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Ä1 zum 81/I/2022

17.11.2022

Der Landesvorstand wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg dahingehend zu ergänzen, dass Kunst und Kultur zur haushaltsrechtlichen Pflichtaufgabe in den Kommunen und Landkreisen wird. Dabei ist die anteilige Gegenfinanzierung durch das Land abzusichern.