Ä12 zum Ini01/I/2015

Einschub in Kapitel 1 nach Zeile 18 unter der Zwischenüberschrift:

„an unseren Hochschulen:

Die Brandenburger Hochschulen haben mit einer Vielzahl von Initiativen auch von studentischer Seite auf die ankommenden Flüchtlinge reagiert und in schneller Zeit ein beeindruckendes und unbürokratisches Angebot für Gasthörer und „Free Movers“ entwickelt, mit Sprachkursen, Vorlesungen und Beratung. Der Weg qualifizierter Flüchtlinge an unsere Hochschulen soll sprachliche und fachliche Qualifikationsangebote erleichtert werden. Bei dem Ausbau ihrer Studienangebote für Flüchtlinge sollen die Hochschulen umfangreich unterstützt werden.

  • Studium ermöglichen:

Ein wichtiger Beitrag zur Integration von Flüchtlingen ist es, ihre Studierfähigkeit zu erkennen und sie auf ein Studium in Deutschland vorzubereiten. Studierwillige und studierfähige Flüchtlinge müssen früh identifiziert und angesprochen werden. Das Anerkennungsverfahren von Schul- und Hochschulabschlüssen sowie die Entwicklung vom geeigneten Zulassungstest sind zu unterstützen. Intensivsprachkurse an den Hochschulen sollen Flüchtlingen ermöglichen, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) geltenden Deutschkenntnisse zu erwerben und sowie fachsprachlich auf ein Studium vorbereitet zu werden.

  • Finanzielle Absicherung von Studium und Leben:

Die finanzielle Absicherung der Flüchtlinge, die zügig ein Studium beginnen können, muss durch eine angemessene Überbrückungsfinanzierung gewährleistet werden bis der Anspruch auf Bafög besteht. Dazu gehört die Deckung von Immatrikulationskosten, Prüfungsgebühren, Transport (Semesterticket) und Lebenshaltungskosten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme