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Ä01 zum 82/II/2018

15.11.2018

Ersetze den Antragstext durch:

Der Landesvorstand wird aufgefordert, bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag eine Änderung der Landessatzung zu erarbeiten, die die Trennung von Amt und Funktion vorschreibt. Als Amt im Sinne dieses Antrags gelten: der/die Bundeskanzler*in; Bundesminister*innen, der/die Ministerpräsident*in des Landes Brandenburg. Als Funktion im Sinne dieses Antrags gelten: Landesvorsitzende*r, Stellvertretende Landesvorsitzende, Generalsekretär*in, Schatzmeister*in.

Die Trennung von Amt und Funktion soll mit der nächsten ordentlichen Wahl des Landesvorstandes wirksam werden.

Ä12 zum 01/II/2018

15.11.2018

Um jungen Menschen zu ermöglichen, in Brandenburg zu bleiben oder erst nach Brandenburg zu kommen, werden wir Studierenden- und Azubi-Wohnheime ausbauen.

Ä11 zum 01/II/2018

15.11.2018

Wir werden uns an ein von der Kohlekommission festgelegtes Ausstiegsdatum halten, auch wenn dies schon in den nächsten 15-20 Jahren liegt, WENN die entsprechenden Mittel und Möglichkeiten zum Strukturwandel durch den Bund bereitgestellt werden, wie z. B. der 2-gleisige Ausbau der Strecke Cottbus-Lübbenau. Wir bekennen uns zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.

Ä10 zum 01/II/2018

15.11.2018

Die Digitalisierung kann auch zu neuen Arbeitsplätzen in unserer Region führen. Viele Gewerbetreibende bräuchten schon heute eine bessere Internetverbindung. Die Potentiale der Gründerinnen und Gründer unserer eigenen Hochschulen und aus Berlin müssen wir nutzen. Brandenburg muss das erste Land mit Standard 5G sein. Wir werden den Ausbau von Glasfasernetzen deutlich beschleunigen. An geeigneten Orten werden Gründungszentren entstehen, in denen Gründerinnen und Gründer günstige Mieträume finden.

Ä07 zum 01/II/2018

15.11.2018

Die Anforderungen an den Lehrberuf werden immer höher. Für gezielte Entlastung wird die Einstellung von deutlich mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sorgen.

Ä06 zum 01/II/2018

15.11.2018

Wir wollen junge Menschen bei ihrem Weg in eine berufliche Ausbildung unterstützen. Dazu gehört die Einführung einer Mindestausbilungsvergütung, eines bezahlbareren Azubi-Tickets sowie die Abschaffung von Berufsschulgebühren.

Ä05 zum 01/II/2018

15.11.2018

Letztendlich zählt für uns auch die Schülerbeförderung zur kostenlosen Bildung.

Ä04 zum 01/II/2018

15.11.2018

Insbesondere die Kooperation von Schulen mit örtlichen Unternehmen wollen wir unterstützen.

Ä03 zum 01/II/2018

15.11.2018

Mindestvergütung auch für Auszubildende: „Gleichzeitig werden wir prüfen, ob eine Mindestausbildungsvergütung im brandenburgischern Vergabegesetz verankerbar ist. Wenn dies der Fall ist, werden wir eine Mindestausbildungsvergütung angekoppelt an den BAföG-Höchstsatz (derzeit ca. 650 Euro ohne Sozialversicherungsbeiträge) einführen.“

Ä02 zum 01/II/2018

15.11.2018

„12 Euro“ durch „12,63 Euro“