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Ä1 zum 82/I/2025

20.06.2025

Ersetze in Zeile 3 hinter „…..dafür ein, eine gesetzliche Regelung in Form eines brandenburgischen Gesetzes über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer nach dem Vorbild der Bundesländer Bremen, Sachsen und Saarland zu schaffen, deren Steuermesszahlen von den derzeit in Brandenburg aus § 15 des Grundsteuergesetzes des Bundes übernommenen Steuermesszahlen abweicht und stärker zwischen Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke differenziert. Derzeit beträgt die Steuermesszahl gemäß § 15 Grundsteuergesetz des Bundes, die von Brandenburg übernommen wurden, wie folgt:

  1. für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes 0,34 Promille,
  2. für bebaute Grundstücke
    a)im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Bewertungsgesetzes 0,31 Promille,
    b)im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummer 5 bis 8 des Bewertungsgesetzes 0,34 Promille.

Abweichend hiervon sollen in Brandenburg nach dem Vorbild von Sachsen künftig folgende Steuermesszahlen gelten:

Ergänze in Zeile 16 wie folgt: „Alternativ können auch andere Steuermesszahlen nach den Vorbildern der Bundesländer des Saarlands und Bremens festgelegt werden, sofern diese weiterhin eine stärke Differenzierung in der Steuermesszahl als der in § 15 Grundsteuergesetz festgelegten Steuermesszahlen zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücke gewährleisten.“

Ä1 zum 65/I/2025

20.06.2025

Der bisherige Antragstext inklusive der Begründung (Zeile 1-124) werden durch folgende Fassung ersetzt:

Europa, Deutschland und auch Brandenburg erleben eine Zunahme rechtsextremistischer, antisemitischer und rassistischer Vorfälle, wie schon lange nicht mehr. Altdöbern, Cottbus und Bad Freienwalde sind nur die jüngsten Beispiele solcher Angriffe und Anschläge. Gleiches gilt für das Problem von Turboradikalisierungen mit islamistischem Hintergrund.

In Brandenburg ist das extremistische und darunter insbesondere das rechtsextremistische Personenpotenzial stark angestiegen. Die Feinde der Demokratie sitzen nicht nur im Landtag Brandenburg, sondern auch in vielen Kommunalvertretungen.

Viele Demokratinnen und Demokraten fühlen sich an die sogenannten „Baseballschläger-jahre“ erinnert. Doch diese Analyse greift zu kurz. Anders als Anfang und Mitte der neunziger Jahre verfügt Brandenburg über eine lebendige und aktive Zivilgesellschaft, die sich in allen Regionen des Landes für ein friedliches und vielfältiges Brandenburg stark macht. Diese lebendige und starke Zivilgesellschaft hat viel mit dem Wirken einer konsequenten Politik gegen Extremismus und für eine starke Demokratie in unserem Land zu tun. Als erster Ministerpräsident Deutschlands hat Manfred Stolpe dafür gesorgt, dass Brandenburg mit dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ein eigenes Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt verabschiedet hat. Kern dieses Handlungskonzeptes war und ist die Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft auf allen Ebenen unseres Landes. Das letztmalig 2005 überarbeitete Handlungskonzept wurde in der Folge durch Handlungskonzepte gegen Islamismus, Rassismus, zur Stärkung der Demokratie und 2024 durch das Handlungskonzept gegen Antisemitismus aktualisiert und ergänzt.

Im Ergebnis haben wir mit dem Mobilen Beratungsteam, der RAA Brandenburg, der Opferperspektive, der Fachstelle Islam im Land Brandenburg, der Fachstelle Antisemitismus Brandenburg, dem Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus sowie der Brandenburgischen Sportjugend ein breit ausdifferenziertes und professionell arbeitendes Beratungsangebot für Kommunen, Schulen, Verbände und auch lokale Initiativen und Vereine. Es hat sich insbesondere mit den beiden Fachstellen, aber auch Angeboten für Personen, die von Verschwörungserzählungen betroffen sind, an neue Herausforderungen angepasst und leistet eine gute Arbeit. Es stärkt ganz unmittelbar die Akteure vor Ort und begleitet Betroffene von rassistischen, antisemitischen und rechtsextremistischen Anfeindungen und Gewalt.

Der gesellschaftlichen Polarisierung, Hass und Hetze und auch der Entsolidarisierung kann nur mit einer konsequenten Politik entgegengetreten werden. Hierzu gehört nicht nur, dass wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten noch stärker als bisher unsere Politik erklären, vor Ort präsent sind und tatsächliche Verbesserungen für die Menschen erreichen.

Wir müssen auch das klare Signal aussenden: Wir stehen all denen zur Seite, die sich für Demokratie, eine starke Zivilgesellschaft und ein weltoffenes Land einsetzen.

Gestiegene Herausforderungen erfordern mehr Anstrengung. Das gilt auch für die Extremismusprävention. Wir fordern deshalb die Landesregierung und die Landtagsfraktion auf, zu prüfen, wie

  • die Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft nachhaltig weiterentwickelt,
  • der Radikalisierung gerade bei jungen Menschen stärker als bisher entgegengewirkt,
  • Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteure wirksam weiterentwickelt und ausgebaut,
  • stärker als bisher die Herausforderungen im digitalen Raum und dem Hass im Netz mit eigenen landesspezifischen Angeboten begegnet,
  • die Bürgerbeteiligung und die Partizipation insbesondere von jungen Menschen noch nachhaltiger entwickelt,
  • ein systematisches Monitoring aufgebaut und weiterentwickelt werden kann, um gezielte Desinformationsdynamiken im gesellschaftlichen und politischen Raum frühzeitig zu erkennen und besser einordnen zu können,
  • der Verfolgungsdruck auf extremistische insbesondere rechtsextremistische Straftäter intensiviert und
  • aktuelle Erscheinungsformen demokratiefeindlicher Strömungen – wie etwa Reichsbürgerbewegungen, verschwörungsideologische Milieus, Antifeminismus oder queerfeindliche Narrative – systematischer berücksichtigt und in bestehende Präventions-, Beratungs- und Bildungsstrategien integriert werden können.

 

Ä1 zum 43/I/2025

20.06.2025

Ersetze den Satz in den Zeilen 5 bis 9 durch:

Die Kommission soll aus unabhängigen Expert*innen, Angehörigen des Verfassungsschutzes sowie Vertreter*innen des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) bestehen.

 Füge nach Zeile 24 folgendes hinzu:

4. Wir fordern, dass der Verfassungsschutz weiterhin unabhängig und frei von politischer Einflussnahme gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die Hochstufung von extremen Gruppierungen entscheidet.

 

Ä1 zum 34/I/2025

20.06.2025

Ersetze Zeile 1-3 durch:

Die SPD fordert eine stärkere strafrechtliche Anerkennung und Ahndung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte an Frauen*, insbesondere durch (Ex-)Partner*innen. Dies soll durch eine Reform des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgen, bei der bestehende Straftatbestände – insbesondere Mord (§ 211 StGB) – um eine gesetzlich verankerte geschlechtsspezifische Tatmotivation ergänzt werden.

Dabei ist sicherzustellen, dass die strukturelle Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt juristisch sichtbar wird, ohne das geltende System von Tatbeständen und Strafzumessung grundlegend zu untergraben.

Ä1 zum 48/I/2025

20.06.2025

Ersetze Zeile 1-10 durch:

Wir fordern die SPD Brandenburg und die Landtagsfraktion, sowie die Bundespartei und die Fraktion im Bundestag dazu auf, die sozialdemokratische Migrationspolitik weiterzuentwickeln. Teil dieser Migrationspolitik soll sein, dass Abschiebungen in sehr unsichere und instabile Staaten (wie beispielsweise Syrien und Afghanistan) beständig kritisch geprüft werden müssen und nur in schwerwiegenden Fällen umgesetzt werden sollten.

Ä1 zum 49/I/2025

20.06.2025

Ersetze Zeile 1-4

Wir fordern die SPD Brandenburg und die Landtagsfraktion sowie die Bundespartei und die Fraktion im Bundestag dazu auf, die sozialdemokratische Migrationspolitik weiterzuentwickeln. Dafür fordern wir eine schnellstmögliche Rückkehr offener Grenzen zu unseren europäischen Nachbarstaaten – sobald wieder möglich. Der freie Personenverkehr in Europa muss als Grundpfeiler der europäischen Integration geschützt werden!

Ä1 zum 3/I/2025

20.06.2025

Ersetze in Zeile 22 die Zahl 3 durch die Zahl 4

Ä1 zum 77/I/2025

19.06.2025

Ersetze den Titel durch: „Eine gerechte Gesellschaft braucht eine progressive Vermögensbesteuerung“

  • Ersetze Zeile 1-10 durch:

 

Die SPD Brandenburg fordert die Bundesregierung auf, ein neues Konzept zur progressiven Vermögensbesteuerung zu erarbeiten. Ziel ist es, extreme Formen der Vermögenskonzentration zu durchbrechen und langfristig dafür zu sorgen, dass es in Deutschland keine nominalen Milliardär*innen mehr gibt. Die Anhäufung von Vermögen in den Händen weniger untergräbt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist weder vermittelbar noch gerechtfertigt.

Ä1 zum 75/I/2025

19.06.2025

Ersetze die Zeilen 1 bis 21 durch:

 Der Landesparteitag der SPD Brandenburg fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, die folgenden Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden Prüfauftrags zu prüfen und geeignete gesetzgeberische Schritte daraus abzuleiten:

  1. Die Einführung eines Mietendeckels in ganz Deutschland, der an regionale Gegebenheiten angepasst werden kann. Die Anwendung des Mietendeckels soll durch die Landesparlamente bei der Feststellung von „angespannten Wohnungslagen“ ermöglicht werden.
  2. Als Vorstufe zur Realisierung des oben genannten Mietendeckels soll die Mietpreisbremse verschärft werden. Künftig soll möbliertes Wohnen nicht mehr von dieser ausgenommen sein.

Ersetze die Zeilen 47 bis 61 durch:

  1. Ein Mindestbestand an Wohnungen sollte in öffentlicher Hand sowie im Besitz von Kommunen, Ländern oder dem Bund verbleiben. Darüber hinaus sollen Kommunen gesetzlich verpflichtet werden, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen und transparente Mietinformationen bereitzustellen.
  2. Die Kriterien für die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) sollen überprüft, vereinfacht und an die aktuellen Lebensrealitäten angepasst werden.

Streiche die Zeilen 62 bis 68.

Streiche folgenden Satz aus den Zeilen 74 bis 77:

„Dieses Programm soll dazu führen, dass bestehende Prozesse gestreamlined werden und Prozesse bei Planung, Genehmigung und Ausführung optimiert werden.“

Ä1 zum 70/I/2025

19.06.2025

Streiche in Zeile 9 das Wort“immer“

Streiche in Zeile 11-14 den Text in der Klammer

Ersetze in Zeile 26 das Wort „sollte“ durch „könnte“

Streiche Zeile 28-34

Füge in Zeile 49 folgenden Text ein:

“Gleichzeitig haben Geflüchtete nach § 4 AsylbLG nur einen eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen (in den ersten 36 Monaten). “ Psychologische Betreuung ist unter diesem Paragrafen nicht enthalten, obwohl sie für die Prävention lebensbedrohlicher psychischer Zustände dringend erforderlich wäre.”