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90/II/2018 We’re still in! Klimaziele 2020 erreichen, Lausitz als Energiestandort sichern, Neben der Braunkohle auch andere Sektoren am Klimaschutz beteiligen!

12.10.2018

Die SPD Brandenburg bekennt sich zu den Klimazielen 2020, sowie zum Ziel, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.

In Zeiten, in denen Trump aus dem Pariser Klimaabkommen aussteigt und die AFD den Klimawandel als solchen leugnet, müssen wir Populistinnen und Populisten die Stirn bieten! Der amerikanische Bundesstaat Kalifornien hat seine Klimaziele für 2020 bereits im Jahr 2018 erreicht; auch unsere Klimaziele 2020 sind erreichbar! Am 16.08. veröffentlichte das Fraunhofer IEE (Fraunhofer Institute for Energy Economics and Energy System Technology), von dem wir uns ein Forschungsinstitut in der Lausitz wünschen, eine Studie, die belegt, dass die Klimaziele 2020 erreichbar sind, und liefert einen konkreten Maßnahmenkatalog, wie die Klimaziele 2020 erreicht werden können.

Leider liegt der Fokus dieses Maßnahmenkatalogs ausschließlich auf der Braunkohle. Dies halten wir für falsch. Auch andere fossile Energieträger und andere Sektoren müssen sich endlich am Erreichen der Klimaziele beteiligen! Gleichzeitig brauchen bisherige Braunkohleregionen wie die Lausitz klare Perspektiven und sichere Arbeitsplätze für die Zukunft – hier stehen Landes- und Bundesregierung in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen, wie sie etwa im Folgenden („I“ und „II“) skizziert werden, endlich umzusetzen.

Als brandenburgische Sozialdemokratie wollen wir zugleich unser Klima schützen um unsere Erde für zukünftige Generationen zu bewahren und den Menschen in der Lausitz zukunftssichere Arbeit ermöglichen. Beide Ziele müssen zusammen gedacht und umsetzt werden, sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dabei ist klar, dass der Schutz des Klimas, die fundamentale Umwandlung unserer Energieversorgung und die daraus folgende Transformation der bestehenden Energieregionen wie der Lausitz gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, an denen sich auch der Bund beteiligen muss. Auf dieser Grundlage schlagen wir daher folgende Maßnahmen („I“ bis „IV“) vor:

Die SPD Brandenburg ist unter folgenden Bedingungen (I) bereit,

  1. Das neue Institut des Fraunhofer IEE mit Forschungsschwerpunkt Energie(speicher)systeme wird in der brandenburgischen Lausitz angesiedelt. Reine Lippenbekenntnisse reichen nicht mehr, wir fordern wenigstens konkrete Baupläne, besser jedoch einen Baubeginn, bevor die in (II) beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
  2. Die erste staatlich finanzierte medizinische Universität Brandenburgs sowie ein dort anzugliederndes Universitätsklinikum werden in der Lausitz errichtet.
  3. Um die beiden derzeit stillgelegten Kraftwerksblöcke des Kraftwerks Jänschwalde zu ersetzen und Jänschwalde dauerhaft als Kraftwerksstandort zu sichern, werden an ihrer Stelle ein schwarzstartfähiges Gaskraftwerk („Schwarzstart“ beschreibt das von der externen Stromversorgung unabhängige Hochfahren eines Kraftwerks.) sowie eine Pilotanlage zur Wasserstofferzeugung bzw. -verbrennung errichtet. Die in (III) beschriebenen Maßnahmen werden erst vollzogen, wenn das Gaskraftwerk in Betrieb ist!
  4. Die Finanzierung aller der oben genannten Projekte ist gesichert und wird durch den Bund übernommen.

wenn außerdem folgende Projekte (II) ernsthaft geprüft werden:

  1. Die Errichtung einer als Stadt der Zukunft geplanten, individualverkehrsfreien Smart City, um die geplante Medizinische Fakultät herum mit mindestens 100.000 Einwohnern.
  2. Die Ansiedlung einer Lithiumakkuzellenfabrik in der Lausitz.

folgenden Maßnahmen (III) zuzustimmen bzw. deren Umsetzung bis zum 01.01.2020 anzustreben,

  1. Es werden zwei weitere Blöcke des Kraftwerks Jänschwalde stillgelegt.
  2. Die Jahresproduktion der in Brandenburg vorhandenen Kraftwerke wird gemäß der in (IV) vorgeschlagenen Regelung begrenzt.

wenn außerdem auch andere Sektoren und Energieträger beteiligt werden.

Die Erfüllung der Klimaziele darf nicht nur auf die Braunkohle abgeladen werden! Wir fordern daher weiterhin (IV):

  1. Steinkohleimporte werden auf 50% der im Jahr 2017 importieren Menge reduziert; alle Steinkohlekraftwerke, die älter sind als 40 Jahre, werden abgeschaltet.
  2. Die Jahresproduktion aller in Deutschland vorhandenen Kohlekraftwerke wird basierend auf folgenden Kriterien begrenzt:
    1. Jedem Kraftwerksblock werden standardmäßig 3.000 Volllaststunden zugestanden.
    2. Für jeden der folgenden Eigenschaften eines Kraftwerksblocks erhöhen sich dessen Volllaststunden jeweils um 1.000:
      1. Der Block ist jünger als 20 Jahre
      2. Der Block verfügt über Kraft-Wärme-Kopplung
      3. Der Block verbrennt Braunkohle
  3. Jeglicher LKW Verkehr, der nicht verderbliche Güter transportiert, wird bis zum Jahr 2025 wie in Schweiz und Österreich komplett auf die Schiene verlagert. Als Sofortmaßnahme fordern wir die Abschaffung der Trassenpreise für Schienengüterverkehr.
  4. Sämtliche klimaschädlichen Subventionen in Deutschland werden, wie vom UBA vorgeschlagen, abgeschafft. Die dadurch freiwerdenden Mittel werden zur Steuerfinanzierung der EEG Umlage verwendet.
  5. Es wird eine CO2 Steuer eingeführt, deren Erlöse zu 100% an die Bürger zurückgegeben werden. Die SPD Brandenburg schlägt hierzu vor, die Mehrwertsteuer auf etwa 15% abzusenken.
  6. Der Maßnahmenkatalog zur “Stadt für Morgen” des UBAs wird endlich umgesetzt.
  7. Die Pendlerpauschale für Verbrennungsmotoren wird zum Jahr 2020 abgeschafft. Für Hybridfahrzeuge ist der Satz zu halbieren.
  8. Der Export von Nahrungsmitteln, insbesondere von Fleisch und insbesondere nach Schwellen- und Entwicklungsländern, ist zu reduzieren.
  9. Um die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen, sind Bürgerinnen- und Bürgerenergieprojekte von der Ausschreibungspflicht zu befreien. Diese sollen außerdem eine 30% höhere Förderung verglichen mit gleichen, nicht in der Hauptsache von örtlich wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern getragenen Projekten, erhalten.

91/II/2018 Die Zukunftsfähigkeit der Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs sichern

12.10.2018

Brandenburg ist ein Land mit großen naturräumlichen Potenzialen. Gleich mit Gründung des Landes Brandenburg wurde dem Naturschutz und der Entwicklung von Schutzgebieten eine große Bedeutung beigemessen. Über viele Jahre wurde die Vorreiterschaft in diesen Bereichen von Brandenburgs SPD nicht nur mitgetragen, sondern von ihr ganz wesentlich initiiert und gestaltet.

Hieran gilt es anzuschließen.

Die 15 Großschutzgebiete (GSG) Brandenburgs (1 Nationalpark, 3 Biosphärenreservate, 11 Naturparke) nehmen etwa ein Drittel der Landesfläche ein und repräsentieren alle Lebensräume und Landschaften Brandenburgs. Sie werden unter der Dachmarke Nationale Naturlandschaften Brandenburgs beworben.

Als wichtige Destinationen des Naturtourismus tragen sie durch die nachhaltige Inwertsetzung von Natur und Landschaft wesentlich zur regionalen Wertschöpfung in strukturschwachen Regionen bei.

Brandenburgs Großschutzgebiete sind wichtige Anker im ländlichen Raum. Die Mitarbeiter der GSG-Verwaltungen sind in der Fläche als Vertreter des Landes Brandenburg präsent und wichtige Ansprechpartner für die Brandenburgerinnen und Brandenburger vor Ort. Sie sind wichtige Ideengeber und setzen Impulse für die nachhaltige Regionalentwicklung im ländlichen Raum.

Zwei Drittel der Natura 2000-Gebietsfläche (EU-Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete) konzentriert sich in den GSG. Sie haben daher eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in Brandenburg. Eine termingerechte Umsetzung verhindert Anlastungsverfahren der EU, die spürbare Auswirkungen auf die gesamte brandenburgische Volkswirtschaft haben können.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in den GSG in der Verknüpfung von Naturschutz und Landnutzungen, also in der Integration von Naturschutzzielen in die Landnutzung und die Entwicklung von Modelllandschaften, in denen Schutz und Nutzung miteinander in Einklang gebracht werden.

Mit der demographischen Entwicklung in Brandenburg verschieben sich zunehmend die Einwohnerstrukturen zwischen dem berlinnahen und dem berlinfernen Raum. Die Erwartungshaltungen und Anforderungen der Menschen in unserem Land an eine gesunde Umwelt sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und werden weiter anwachsen.

Auch die vorhandenen Wertschöpfungspotenziale, welche sich aus einer gesunden Umwelt heraus ergeben, hier sei nur genannt naturverträglicher und nachhaltiger Tourismus, regional und ökologisch hochwertig hergestellte Lebensmittel, erfordern eine aktive Auseinandersetzung und Positionierung der Brandenburger SPD für eine gesunde Umwelt auf der Basis kluger Naturschutzpolitik und Regionalentwicklung unter Zuhilfenahme der bewährten und anerkannten Großschutzgebiete in Brandenburg.

Thesen/Positionen:

  • Brandenburgs SPD erkennt die herausragende Bedeutung der Großschutzgebiete für Regionalentwicklung, Naturschutz und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) an. Die SPD Brandenburg betont, dass die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), insbesondere von Kindern und Jugendlichen, eine wichtige Investition in die Zukunft unseres Landes darstellt.
  • Brandenburgs SPD setzt sich für eine zeitnahe Umsetzung der im Jahr 2017 erfolgten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes zu den Aufgaben der Naturparke im Bundesland Brandenburg ein.
  • Brandenburgs SPD unterstützt sich aus der Region entwickelnde Initiativen zur Erweiterung von Großschutzgebieten. Hierzu gehören insbesondere Projekte, welche auf eine Kooperation zwischen der kommunalen Ebene, zum Beispiel Landkreisen, und dem Land Brandenburg abstellen. Initiativen der Landkreise, wie zur Erweiterung des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land um die Flächen der Kyritz-Ruppiner Heide (ehemaliges Bombodrom) mit Beteiligung des LK OPR, werden befürwortet.
  • Die SPD Brandenburg setzt sich für eine personelle und finanzielle Stärkung der GSG als Schwerpunktregionen für den Naturtourismus sowie als Modellregionen für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein. Sie orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Dachverbände EUROPARC Deutschland und des Verbandes Deutscher Naturparke (VDN).
  • Die Naturwacht, als Mittler zwischen Mensch und Natur, ist ein wichtiger Bestandteil der Brandenburgischen GSG. Die Brandenburger SPD setzt sich für die langfristige Sicherung der Naturwacht ein.

25/II/2018 Landesweit einheitlich gültiger Qualitätsrahmen für die Kindertagesbetreuung

10.10.2018

In der kommenden Legislaturperiode wird ein landesweit gültiger einheitlicher Qualitätsrahmen für die Kindertagesbetreuung entwickelt, rechtlich gesichert und dessen Finanzierung rechtsverbindlich geregelt.

07/II/2018 Mehr Sicherheit und mobile Angebote für Beschäftigte, damit das Pendeln zum Arbeitsort und zur Ausbildungsstätte sozialverträglich gestaltet werden kann

28.09.2018

Die SPD Brandenburg steht für das Leitziel von Guter Arbeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eingeschlossen Gute Ausbildung für alle Auszubildenden des Landes. Dafür setzt sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands seit längerem ein, aber nun gilt es noch stärker die Bedingungen für gutes Arbeiten im Land in den Blick zu nehmen und somit auch die Herausforderungen die außerhalb von Betrieben und Ausbildungsstätten stattfinden.

Wege zur Arbeit, einschließlich Wege zur Ausbildung sind für die Erwerbstätigen Lebenswege. Sie kosten Zeit und Geld. Das soziale Miteinander insbesondere in den ländlichen Räumen leidet. In den letzten Jahren hat sich die Lage zugespitzt. Erforderlich ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, damit Fachkräfte nicht abwandern und Arbeitsbedingungen in der Region Berlin-Brandenburg als attraktiv und sozial wahrgenommen werden.

Brandenburg ist das Pendlerland in Deutschland, in keinem anderen Land sind die Pendlerverflechtungen so hoch und so dynamisch wachsend. Jede/r vierte Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer verlässt das Bundesland zur Arbeits- oder zur Ausbildungsaufnahme (25 Prozent pendeln), häufig nach Berlin. Schätzungsweise 280.000 Menschen pendeln täglich nach Berlin (hinzukommen noch ca. 6.000 Auszubildende) und mehr als 150.000 Menschen pendeln nach Brandenburg. Tendenz steigend – immer mehr Menschen ziehen nicht nur ins Berliner Umland, sondern auch die ländlichen Räume erleben einen Bevölkerungszuwachs.

Gefordert wird ein integriertes Mobilitätsprogramm zur Erhöhung der Arbeits- und Lebensqualität für alle Erwerbstätigen des Landes.

Folgende Kernpunkte sollte es enthalten:

  • Mittelfristig die Verkehrslage verbessern durch Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) (hier anknüpfen an Mobilitätsstrategie 2030, Landesnahverkehrsplan 2019 und die Rahmenvereinbarung i2030 mit der Deutsche Bahn AG)
  • Preispolitik für ÖPNV-Tickets überdenken, bessere Anreize für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler schaffen (Einführung eines Azubitickets nach dem Hessen-Modell und /oder Einführung eines Mobilitätszuschusses)
  • Kurzfristig innovative Mobilitätskonzepte in und zwischen den vor allem ländlichen Kommunen fördern, u. a. Car-Sharing, eBike, Minibusse
  • Ausbau der digitalen Infrastruktur, um Voraussetzungen für mobiles Arbeiten zu verbessern (hier anknüpfen an die Digitalisierungsstrategie des Landes)
  • Entwicklung und Umsetzung flexibler Modelle von Arbeitszeitgestaltung und Homeoffices in den Brandenburger Betrieben durch Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und Verbänden
  • Unterstützung bei der Unterbringung von Auszubildenden und jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch innovative Wohnkonzepte in Arbeitsortnähe, vor allem in den ländlichen Räumen

Vorgeschlagen wird im Bündnis für Gute Arbeit einen Mobilitätspakt zwischen der Landesregierung und allen Sozialpartnern und der Wirtschaft zu schließen, um Arbeits- und Lebensqualität zu verbessern und Fachkräfte zu sichern.

53/II/2018 Konzept zur langfristigen Personalgewinnung und -entwicklung in der Justiz des Landes Brandenburg

19.09.2018

I. Die Bedeutung des Justizbereichs und seine Rezeption in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung

Der Justizbereich steht in der Regel nicht besonders im öffentlichen Interesse. Ins Interesse rückt er allerdings dann, wenn etwas „schief geht“. Ähnlich – so scheint es manchmal – steht es leider auch um das politische Interesse am Justizbereich. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und DIE LINKE im Landtag Brandenburg für die 6. Legislaturperiode (2014-2019) beispielsweise sieht die Schaffung von Einstellungskorridoren vor.

Dennoch: Die Justiz ist die „Dritte Gewalt“. Sie ist von herausragender Bedeutung für den Rechtsstaat und damit für die Demokratie. Und sie ist oft von unschätzbarer persönlicher Bedeutung für jene, die sich an sie wenden oder ihr anvertraut werden.

Wer sich die Aufgaben der Justiz verdeutlicht, muss anerkennen, dass die Justiz zur Erfüllung Ihrer Aufgaben zumindest hinreichend sachlich und personell ausgestattet werden muss. Was nicht heißt, dass nicht auch die Justiz mit Ihren Ressourcen sparsam umgehen soll.

II. Aktuelle Probleme Justiz im Land Brandenburg im Bereich Personal

Dieses Konzept soll die Möglichkeit einer langfristigen Personalgewinnung und -entwicklung in dem Blick nehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in der SPD Brandenburg (ASJ Brandenburg) sieht in einer langfristigen Personalentwicklung den Schlüssel für eine effektive, schnelle und qualitativ hochwertige Justiz. Dabei steht die Justiz im Land Brandenburg derzeit vor erheblichen Herausforderungen:

Die Verwaltungsgerichte haben Berge an Asylverfahren zu bewältigen. Gleiches gilt im Wesentlichen auch für die anderen Gerichtszweige. Die Aufstockung der Polizei führt auch bei den Staatsanwaltschaften zu höheren Verfahrenszahlen. Wirtschaftsstrafsachen werden immer komplexer und binden enorme Kapazitäten. Werden sie „verschleppt“ führt dies aber in der Bevölkerung schnell zu dem Gefühl, dass die „Großen ohnehin immer davonkommen“. In der Sozialgerichtsbarkeit besteht zudem trotz höchster Arbeitsbelastung ein Stau bei der Besetzung von Beförderungsstellen, obwohl diese bereits teilweise seit 2012 ausgeschrieben wurden bzw. ausschreibungsfähig sind. Nicht zuletzt deshalb steigt auch in Brandenburg die Unzufriedenheit unter den Beschäftigten und die Krankenstände.

Hinzu kommt, dass das Personal, das die Justiz des Landes Brandenburg nach der Wende mit gestaltet und geprägt hat, in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen wird. Damit einher geht, dass das Wissen dieser erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben werden muss, damit die Nachfolgenden davon profitieren können. Das macht Übergänge notwendig.

Gleichzeitig erkennen zahlreiche Bundesländer und der Bund die Defizite in der Justiz und steuern mit der teilweise erheblichen Einstellung von Juristinnen und Juristen gegen. Damit wird auch Brandenburg sich dem Wettbewerb auf einem begrenzten Markt stellen müssen.

Dabei muss Brandenburg, anders als beispielsweise Berlin, auch die Fläche mit einer wahrnehmbaren Justizpräsenz versorgen. Dieses Problem stellt sich im Übrigen nicht nur im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst. Auch im Bereich der sonstigen Dienste wird es in Zukunft erforderlich werden, ausreichend Personal an allen Standorten zu gewinnen und auch auf Dauer zu halten. Denn ohne die vielen fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den unterschiedlichsten Stellen der Justiz – sei es als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, als Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen, in den Kanzleien und im Wachtmeisterdienst – können die Gerichte und Staatsanwaltschaften ihren Aufgaben nicht nachkommen.

Zudem werden auch in Zukunft auf Landesebene, im Bund und in internationalen Organisationen (Spitzen-) Positionen zu besetzen sein. Die Besetzung dieser Positionen mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Brandenburgischen Justiz setzt aber voraus, dass potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern frühzeitig die Gelegenheit eingeräumt wird, sich das für derartige Positionen erforderliche Fachwissen anzueignen. Hierfür erscheint – neben den Abordnungen im Land an die Obergerichte, die Generalstaatsanwaltschaft oder die Ministerien – die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten, derartige Erfahrungen an den Bundesgerichten, der Bundesanwaltschaft, den Bundesministerien oder in Europäischen oder internationalen Organisationen zu sammeln, unabdingbar.

III. Lösungsansätze – von den Chancen einer weitsichtigen Personalpolitik für die Justiz

Ziel des vorliegenden Konzeptes ist es, sich den genannten Herausforderungen kurz-, mittel- und langfristig zu stellen. Es soll dabei skizzieren, wie die Ziele …

  • ausreichende Gewinnung von qualifiziertem Personal auch in den Regionen,
  • Abbau von Verfahrensaltlasten ohne Aufbau von dauerhaften Personalüberhängen,
  • eine geordnete Wissensübergabe von ausscheidenden auf nachrückende Juristen,
  • effektive Nachwuchsförderung und -qualifizierung (evtl. auch länderübergreifend),
  • verstärkte Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltschaftlichen Dienst, die möglichst dezentral erfolgt, damit an den Standorten Personal gewonnen werden kann, dass sich mit der Region identifiziert und in dieser bleiben möchte,
  • Abschaffung befristeter Arbeitsverträge und Übergang in Dauerbeschäftigungsverhältnisse im nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltschaftlichen Dienst, denn nur so kann qualifiziertes Personal nachhaltig gewonnen und gehalten werden

erreicht werden können. Die ASJ Brandenburg schlägt daher folgende zeitlich aufeinanderfolgende Maßnahmen vor:

1. Sofortmaßnahmen:

  • Die mittelfristige Personalbedarfsplanung für den Geschäftsbereich der Justiz ist (unter Berücksichtigung von Abordnungen, etc.) so auszugestalten, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einstellungskorridore besetzt werden können. Dies bedeutet zumindest für mehrerer Jahre eine Stellenbesetzung über dem (nach Pebb§y ermittelten) Personalbedarf.
  • Im Richtergesetz soll die Ermöglichung der Verlängerung der Arbeitszeit über die Ruhestandsgrenze hinaus geprüft werden.
  • Richterinnen und Richter können aus guten Gründen – zur Sicherung ihrer richterlichen Unabhängigkeit – nur unter engsten Voraussetzungen versetzt werden. Bei Änderungen im Geschäftsanfall – etwa weil in einer Gerichtsbarkeit die Eingangszahlen zurückgehen – führt dies dazu, dass die so entlasteten Richter in anderen Gerichtsbarkeiten nicht aushelfen können. Unter Beachtung der richterlichen Unabhängigkeit soll daher in engen Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen werden, Richterinnen und Richter zum zeitlich beschränkten Ausgleich von Belastungsspitzen in andere Gerichte oder in einen anderen Gerichtszweig zu versetzen.
  • Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht der Landesregierung durch Änderung von § 1 Abs 1 Nr 1 ZuSozV die vier Sozialgerichte in Brandenburg zukünftig als Präsidialgerichte auszugestalten, womit auch wir eine deutliche Qualitätsverbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in den Regionen verbinden.

3. Langfristige Ziele (bis zum Ende der 7. Legislatur 2024):

  • Transparenz hinsichtlich der Stellen und Stellenanteile, Besetzungen und Abordnungen etc. seitens des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburgs (MdJEV) im Rahmen der datenschutzrechtlichen Gesetze
  • Aufbau einer gezielten Nachwuchsförderung
  • Berücksichtigung von Diensten in der Brandenburgischen Peripherie als hartes Kriterium bei Beförderungen
  • Zügige Nachbesetzung der frei werdenden Stellen. Hierfür ist auch ein effektives Nachbesetzungsmanagement einzuführen.

3. Mittelfristige Anpassungen (Vereinbarung im Koalitionsvertrag und Umsetzung nach der Landtagswahl 2019):

  • Abarbeitung der Altverfahren
  • Führender Platz bei der Verfahrenslaufzeit im Bundesvergleich

Zur Umsetzung der in diesem Konzept genannten Ziele spricht Seitens der ASJ Brandenburg einiges dafür, nach der Landtagswahl 2019 die Besetzung der Finanz- und Justizressorts durch die SPD anzustreben.

Weiche Faktoren:

  • Planbarkeit der Personalentscheidungen
  • Personal muss langfristig gebunden werden
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Die Einführung von Betriebskindergärten und -kitas wird geprüft
  • Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird weiter gestärkt

Harte Faktoren:

  • Gehalt: Solange es weiterhin auf Bundesebene keine – anstrebenswerte – einheitliche Richterbesoldung gibt, sollte Brandenburg bestehende Nachteile durch eine gegenüber den Nachbarländern höhere Besoldung ausgleichen
  • Probleme bei der Juristengewinnung (Alle Bundesländer stellen ein – der Markt wird „leergekauft“)
  • Nutzung der Möglichkeit der Versetzung oder Suche nach kreativen Lösungen
  • Chancen der Digitalisierung
  • Abordnungen (u.a. in die Bundesverwaltung, an die Bundesgerichte, die Bundesanwaltschaft, oder in Europäische oder internationale Organisationen oder ins MdJEV) sollten zur Personalentwicklung genutzt und nicht vermieden werden, um das Personal zusammenzuhalten. Für abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist an den jeweiligen Standorten Ersatz zur Verfügung zu stellen.
  • Personalbedarf wird nach PEBB§Y nach dem Vorjahresbedarf berechnet, auch wenn die Bedarfe sich zwischenzeitlich nachhaltig und nachweislich verändert haben. Das ist zu unflexibel
  • PEBB§Y Personalzahl berechnet nur Mindestbedarf. Wenn einer fehlt wird’s eng.
  • Zügige Nachbesetzung von Personalstellen

Ungewöhnliche Wege gehen:

Die Justiz kann für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Diensten dadurch attraktiver werden, dass sie Lösungen für die Alltagsprobleme ihres Personals bereitstellt. Denkbar wären insofern Kinderbetreuungseinrichtungen (etwa in den Gerichtszentren), die Unterstützung bei der Wohnungssuche, dem Verkehrsmittel o.ä. – kurz: die Justiz muss als Arbeitgeber attraktiver sein, als die Mitbewerber auf dem Arbeitsmarkt (und dies gilt nicht nur für Richterinnen und Richter/Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sondern im besonderen Maße auch für das Personal mit geringerem Einkommen).

Seitens des Ministeriums der Justiz, für Europa und Verbraucherschutz bedarf es kreativerer Lösungen bei der Bewirtschaftung des Stellenplans für die dem Haus nachgeordneten Behörden.

17/II/2018 Bildung, Bildung, Bildung

25.06.2018

Der SPD-Landesvorstand und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich in ihrer aktuellen Arbeit und im Landtagswahlprogramm prioritär dem Thema Bildung als Hauptthema zu widmen und die Bildung mit der entsprechend notwendigen Finanzierung auszustatten. Dies gilt für die Bildung in Kita und Schule, für Ausbildung und Studium, Fort-und Weiterbildungen sowie weiterführend für Wissenschaft, Forschung und Kultur als Bildungsgrundlagen. Chancengleichheit auf Bildungszugang und gute Bildung für alle ist Ziel sozialdemokratischer Bildungspolitik.

Die SPD versteht:

  • Brandenburg als Land der vielfältigen, durchlässigen Bildungswege
  • Brandenburg als Land der guten Kitas mit qualifizierten Kitapädagogen
  • Brandenburg als Land der guten Lehrerinnen und Lehrer sowie der Lehrer/-innenqualifikation
  • Brandenburg als Land des lebenslangen Lernens
  • Brandenburg als Land der Fachkräftegewinnung
  • Brandenburg als Land für erfolgreiche Ausbildung
  • Brandenburg als Land für erfolgreiches Studium
  • Brandenburg als Land für die Zukunft in Wissenschaft und Forschung
  • Brandenburg als Land für Integration
  • Brandenburg als Land für kulturelle Bildung
  • Brandenburg als Land für Vielfalt in Kunst und Kultur