Ä1 zum 34/I/2025

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Nicht abgestimmt

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Die SPD fordert eine stärkere strafrechtliche Anerkennung und Ahndung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte an Frauen*, insbesondere durch (Ex-)Partner*innen. Dies soll durch eine Reform des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgen, bei der bestehende Straftatbestände – insbesondere Mord (§ 211 StGB) – um eine gesetzlich verankerte geschlechtsspezifische Tatmotivation ergänzt werden.

Dabei ist sicherzustellen, dass die strukturelle Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt juristisch sichtbar wird, ohne das geltende System von Tatbeständen und Strafzumessung grundlegend zu untergraben.