Ersetze Zeile 1-3 durch:
Die SPD fordert eine stärkere strafrechtliche Anerkennung und Ahndung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte an Frauen*, insbesondere durch (Ex-)Partner*innen. Dies soll durch eine Reform des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgen, bei der bestehende Straftatbestände – insbesondere Mord (§ 211 StGB) – um eine gesetzlich verankerte geschlechtsspezifische Tatmotivation ergänzt werden.
Dabei ist sicherzustellen, dass die strukturelle Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt juristisch sichtbar wird, ohne das geltende System von Tatbeständen und Strafzumessung grundlegend zu untergraben.