Der Parteitag der SPD Brandenburg möge beschließen, eine Strukturkommission „SPD Brandenburg 2029“ einzurichten, welche parteiinterne Reformen erarbeitet, um die SPD in zukunftsfähig als stärkste politische Kraft in Brandenburg zu machen. In der Kommission soll je eine Person aus allen Unterbezirken sowie Vertreter der Jusos und SGK Brandenburg vertreten sein, um die regionalen sowie kommunalen Perspektiven und Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.
Aufgaben der Strukturkommission:
- Durchführung einer umfassenden Bestandserhebung der strukturellen und politischen Situation in allen Unterbezirken und Ortsvereinen, um die Bedürfnisse der Partei, der Mitglieder und der Wählerschaft zu ermitteln.
- Systematische Analyse der Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlergebnisse 2024/25 mit dem Ziel, messbare Handlungskonsequenzen und Zwischenziele zu formulieren.
- Organisation von landesweiten Workshops, Diskussionsrunden und digitalen Dialogformaten, um eine offene und ehrliche Kommunikation mit Mitgliedern, Ehrenamtlichen und Interessierten zu fördern.
- Entwicklung eines Zukunftsmodells „Ortsverein 2029“ mit Vorschlägen zu Formaten und Veranstaltungen sowie flexiblen Beteiligungsformaten und dem Einsatz digitaler Tools.
- Erarbeitung eines Mobilisierungskonzeptes zur zielgerichteten Ansprache junger Menschen, Erstwähler*innen und potenzieller Neumitglieder.
- Formulierung einer landesweiten Digitalstrategie zur Steigerung der Sichtbarkeit und Reichweite der SPD im Netz.
- Konzeption eines Fortbildungs-Programms, das Ortsvereine und Ehrenamtliche durch Schulungen in Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Community Organizing stärkt.
- Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die staatliche Handlungsfähigkeit durch aktive politische Mitgestaltung.
Die Strukturkommission legt dem nächsten Parteitag ein Gesamtkonzept der „SPD-Brandenburg 2029“ zur Beschlussfassung vor. Das Konzept enthält konkrete Handlungsempfehlungen, die nach Beschlussfassung durch den Landesverband umgesetzt werden. Darüber hinaus kann die Strukturkommission in Zusammenarbeit (vorheriger Anhörung) des Landesausschusses, dem Landesvorstand operative Handlungsempfehlungen zur Beschlussfassung vorlegen, die keinen Aufschub dulden.
