23/II/2018 Gerechte Verteilung in überschulischen Gremien

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Status:
Überweisung

Die SPD-Landtagsfraktion sowie das MBJS Brandenburg werden aufgefordert, sich aktiv dafür einzusetzen, die Verteilung der Delegierten in überschulischen Gremien gerecht zu regeln. Dazu sollen in dem § 82 Absatz 4 sowie dem § 85 Absatz 3 Brandenburgisches Schulgesetz die Formulierungen „ein Mitglied des Kreisrates“ in „ein Mitglied des Kreisrates pro angefangen 300 Schülerinnen und Schüler“ geändert werden. Darüber hinaus soll §136 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 Brandenburgisches Schulgesetz in „je zwei Mitglieder für den Landesrat der jeweiligen Gruppe pro angefangene 25 Mitglieder des Kreisrates“ geändert werden.

Begründung:

Die Vertretung in überschulischen Gremien ist zurzeit sehr ungerecht geregelt. Seit der Schulgesetzänderung letzten Jahres entsenden alle Schulen ein Mitglied in den jeweiligen Kreisrat, egal wie viele Schülerinnen und Schüler die Schule zählt, was dazu führt, dass Grundschulen mit 200 Schülerinnen und Schülern genauso viel Mitspracherecht haben wie eine weiterführende Schule mit 1000 Schülerinnen und Schülern. Dies führt zu weitergreifenden Problemen. Da es im Land deutlich mehr Grundschulen als weiterführende Schulen gibt, haben die Grundschulen auch in den jeweiligen Kreisräten in der Regel eine Mehrheit. Grundschülerinnen und Grundschüler haben aber oft Probleme, zu den jeweiligen Sitzungsorten der Kreisschülerräte zu kommen, was dazu führt, dass diese Gremien oft nicht beschlussfähig sind. Eine Verteilung der Mitglieder der Kreisräte nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule hilft dieses Problem zu vermeiden.

Die Verteilung der Mitglieder der jeweiligen Landesräte verläuft nach demselben Prinzip. Jeder Kreisrat wählt zwei Mitglieder für die Landesräte. Welches ebenfalls eine ungerechte Verteilung darstellt. Kreisräte mit einer hohen Anzahl von Schülerinnen und Schülern haben ebenso viel Mitspracherecht wie Kreisräte mit geringeren Zahlen von Schülerinnen und Schülern.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion

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