Der OV Temnitz fordert den Landesparteitag dazu auf, sich dafür auszusprechen, die Privatisierung von Krankenhäusern rückgängig zu machen. Von dieser Forderung sind explizit gemeinnützige Krankenhäuser ausgenommen.
Bezüge:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG)
- Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg (Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz – BbgKHEG)