54/I/2021 Für ein brandenburgisches Antidiskriminierungsgesetz

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Status:
Überweisung

Wir fordern die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf, sich innerhalb der Regierungskoalition für die Ausarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes nach dem Vorbild des im vergangenen Jahr 2020 in Kraft getretenen Antidiskriminierungsgesetzes des Landes Berlin auszusprechen, ein solches Gesetz auszuarbeiten und in den Landtag einzubringen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AfA Brandenburg, ASJ Brandenburg, Landesvorstand, SiP Brandenburg (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Durch den Landesvorstand am 05.09.2022 beschlossene, geänderte Fassung: Forderungskatalog Antidiskriminierungsmaßnahmen im Land Brandenburg 1. Umsetzung der Prüfklausel zum Landesantidiskriminierungsgesetz: Im Rahmen der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten ergebnisoffenen Prüfung, ob ein brandenburgisches Antidiskriminierungsgesetz erforderlich ist, wird die SPD-Landtagsfraktion gebeten, sich für eine Konferenz zu diesem Thema im Landtag Brandenburg einzusetzen. Im Rahmen der Konferenz sollen auch die Erfahrungen anderer Bundesländer einfließen. So gibt es in Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz oder Bestrebungen der dortigen Koalitionspartner in eine solche Richtung. Zudem sollen mündliche und schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Personalvertretungen eingeholt werden, wie z.B. des DGB Bezirk Berlin-Brandenburg und des Vereins Opferperspektive e.V.. 2. Evaluation zu den Forderungen des Landtags Brandenburg: Der Landtag hat in seiner 53. Sitzung am 13. Dezember 2017 Forderungen aufgestellt, die sich auf eine Verbesserung der Landesantidiskriminierungspolitik beziehen. So wurde gefordert, die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung weiterzuentwickeln, zu stärken, mit geeigneten Mitteln öffentlich bekannt zu machen und für eine angemessene Personal- und Sachausstattung zu sorgen. Der letzte Bericht über deren Arbeit bezieht sich den Zeitraum von September 2017 bis September 2018. Um ein aktuelles Bild von der Arbeit der Landesstelle zu erhalten, soll deren Leiterin zu einer Landesvorstandssitzung eingeladen werden, um über die aktuelle Arbeit zu berichten. Darüber hinaus wird die SPD-Landtagsfraktion gebeten, sich mit der Landesstelle über mögliche Maßnahmen für deren Stärkung auszutauschen. Ergebnisse der Gespräche sollen im Wahlprogramm der SPD Brandenburg für die Landtagswahlen 2024 Berücksichtigung finden. 3. Statistische Erhebung von Diskriminierungsbeschwerden: Für den Erhalt eines Überblicks über die Zahl von Beschwerden von Bürger:nnen im Hinblick auf Diskriminierung im Kontakt mit öffentlichen Stellen wird die SPD-Landtagsfraktion gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine statistische Erfassung solcher Beschwerden in geeigneter Form stattfindet. 4. Eine flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Brandenburg gibt es unterschiedliche Beratungsstellen und Angebote in den Landesteilen. Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, auf eine Evaluierung der Strukturen hinsichtlich ihrer Wirkung und Ausstattung hinzuwirken. Dabei ist auch zu untersuchen, wie deren Wirkung in der Fläche des Landes ist. 5. Wissen über Diskriminierungsformen und -ausmaße Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Brandenburg gibt es aktuell zu diesem Themenbereich nur wenige Studien und Statistiken. Dadurch können wichtige Fragen zu Form, Ursachen, Strukturen, Orten der sowie Schutz vor Diskriminierung nur zum Teil beantwortet werden. Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, sich mit brandenburgischen Verbänden und Wissenschaftseinrichtungen zur aktuellen Studienlage sowie zur Umsetzung & Finanzierung weiterer Studien für Brandenburg auszutauschen. 6. Diskriminierungssensibilität in öffentlicher Verwaltung, Justiz und Polizei Grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt muss fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung für die Bediensteten in öffentlicher Verwaltung, Justiz und Polizei sein. Neben der Schließung der Repräsentationslücke von Menschen mit ostdeutschen Biografien in Führungspositionen aller öffentlichen Institutionen – auch in Ostdeutschland selbst – gilt es auch geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. 7. Untersetzung der Ziele der brandenburgischen Landesverfassung Mit der 2011 in die brandenburgische Landesverfassung aufgenommenen Antirassismus-Klausel ist das Eintreten gegen Rassismus zum Staatsziel erklärt worden. Mit der Verfassungsänderung 2022 wurde der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie die Förderung jüdischer Kultur und die Freundschaft zu Polen ebenso aufgenommen. Um Handlungsempfehlungen für die Umsetzung zivilgesellschaftlicher und institutioneller Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Rassismus entwickeln und umsetzen zu können, gilt es die Erkenntnisse der Handlungsaufträge der vorherigen Punkte in geeigneter Form auszuwerten und entsprechende Forderungen aufzustellen. Diese können in das Landtagswahlprogramm 2024 Einfluss finden.
Überweisungs-PDF:

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