10/II/2018 Gleiche Mindestlöhne im Bereich der Pflege für West und Ost

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Status:
Annahme

Die SPD-Bundestagsfraktion wird beauftragt, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialog mit den Mitgliedern der Pflegekommission sehr zeitnah zu initiieren, um bis spätestens 2020 eine Angleichung des Pflegemindestlohnes Ost an den Pflegemindestlohn West zu erreichen.

Begründung:

Mindestentgelte für die Pflegebranche (Pflegemindestlohn) werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mittels einer Pflegearbeitsbedingungsverordnung beschlossen. Grundlage für diesen Beschluss ist der Antrag der paritätisch besetzten Pflegekommission.

Die 3. Pflegearbeitsbedingungskommission hat am 25.04.2017 einen Antrag an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gerichtet, der vom Ministerium im Rahmen eines Ordnungsverfahrens umgesetzt wurde. Die Rechtsverordnung, die im August 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sieht folgende Staffelungen der Mindestlöhne vor:

  • bis 31.12.2017   10,20 Euro (West) – 9,50 Euro (Ost)
  • ab 01.01.2018    10,55 Euro (West) – 10,05 Euro (Ost)
  • ab 01.01.2019    11,05 Euro (West) – 10,55 Euro (Ost)
  • ab 01.01.2020    11,35 Euro (West) – 10,85 Euro (Ost)

Die Versorgung von Menschen mit einem Bedarf an Pflege und damit einhergehend die Unterstützung der Angehörigen ist ein Thema, ist die zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung der nächsten Jahre.

Diese Herausforderung ist nur zu meistern, wenn es in Deutschland gelingt, Fachkräfte auszubilden und zu gewinnen. Dabei stehen Einrichtungen und Privatleute aber auch die unterschiedlichen Bundesländer und Regionen im Wettbewerb miteinander. Es ist davon auszugehen, dass der Mindestlohn der Branchen einen Teil der Attraktivität eines Arbeitsplatzes in der Pflege ausmacht. Die unterschiedlichen Mindestlöhne – unterteilt in Ost und West – verzerren den Wettbewerb zu ungunsten der neuen Bundesländer. Diese Wettbewerbsverzerrung ist vor dem Hintergrund, dass in den Flächenländern Ost der Anteil der 65-79 jährigen und der über 80 jährigen höher ist als in den Flächenländern West (siehe Tabelle des Statistischen Bundesamtes) in doppelter Hinsicht nicht akzeptabel.

Die Einteilung in Ost und West ruht auf historische Gegebenheiten, die bereits seit über 28 Jahren nicht mehr existieren. Damit gibt es mittlerweile eine ganze Generation von Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Berufsausbildung und ihr vollständiges Erwerbsleben in der heutigen Bundesrepublik verbracht haben, sodass sich die genannte Einteilung überholt hat.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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