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- Die Einführung eines Mietendeckels in ganz Deutschland, unter dessen Bedingungen maximal 10EUR pro Quadratmeter Wohnfläche in gefragten Wohngegenden erhoben werden dürfen, dieser Deckel soll an regionalen Gegebenheiten angepasst sein. Die Anwendung des Mietendeckels soll durch die Landesparlamente bei dem Ausrufen von “angespannten Wohnungslagen” möglich werden. Damit sollen die Länder ein weiteres Instrument über die Mietpreisbremse hinaus bekommen, um zu hohe Mieten zu verhindern.
- Als Vorstufe zur Realisierung des obenstehenden Mietendeckels soll die Mietpreisbremse verschärft werden. Künftig soll möbliertes Wohnen nicht von dieser ausgenommen werden, zusätzlich soll eine Miet-Notbremsung erfolgen und die Mieten so lange eingefroren werden, bis der Mietendeckel etabliert ist. Dabei soll die Mietpreisbremse entfristet werden.
- Bund und Länder müssen ihre Investitionen in sozialen Wohnraum erheblich ausweiten. Genossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen sowie andere nicht-profitorientierte Träger sollen gezielt gefördert werden und vor anderen kommerziellen Akteuren ein Vorkaufsrecht von Immobilien und Bauland bekommen. Der notwendige Ausbau darf nicht privaten Investoren überlassen werden, sondern muss durch sozialen Wohnungsbau erfolgen, um möglichen Rückgängen im Neubau durch eine Mietobergrenze entgegenzuwirken.( Wohnungsbaugenossenschaften sollen künftig vor anderen kommerziellen Akteuren ein Vorkaufsrecht erhalten von Immobilien und Bauland (Bestehende Mieter*innen in Mietshäusern behalten ihr Erstvorkaufsrecht – Wohnungsbaugenossenschaften bekommen entsprechend ein Vorkaufsrecht NACH den ansässigen Mieter*innen)
- Wohnungsbaugenossenschaften, die als sogenannte “Energiegenossenschaften” klassifiziert sind, sollen weitere steuerliche Vorteile bekommen.
- Der Deutsche Wohnungsmarkt sollte sich am sogenannten “Wiener Modell” orientieren und einen Mindestbestand von Wohnungen in öffentlicher Hand erreichen. Der Mindestbestand der Wohnungen in öffentlicher Hand muss in den Händen von Kommunen, Land oder Bund sein. Darüber hinaus sollen Kommunen gesetzlich verpflichtet werden, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen und transparente Mietinformationen bereitzustellen
- Die Kriterien für die Vergabe von WBS sollen überprüft, vereinfacht und an die aktuellen Lebensrealitäten angepasst werden, um mehr Menschen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
- Um bestehende Wohnraumengpässe zu beheben, muss das Land Brandenburg mehr sozialen Wohnraum bauen. Die BLB erweist sich dabei als ineffizient, weshalb wir eine Reform der BLB vorschlagen, damit die Aufträge der BLB schneller an Handwerksunternehmen in ganz Brandenburg vergeben werden können.
- Um schneller sozialverträglichen Wohnraum für Studierende und Auszubildende zu schaffen, fordern wir die Etablierung eines Fast-Track-Programms, das aus Mittel des Infrastrukturfonds des Landes Brandenburg gespeist wird. Dieses Programm soll dazu führen, dass bestehende Prozesse gestreamlined werden und Prozesse bei Planung, Genehmigung und Ausführung optimiert werden. Dabei soll auch Wohnraum außerhalb der klassischen Modelle des Studierendenwohnheims oder Azubiwohnheims geschaffen werden.
Wohnen ist ein Grundrecht – dennoch erleben wir seit Jahren eine drastische Verschärfung der Lage auf dem Wohnungsmarkt. Gerade in gefragten Wohngegenden steigen die Mieten rasant, während Löhne und soziale Sicherungssysteme kaum Schritt halten können. Besonders junge Menschen, Studierende, Auszubildende sowie Menschen mit geringem Einkommen sind von dieser Entwicklung massiv betroffen. Die bisherige Mietpreisbremse hat sich als zahnloses Instrument erwiesen – zu viele Ausnahmen, zu wenig Kontrolle, kaum Wirkung.
Ein bundesweiter Mietendeckel mit einer klaren Obergrenze von 10 €/m² in angespannten Wohnlagen ist daher ein notwendiger Schritt, um Mieter*innen effektiv zu entlasten und sozialen Verdrängungsprozessen entgegenzuwirken. Bis zur Einführung dieses Mietendeckels braucht es eine sofortige Miet-Notbremse: Ein Einfrieren der Mieten, das auch möbliertes Wohnen einbezieht, sowie die Entfristung und Verschärfung der Mietpreisbremse sind überfällig.
Darüber hinaus müssen wir den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau stärken. Wohnungsbaugenossenschaften spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie wirtschaften nicht profitorientiert und sichern langfristig bezahlbaren Wohnraum. Ihnen ein Vorkaufsrecht gegenüber kommerziellen Akteuren einzuräumen – nach dem Erstvorkaufsrecht der Mieter*innen – stärkt die soziale Wohnungsversorgung nachhaltig. Auch steuerliche Anreize für Genossenschaften, die zugleich als Energiegenossenschaften agieren, setzen wichtige Impulse für klimagerechtes und bezahlbares Wohnen.
Das sogenannte Wiener Modell zeigt eindrücklich, dass eine starke öffentliche Hand auf dem Wohnungsmarkt funktioniert. Ein Mindestbestand an Wohnungen in öffentlicher Hand ist auch in Deutschland ein erstrebenswertes Ziel – gerade um langfristig bezahlbare Mieten garantieren zu können.
In Brandenburg verschärft sich die Lage zusätzlich: Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum – insbesondere für Studierende und Auszubildende – steigt, doch der soziale Wohnungsbau kommt nicht hinterher. Die BLB (Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen) arbeitet ineffizient – eine Reform ist dringend nötig, damit Aufträge schneller an regionale Handwerksbetriebe vergeben und Projekte zügig realisiert werden können.
Ein gezieltes Fast-Track-Programm zur Schaffung von sozialverträglichem Wohnraum für junge Menschen – zusätzlich zu klassischer Wohnheimmodelle – ist essenziell, um dem akuten Mangel zu begegnen. Mit Mitteln aus dem Infrastrukturfonds kann dieses Programm zügig gestartet und entbürokratisiert umgesetzt werden.