und mit Nachdruck auf eine Verbesserung der strukturellen Weiterentwicklung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur im Land Brandenburg hinzuwirken. Sie wird in diesem Zusammenhang die unmittelbare Steuerung der Verbände über die kommunale Familie wahren. Gleichzeitig wird sie in diesem Rahmen die gesetzlichen Grundlagen dahingehend überarbeiten, damit zukünftig eine übergeordnete und steuernde Sicht auf die Wasserbilanzierung im Land Brandenburg, auch über den einzelnen Verbandscharakter als Gesamtschau über alle Einzugsgebiete des Landes Brandenburg, gewährleistet ist.
  5. Die SPD Brandenburg wird auf der Ebene des Landes auf die Einrichtung eines runden Tisches zum Management des Landschaftswasserhaushaltes und der Siedlungswasserwirtschaft drängen, an dem Vertreter aus der Landesregierung, der kommunalen Familie, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft als Berater für die Herausforderungen der nächsten Jahre vertreten sind. Ziel dieses runden Tisches soll insbesondere auch sein, Projekte wie beispielsweise Vorhaben zur Schwammstadt und zum innovativen Wassermanagement zu entwickeln, welche von den unmittelbar Betroffenen mit der Unterstützung des Landes umgesetzt werden sollen.
Begründung:

Für das Bundesland Brandenburg hat ein geregelter Landschaftswasserhaushalt mit einhergehender Gewährleistung einer auskömmlichen Siedlungswasserwirtschaft herausgehobene Bedeutung. Die Landschaft Brandenburgs ist von Wasserflächen, insbesondere von Seen, geprägt, sodass die ursprüngliche Struktur des Landes als vorrangiges Binneneinzugsgebiet eigentlich eine ausreichende Wasserversorgung gewährleisten sollte.

Allerdings ist seit mehreren Jahren zu beobachten, dass die Grundwasserneubildung rückläufig ist. Unmittelbare Auswirkungen sind in den Wasserläufen, vor allem aber auch in vielen Seen des Landes zu spüren. Diese dramatische Entwicklung, die beispielsweise am Straussee in Märkisch-Oderland sichtbar wird, verdeutlicht umso mehr, dass großer politischer Handlungsbedarf besteht.

Die Sicherstellung einer leistungsfähigen und ressourcenschonenden Bereitstellung von Trinkwasser sowie die sinnvolle Aufbereitung von Grau- und Abwasser ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie bildet zugleich auch die Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung und die Erhaltung der Lebensqualität und Versorgungssicherheit im Land Brandenburg.

Die wasserwirtschaftliche Infrastruktur im Land Brandenburg steht vor großen Herausforderungen. Einerseits sind zahlreiche Leitungsnetze, Wasserwerke und Kläranlagen sanierungsbedürftig oder hinsichtlich ihrer Kapazitäten und der strukturellen Veränderungen neu auszurichten. Andererseits stehen diesen Rahmenbedingungen hohe gesetzliche Anforderungen an Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Gewässerschutz gegenüber. Hinzu kommt, dass das Thema „Betriebssicherheit kritischer Infrastrukturen“ zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Vor diesem Hintergrund ist die vorausschauende und strategisch-koordinative Unterstützung auf Landesseite erforderlich. Ziel ist es also, die Trinkwasserversorgung auch unter klimatischen Extrembedingungen dauerhaft zu sichern. Erschwerend kommt hinzu, dass im Land Brandenburg eine Vielzahl autarker Wasserverbände existiert, die alle die jeweils übertragenen Aufgaben der Kommunen zur Wasserversorgung übernommen haben. Im Vergleich mit dem Land Berlin, in dem es nur einen Wasserverband (BWB) gibt, zeigt sich somit nahezu täglich, mit welchem enormen verwaltungstechnischen Aufwand die Koordination beispielsweise des Ausbaus gemeinsam genutzter Rohrleitungsnetze verbunden ist. Dies ist jedoch gerade vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr bzw. Hilfe im Katastrophenfall erforderlich.

Im Rahmen der technischen Modernisierung bestehender Leitungsnetze, Pump- und Klärwerke ist der Ausbau von Speicherkapazitäten und somit die Anpassung an Starkregenereignisse und die Stärkung dezentraler Regenwasserbewirtschaftung erforderlich. All diese Maßnahmen sind mit einem hohen genehmigungsrechtlichen und finanziellen Aufwand und hohen Investitionskosten auf Seiten der Wasserverbände und somit ihrer Mitgliedskommunen verbunden. Angesichts der  prekären Haushaltssituation der brandenburgischen Kommunen ist die Unterstützung durch das Land grundsätzlich erforderlich.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

Antragsteller wird um Überarbeitung gebeten

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