Ini01/I/2015 Starkes Land mit klaren Regeln. Wie die Integration von Flüchtlingen gelingen kann.

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Status:
Annahme

Auch im Jahr 2015 herrscht in vielen Ländern der Welt Krieg. Todesangst, Tyrannei und Verfolgung zwingen weitere Hundertausende von Menschen zur Flucht. Sie legen mit dem Mut der Verzweiflung tausende Kilometer zurück und opfern dafür ihr letztes Hab und Gut. Sie fliehen, in der Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit, vielfach nach Europa. Immer häufiger ist Deutschland ihr Ziel.

Wir in Brandenburg wissen – aus unserer eigenen Geschichte, aus den Berichten unserer Eltern oder Großeltern – wie viel Leid Flucht und Vertreibung bedeutet. Nach dem Zweiten Weltkrieg war jeder vierte Einwohner auf dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg ein heimatlos gewordener „Neubürger“. In den Monaten vor der Friedlichen Revolution von 1989 entschieden sich Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürger der DDR dafür, ihre Heimat zu verlassen – oft in der festen Erwartung, Verwandte und Freunde niemals mehr wiederzusehen. Flucht und Vertreibung sind für uns keine neuen Themen. Wenngleich die Lage der heute Fliehenden gewiss unvergleichbar ist, können wir ihre emotionale und materielle Not ermessen.

Heute sind wir in der Lage zu helfen. Deutschland ist ein starkes Land. Auch Brandenburg steht 25 Jahre nach seiner Wiedergründung so gut da wie noch nie in seiner Geschichte. Zusammenhalt und Gemeinsinn, Solidarität und Toleranz gehören zum Grundkonsens unseres Landes. Insbesondere die Wirtschaftskrise und die Massenarbeitslosigkeit haben wir mit einer großen Kraftanstrengung überwunden. Heute ist die Arbeitslosigkeit so niedrig wie noch nie, die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze ist größer als die Zahl junger Menschen, die Ausbildungsplätze sucht. Gleichzeitig erlebt unser Land einen tiefgreifenden demografischen Wandel. Wir werden älter, aber wir werden auch weniger. Schon heute suchen viele Unternehmen händeringend Arbeitskräfte. Wir suchen nach neuen Möglichkeiten, wie wir Schulen, Infrastruktur und Verwaltung so gestalten, dass sie auch in Zeiten des demografischen Wandels modern und leistungsfähig sind. Der Zuzug von „Neu-Brandenburgern“ kann somit auch eine Chance für unser Land sein. Diese Chance müssen wir mit aller Kraft nutzen.

Wir können eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen, ihnen Schutz und die Chance zu einem würdigen Leben bieten. In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich Deutschland und Brandenburg vorbildlich verhalten. Überall haben die Bürgerinnen und Bürger Flüchtlinge willkommen geheißen und damit Zeichen gesetzt für Weltoffenheit, Toleranz und Hilfe in der Not. Was ehrenamtlichen Helfer und Behörden in den vergangenen Wochen und Monaten geleistet haben, war und ist großartig.

Die vergangenen Wochen und Monate haben aber auch gezeigt: Die Möglichkeiten zur Hilfe in der Not sind selbst für ein starkes Land wie Deutschland begrenzt. Allein können wir die hohe Zahl an Flüchtlingen nicht bewältigen. Dies wird nur als gemeinsame europäische Anstrengung gelingen. Wir brauchen zur Bewältigung der aktuellen Situation ganz Europa. Dies schließt insbesondere eine belastbare Verteilung der Flüchtlinge nach festgelegten Quoten innerhalb der EU ein. In einem Europa ohne Grenzen wird die Verteilung nur dann funktionieren, wenn es gelingt, EU-weit geltende Standards bei der Aufnahme von Flüchtlingen durchzusetzen. Ebenso notwendig ist ein gemeinsames EU-Grenzmanagement, das an den EU-Außengrenzen die ordnungsgemäße Registrierung und menschenwürdige Betreuung ankommender Flüchtlinge sicherstellt. Europa muss sich zudem gemeinsam für blockübergreifende Initiativen zur Beendigung der kriegerischen Konflikte und mehr internationale Hilfe für die Menschen vor Ort einsetzen.

Auch innerhalb Deutschlands bedarf es angesichts der großen Herausforderungen klarer Entscheidungen und deren zügiger Umsetzung. Die vor uns stehenden Aufgaben können wir lösen, wenn Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft eng zusammenarbeiten. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass alle Ebenen unserer Gesellschaft gemeinsam die vor uns stehenden Aufgaben entschlossen anpacken. Dazu gehören klare Verfahren, klare Zuständigkeiten, ein der Situation angemessener rechtlicher Rahmen aber insbesondere auch die dauerhafte Entlastung der Länder und Kommunen von den Kosten, inklusive der Folgekosten für Integration. Die Aufnahme von Flüchtlingen darf nicht dazu führen, dass Deutsche einerseits und Flüchtlinge andererseits in einen Konkurrenzkampf um bezahlbaren Wohnraum, um den Zugang zu Bildungseinrichtungen oder zum Arbeitsmarkt gedrängt werden. Den Sorgen und Ängsten vieler Menschen in Deutschland müssen wir begegnen – durch klares Handeln und Aufklärung.

Nicht hinnehmbar sind die Bestrebungen rechtspopulistischer und offen rechtsextremistischer Kräfte in Deutschland und Brandenburg, in der Bevölkerung mit Hilfe erfundener Horrormeldungen systematisch Angst vor Flüchtlingen zu schüren. Allen Versuchen erklärter Feinde unseres demokratischen Verfassungsstaates, die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Flüchtlingskrise systematisch zu verschärfen und zu instrumentalisieren, um das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland zu untergraben, muss der entschiedene Widerstand von Staat und demokratischer Zivilgesellschaft entgegengesetzt werden.

Den wiederholten Ankündigungen zur Beschleunigung der Asylverfahren durch das zuständige Bundesinnenministerium müssen nun auch Taten folgen. Klar ist dabei auch: Menschen, die kein Recht auf Asyl in Deutschland haben, müssen unverzüglich in ihre Heimat zurückkehren. So sieht es unser Asylrecht vor. Dies ist auch notwendig, damit ausreichende Kräfte mobilisiert werden können, um den wirklich Schutzbedürftigen umfassend zu helfen und ihre Integration in Deutschland zu ermöglichen. Eine gelingende Integration ist Grundvoraussetzung, um Perspektivlosigkeit und Unzufriedenheit, Benachteiligung und Gewalt vorzubeugen.

Die Integration von so vielen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen dürfen wir nicht dem Zufall überlassen. Integration wird nur gelingen, wenn beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen und sie befolgen. Der Bund muss dafür die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, damit die Eingliederung der zu Recht nach Deutschland gekommenen Menschen gelingt.

Für den Staat bedeutet dies an Pflichten:

  • Schaffung von Kapazitäten für Unterricht der deutschen Sprache. Sie ist der Schlüssel für eine gelingende Integration.
  • Schaffung von Kapazitäten für Unterricht in Staats- und Gesellschaftslehre. Das ist notwendig, damit sich alle Flüchtlinge schnell mit den in Deutschland geltenden Vorschriften und Werten zurechtfinden.
  • Schaffung von neuen, bezahlbaren Wohnungen. Baurechtliche Standards müssen ggf. zeitlich befristet herabgesetzt werden. Neue Wohnungen dürfen keine sozialen Brennpunkte in bereits heute stark benachteiligten Wohnstandorten entstehen lassen.
  • Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen für jugendliche Flüchtlinge. Das hilft zugleich den jungen Flüchtlingen sowie unserer Wirtschaft im Kampf gegen den zunehmenden Fachkräftemangel.
  • Schaffung von arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit. Die Flüchtlinge müssen eine Chance haben, sich und ihre Familie durch Arbeit selbst zu ernähren, Handwerk und Industrie brauchen Unterstützung bei der Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt.
  • Stärkung der ehrenamtlichen Helfer und gemeinwohlorientierten Träger.

Für die nach Deutschland kommenden Menschen bedeutet dies an Pflichten:

  • Die Anerkennung unserer Werte. Dazu gehören insbesondere die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Toleranz gegenüber anderen Religionen, Lebensformen oder sexuellen Orientierungen. Wer in Deutschland leben will, muss akzeptieren, dass diese Werte für uns unumstößlich sind.
  • Die Anerkennung der Gesetze. Grundlage unserer verfassungsrechtlichen Ordnung ist das Grundgesetz. Es bietet unterschiedlichen Kulturen und Lebensweisen viel Raum zur persönlichen Lebensgestaltung. Wer bei uns leben will, muss es akzeptieren, ebenso wie die sonstigen Gesetze und Vorschriften im Land.
  • Die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols. Deutschland ist und bleibt ein Rechtsstaat. Wer andere Menschen gewaltsam angreift, wird bestraft und kann sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren.
  • Das Erlernen der deutschen Sprache. Nur wer unsere Sprache beherrscht, wird sich bei uns integrieren können.
  • Alle Kinder in Deutschland unterliegen der Schulpflicht und nehmen am Regelunterricht teil. Ausnahmen kann es nicht geben.

Zur Wahrheit gehört, dass Integrationsangebote nicht immer und nicht überall gleich gut angenommen werden. Integration, die nur auf Freiwilligkeit beruht, kann und wird nicht funktionieren. Deshalb sollen auch Sanktionsmaßnahmen für diejenigen Fälle vorgesehen werden, in denen verpflichtende Aufgaben mehrfach oder vorsätzlich missachtet werden.

Als Land müssen wir noch mehr tun, um die Integration der bei uns lebenden Flüchtlinge zu verbessern. Der Landesparteitag fordert die Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion daher dazu auf, zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen einen „Brandenburger Aktionsplan Integration“ ins Leben zu rufen, der folgende Punkte beinhalten soll:

  1. Bildung von Anfang an!
    Mehr als ein Drittel der Asylsuchenden ist unter 18 Jahre alt. Damit ihre Integration gelingt, müssen wir bildungspolitischen Maßnahmen besonderes Gewicht verleihen. Vordringlichstes Ziel ist dabei das schnelle Erlernen der deutschen Sprache. Damit dies gelingt, sollen die Länder vom Bund diejenigen Mittel erhalten, die bisher für das Betreuungsgeld ausgegeben wurden. In Brandenburg werden wir insbesondere folgende bildungspolitischen Maßnahmen anpacken:

in unseren Kitas:

  • Ausweitung von Eltern-Kind-Gruppen:
    Schon heute ist Brandenburg Vorreiter bei der Etablierung von Eltern-Kind-Gruppen. Sie sind in erster Linie Bildungs- und Betreuungsangebote für Eltern und ihre Kinder. Dieses Instrument, das Raum für soziale Kontakte schafft, den Eltern einen Zugang zu anderen Angeboten eröffnet und von einer pädagogischen Fachkraft angeleitet wird, gilt es für die Kinder aus dem Kreis der Asylsuchenden zu erweitern. So beschränken sich die Bemühungen um gelingende Integration nicht allein auf die Kleinkinder selbst, sondern beziehen deren Eltern bereits mit ein. Zusätzliche Ressourcen werden dafür im Bereich der pädagogischen Fachkräfte benötigt.
  • Vorlesepaten fördern:
    Vorlese-Rituale sind nach einhelliger Meinung von Experten essenziell für den Spracherwerb, für das Begreifen der Welt und für die emotionale Entwicklung. Flüchtlingskinder sollen schnell die deutsche Sprache lernen, damit sie sich zurechtfinden und in Kindergarten und Schule mitkommen. Ehrenamtliche Vorlesepaten sind deshalb wichtige „Integrationslotsen“ und sollen speziell gefördert werden.
  • Netzwerke Gesunde Kinder
    Die Brandenburger Netzwerke für Gesunde Kinder können auf eine fast zehnjährige Erfolgsgeschichte zurückblicken. Sie bieten umfassende Angebote zur Begleitung und Unterstützung von Familien für eine förderliche seelische, körperliche und geistige Entwicklung ihrer Kinder. Das Angebot beginnt in der Schwangerschaft und gilt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Es wird ressortübergreifend mit Kooperationspartnern gearbeitet, die vorhandene präventive und familienunterstützende Angebote bündeln und nach Bedarf weiter entwickeln. Die regionalen Netzwerke arbeiten derzeit an 31 Standorten in Brandenburg. Über 1.200 ehrenamtliche Patinnen und Paten begleiten 4.000 Familien. Mit ihrer flächendeckenden Präsenz im Land können die Netzwerke auch bei der Bewältigung der anstehenden Integrationsaufgaben herausragende Beiträge leisten. Dabei müssen die bereits gemachten Erfahrungen mit der Rekrutierung, Qualifizierung und Koordinierung ehrenamtlicher Patinnen und Paten genutzt werden. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten ihr Engagement nicht ausschließlich auf Kleiderspenden reduzieren, sondern suchen nach Möglichkeiten aktiver Unterstützung. Mit einer Patenschaft können sie die Integration von Flüchtlingen begleiten. So können die entstandenen Strukturen der Netzwerke für die Begleitung von asylsuchenden Familien und ihren Kindern genutzt werden. Um ihre wichtigen neuen Aufgaben umfassend wahrzunehmen, müssen die Netzwerke im hauptamtlichen Bereich personell deutlich verstärkt werden.

in unseren Schulen:

  • Mehr psychologische Unterstützung:
    Häufig sorgen sich die Lehrkräfte nicht nur um die fehlenden Deutschkenntnisse ihrer Schützlinge. Traumatischen Erfahrungen vieler Kinder bringen selbst erfahrene Pädagogen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Deshalb müssen sie dringend durch Teams von Psychologen und Schulsozialarbeitern entlastet werden. Diese Maßnahme erfordert eine deutliche Aufstockung der genannten Professionen an den brandenburgischen Schulen.
  • Frühe berufliche Bildung:
    Frühe Berufsorientierung und die umsichtige Begleitung von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zu einem Ausbildungsplatz sind entscheidend für einen erfolgreichen Einstieg in die Ausbildung. Viele junge Flüchtlinge erreichen Brandenburg in einem Alter von 18, 19 oder 20 Jahren. Wenn sie die reale Chance auf eine Ausbildung erhalten sollen, muss die Berufsschulpflicht bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden. Andernfalls fällt die genannte Alterskohorte aus dem System der „Beruflichen Bildung“ heraus. Innerhalb der geänderten Berufsschulpflicht ist dann ein zweijähriger Bildungsgang zu entwickeln, der neben der Vermittlung von Deutschkenntnissen den Fächerkanon um Mathematik, Landeskunde und Sport erweitert. Im zweiten Jahr des Bildungsganges soll dann entschieden werden, ob ein Schulabschluss nachgeholt werden kann oder sich eine Berufsvorbereitung anschließt.
    Eine Kooperationsvereinbarung mit den Kammern über Praktika ist dringend erforderlich, die entstehenden Kosten für Fahrten und Schulmaterialien sind vom Land zu tragen.[1] Ebenso ist eine Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezüglich möglicher Vorschaltmaßnahmen auf dem Weg zu einer Ausbildung unbedingt anzustreben. Die Lehrkräfte der Oberstufenzentren sind dringend zu qualifizieren und zu unterstützen.
  1. Arbeitsangebote schaffen, Wirtschaftsstandort stärken

Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben. Flüchtlinge, die Arbeit finden, integrieren sich leichter in unsere Gesellschaft. Zugleich ist die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt eine große Herausforderung, der sich Bund, Länder, Kommunen, Kammern, Verbände und Unternehmern gleichermaßen und gemeinsam stellen müssen.

In der erfolgreichen Integration liegt auch eine Chance für den Wirtschaftsstandort Brandenburg. Flüchtlingen müssen wir daher mehr und schnellere Wege in den Arbeitsmarkt eröffnen. Dafür brauchen wir ein Programm:

„Start in den Brandenburger Arbeitsmarkt – Perspektiven für die Beschäftigung von Flüchtlingen schaffen“:

Das Programm soll alle Möglichkeiten der Arbeitsmarktintegration, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten, nutzen und kann nur gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit entwickelt und umgesetzt werden. Seitens der Agenturen für Arbeit sollen alle Möglichkeiten der Integration von Flüchtlingen, die die Sozialgesetzgebung bietet, umfassend und mit klarer finanzieller Prioritätensetzung genutzt werden. Es muss klar sein, dass ein zusätzliches Programm nicht die bisherigen Leistungen für Langzeitarbeitslose schmälern oder ersetzen darf, sondern ein zusätzliches Angebot für Flüchtlinge darstellt, das unter anderem Spracherwerb und Alltagswissen fördern soll. Ein Ausspielen von Langzeitarbeitslosen gegen Flüchtlinge darf es nicht geben.

Grundidee des Programms ist die Heranführung aller Flüchtlinge mit realer Bleibeperspektive an den Arbeitsmarkt durch einen stufenweisen und lückenlosen Ansatz („Integrationsketten“). Entsprechende Arbeitsangebote sollen die Heranführung an Beschäftigung unterstützen.

Zentraler Ausgangspunkt bleibt die Aneignung der deutschen Sprache. Für die zielgerichtete Sprachförderung erwachsener Flüchtlinge muss der Bund zusätzliche Mittel bereitstellen. Daran schließend soll zeitnah die Feststellung der vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten erfolgen. Nicht jeder oder jede die in ihrem Heimatland als Schweißer oder Schweißerin, als Tischler oder, Tischlerin, Buchhalter oder Buchhalterin gearbeitet hat, verfügt über die in Deutschland für diesen Beruf geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten. Deshalb gilt es, frühzeitig die vorhandenen Kompetenzen zu ermitteln. Dies soll mit Angeboten für Arbeitsgelegenheiten, mit betrieblichen Praktika und soweit in dieser frühen Phase möglich, mit Qualifizierungsangeboten verknüpft werden. Nach Möglichkeit sollte dieser Prozess durch feste Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner sozialpädagogisch begleitet werden.

Schon heute unterstützen die Agenturen für Arbeit in Brandenburg die Flüchtlinge mit realer Bleibeperspektive u.a. mit nachfolgendem Dienstleitungsangebot:

  • Spezielle Arbeitsvermittler für Flüchtlinge:
    In jeder brandenburgischen Agentur für Arbeit stehen spezielle Arbeitsvermittler für Flüchtlinge zur Verfügung. Sie führen Informationsveranstaltungen und Sprachkurse in den Gemeinschaftsunterkünften durch. Sie bieten individuelle Beratungsgespräche an und vermitteln in Arbeit und Ausbildung.
  • Arbeitgeber-Service:
    Für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service der erste Ansprechpartner. Hier arbeiten eigens geschulte Spezialisten, die Fragen zum Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge oder bezüglich der Arbeitsgenehmigung zügig beantworten.
  • Berufsorientierung und -beratung:
    Jugendliche Flüchtlinge erhalten in ihrer Schule und in den Agenturen für Arbeit Orientierungs- und Beratungsangebote.
  • Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit:
    Wie alle Arbeitssuchenden finden hier auch Flüchtlinge geprüfte Stellen- und Ausbildungsangebote, die dem jeweiligen (Tarif- oder Mindestlohn entsprechen und den gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsplatz genügen. Arbeitgeber können ihre Arbeitsstellen direkt über die Jobbörse den Agenturen für Arbeit melden und veröffentlichen.
  • Berufliche Förderung:
    Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitsuchende können verschiedene Förderleistungen der Bundesagentur in Anspruch nehmen. Dazu zählen zum Beispiel die finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber bei Einstellung von Asylsuchenden als Praktikanten, Unterstützung bei der praktischen Arbeitserprobung der Flüchtlinge, Vermittlung berufsbezogener Sprachkompetenzen, Kostenübernahme z.B. für die Anerkennung von beruflichen Nachweisen und Bewerbungsunterlagen.

Flüchtlingen, die bislang keinen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben, soll der nachträgliche Erwerb ermöglicht werden. Wie bereits beschrieben, sollen dazu die Maßnahmen zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und beim Übergang von der Schule in den Beruf ausgebaut werden. Wir erwarten, dass Kammern, Bildungseinrichtungen von Wirtschaft und Gewerkschaften sowie Unternehmen diese Bemühungen insbesondere mit vorbereitenden Kursen, mit dem Angebot von Einblicken in den Unternehmensalltag durch Unternehmensbesuche und Praxistage unterstützen. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll weiter vereinfacht werden.

  1. Soziales Wohnungsbauprogramm für Brandenburg

Der Druck bei der Schaffung und Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber hat die angespannte Wohnungsmarktsituation insbesondere in den Berlin nahen Gemeinden verschärft. Aber auch in den ländlichen Bereichen Brandenburgs sind die Möglichkeiten zur Aufnahme- und Unterbringung in den Kommunen nur noch begrenzt vorhanden. Diese Entwicklung erfordert eine Neubewertung der Ausrichtung von Wohnungsbauprogrammen und die finanzielle Unterstützung der Landkreise und Kommunen bei dieser Aufgabe.

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, kurzfristig Programme zur Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus bereitzustellen. Im Berlin fernen Raum sollen die Abrissmittel in den Stadtumbaustädten für eine kurzfristige wieder Bewohnbarmachung leerstehender Wohngebäude in den Konsolidierungsgebieten des Stadtumbaus eingesetzt werden.

Bei der Umsetzung sind alle Akteure vor Ort, auch die Wohnungswirtschaft, aufgefordert, sich der Herausforderung zu stellen und konkrete Maßnahmen zu unterstützen. Wir fordern die SPD-Kommunalvertreter daher auf, sich dafür zu engagieren, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften wieder verstärkt Sozialbauwohnungen errichten, um den Wohnungsmarkt für alle zu entlasten.

  1. Brandenburg bleibt ein sicheres Land

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gehört für uns zum Kernelement eines starken Staates. Brandenburg verfügt über gut ausgebildete und hoch motivierte Polizistinnen und Polizisten. Uns ist bewusst, dass das Sicherheitsbedürfnis unserer älter werdenden Bevölkerung in Brandenburg größer wird. Damit verbunden wachsen auch die Anforderungen an unsere Polizei. Umso mehr wird die SPD in Brandenburg dafür Sorge tragen, dass der Personalbestand und die Ausstattung unserer Polizei diesen Anforderungen gerecht werden.

Die Erhöhung der Ausbildung von Polizeinachwuchs ist dabei eine wesentliche Voraussetzung. Um die Attraktivität der Brandenburger Polizeiausbildung zu erhöhen, soll ein Internat der Polizei in Oranienburg geschaffen werden.

Zu den neuen zusätzlichen Anforderungen an die Polizei gehört auch die verstärkte Begleitung von Personen, die keinen Asylanspruch haben, zum Flughafen. Die Landesregierung wird durch den Parteitag aufgefordert, die Absicherung dieser Begleitung sicherzustellen. Die Landesregierung wird aufgefordert, alles Notwendige zu tun, um die Landkreise und kreisfreien Städte bei Abschiebungen zu unterstützen.
Wir werden 10.000 Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes schaffen. Ziel ist es, das Menschen ohne Bleibeperspektive bis zum Ende ihres Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Das entlastet die Kommunen, die sich damit auf diejenigen konzentrieren können, die länger bei uns bleiben.

Wir fordern die schnelle Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Brandenburg. Damit wird Bürokratie abgebaut. In Zukunft soll nicht ein Mitarbeiter der Verwaltung sondern ein Arzt über medizinische Hilfe entscheiden.

Ohne das große ehrenamtliche Engagement wäre die Bewältigung der Flüchtlingsströme in Deutschland und auch in Brandenburg nicht denkbar. Deshalb fordern wir, dass die Mittel für die Unterstützung der Willkommensinitiativen erhöht und verstetigt werden.

Ziel aller Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene ist für uns der Zusammenhalt der Gesellschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass Deutsche und Flüchtlinge von Rechtspopulisten gegeneinander ausgespielt werden. Wir können das verhindern, indem wir klare Regeln schaffen und konstruktive, nach vorn weisende Problemlösungen anbieten, die allen Menschen in unserem Land gemeinsam zugute kommen. Das schafft viele Chancen – für diejenigen, die zu uns kommen und für die Menschen in Deutschland und Brandenburg.

[1] Anmerkung: Noch in Prüfung, wie dies bei den deutschen SchülerInnen geregelt ist. Eine finanzielle Besserstellung von Flüchtlingen darf es nicht geben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme mit Änderungen
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä01 zum Ini01/I/2015 Ergänzen 57 Ergänze nach: „Was ehrenamtliche Helfer“ Ergänzung: "zivilgesellschaftliche Organisationen wie Sozialverbände, Kirchen, Feuerwehren, Sportvereine und auch die" Behörden in den vergangenen Wochen und Monaten geleistet haben, war und ist großartig.
Annahme Ä02 zum Ini01/I/2015 Einfügen 20 Arbeitskreis Europa "Das Engagement aller EU-Staaten können wir gewinnen, wenn ihre unterschiedlichen Bedürfnisse, Kräfte und Interessen angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehört auch in Fragen der Flüchtlingspolitik unsere Bereitschaft zu Kompromissen. Die europäische Rechts- und Wertegemeinschaft, an der seit 1951 gearbeitet wird, darf in der Krise nicht zerfallen. Sie gehört ins Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger. Dieses gilt es aber auch durch geeignete Informations- und Bildungsangebote in jeder Generation neu zu begründen. Nur dann wird die EU mit gemeinsamer Kraft den Flüchtlingen helfen, Fluchtursachen bekämpfen und ihrer eigenen Sicherheit und dem Frieden in der Welt am besten dienen können".
Annahme Ä03 zum Ini01/I/2015 Einfügen 3
  • „Schaffung von Zentralen Antrags- und Beratungsstellen. Für die Flüchtlinge werden in der Nähe ihrer Unterbringung Zentrale Antrags- und Beratungsstellen eingerichtet, in denen alle relevanten Behörden, Beratungsstellen, Job Center usw. zusammengefasst sind. Diese Einrichtungen unterstützen die Flüchtlinge bei allen Formalitäten, bei Anträgen, Genehmigungen usw.“
Ablehnung Ä04 zum Ini01/I/2015 Ergänzen 25 nach: „herabgesetzt werden“. Ergänzung: „Verfahren und Standards sind kritisch zu überprüfen, mit dem Ziel, schnell und nicht schlicht zu bauen.“
Erledigt Ä05 zum Ini01/I/2015 Einfügen 41
  • Schaffung von Zentralen Antrags- und Beratungsstellen. Für die Flüchtlinge werden in der Nähe ihrer Unterbringung Zentrale Antrags- und Beratungsstellen eingerichtet, in denen alle relevanten Behörden, Beratungsstellen, Job Center usw. zusammengefasst sind. Diese Einrichtungen unterstützen die Flüchtlinge bei allen Formalitäten, bei Anträgen, Genehmigungen usw.“
Annahme Ä06 zum Ini01/I/2015 Ändern 42-43 Jusos Brandenburg Streiche: "Für die nach Deutschland kommenden Menschen bedeutet dies an Pflichten:" Ersetze durch: "Für die nach Deutschland kommenden und in Deutschland lebenden Menschen bedeutet dies an Pflichten:"  
Ablehnung Ä07 zum Ini01/I/2015 Streichen 10-16 Jusos Brandenburg „Zur Wahrheit gehört, dass Integrationsangebote nicht immer und nicht überall gleich gut angenommen werden. Integration, die nur auf Freiwilligkeit beruht, kann und wird nicht funktionieren. Deshalb sollen auch Sanktionsmaßnahmen für diejenigen Fälle vorgesehen werden, in denen verpflichtende Aufgaben mehrfach oder vorsätzlich missachtet werden.“
Annahme Ä08 zum Ini01/I/2015 Ändern 52 ff. Ersetze „Vorlesepaten fördern“ Durch: „Spracherwerb breit ausbauen“ Seite 5, Zeile 2, Ergänzen nach "...speziell gefördert werden.") anfügen: "Zusätzliche pädagogische Angebote für alle Kinder, die sprachlicher Förderung bedürfen, machen wir zu einem Schwerpunkt in den nächsten Jahren. Dafür werden zusätzliche Mittel den Kitas für zeitgemäße kindgerechte Sprachförderung zur Verfügung gestellt, um familiäre und ehrenamtliche Maßnahmen zu ergänzen."  
Annahme Ä09 zum Ini01/I/2015 Einfügen 35 Jusos Brandenburg, AfB Brandenburg Füge nach Zeile 35 einen weiteren Punkt ein: „Sprachförderkräfte einstellen: Der Kindergarten ist der wichtigste Kontext für den deutschen Spracherwerb. Kleine Kinder lernen eine Zweitsprache in der gleichen Mühelosigkeit wie die erste, die Muttersprache. Durch den Einsatz von bilingualen Fachkräfte in den Kindertagesstätten ist das Erlernen der deutschen Sprache für die Kinder am effektivsten realisierbar. Die so genannten Sprachförderkräfte sprechen und spielen mit den Kindern ausschließlich in der deutschen Sprache, sind aber bei allen Fragen auch Ansprechpartner in der Muttersprache. Zugleich kann mit diesem Projekt ein arbeitsmarktintegrativer Ansatz verfolgt werden. Flüchtlinge, die eine pädagogische Ausbildung in ihren Herkunftsländern absolviert haben, können durch eine Qualifizierungsmaßnahme in Brandenburg auf ihre Tätigkeit als Sprachförderkraft in Kindertagesstätten vorbereitet werden.“
Annahme Ä10 zum Ini01/I/2015 Einfügen 47 AfB Brandenburg, Jusos Brandenburg Füge nach Zeile 47 einen weiteren Punkt ein: „Qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer - Schlüssel für eine erfolgreiche Integration: Wir werden deutlich mehr Lehrkräfte an unseren Schulen brauchen um den steigenden Bedarf zu decken. Deshalb müssen wir unsere Qualifizierungsangebote für „Deutsch als Fremdsprache (DaF)“ erweitern, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund gewinnen und neue Wege für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit berufsbegleitender Qualifikation beschreiten. Unsere Lehrkräfte dürfen wir mit den neuen Herausforderungen nicht alleine lassen sondern müssen ihnen, wo gewünscht, Fortbildungsmaßnahmen anbieten.“
Annahme Ä11 zum Ini01/I/2015 Ändern 11-13 Streiche: „die entstehenden Kosten für Fahrten und Schulmaterialien sind vom Land zu tragen.“ (inkl. Fußnote) Füge ein: „die Flüchtlinge sollen bezüglich anfallender Kosten von Fahrten und Schulmaterialien in dem Maße unterstützt werden, wie dies auch bei einheimischen Schülerinnen und Schülern möglich ist.“
Annahme Ä12 zum Ini01/I/2015 Ändern 18 Einschub in Kapitel 1 nach Zeile 18 unter der Zwischenüberschrift: „an unseren Hochschulen: Die Brandenburger Hochschulen haben mit einer Vielzahl von Initiativen auch von studentischer Seite auf die ankommenden Flüchtlinge reagiert und in schneller Zeit ein beeindruckendes und unbürokratisches Angebot für Gasthörer und „Free Movers“ entwickelt, mit Sprachkursen, Vorlesungen und Beratung. Der Weg qualifizierter Flüchtlinge an unsere Hochschulen soll sprachliche und fachliche Qualifikationsangebote erleichtert werden. Bei dem Ausbau ihrer Studienangebote für Flüchtlinge sollen die Hochschulen umfangreich unterstützt werden.
  • Studium ermöglichen:
Ein wichtiger Beitrag zur Integration von Flüchtlingen ist es, ihre Studierfähigkeit zu erkennen und sie auf ein Studium in Deutschland vorzubereiten. Studierwillige und studierfähige Flüchtlinge müssen früh identifiziert und angesprochen werden. Das Anerkennungsverfahren von Schul- und Hochschulabschlüssen sowie die Entwicklung vom geeigneten Zulassungstest sind zu unterstützen. Intensivsprachkurse an den Hochschulen sollen Flüchtlingen ermöglichen, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) geltenden Deutschkenntnisse zu erwerben und sowie fachsprachlich auf ein Studium vorbereitet zu werden.
  • Finanzielle Absicherung von Studium und Leben:
Die finanzielle Absicherung der Flüchtlinge, die zügig ein Studium beginnen können, muss durch eine angemessene Überbrückungsfinanzierung gewährleistet werden bis der Anspruch auf Bafög besteht. Dazu gehört die Deckung von Immatrikulationskosten, Prüfungsgebühren, Transport (Semesterticket) und Lebenshaltungskosten.
Annahme Ä13 zum Ini01/I/2015 Einfügen 18 AfB Brandenburg, Jusos Brandenburg Füge ein nach Zeile 18: „Sport als Türöffner für Integration Die brandenburgischen Sportvereine sind bereits seit Jahrzehnten ein wichtiger Teil der Willkommenskultur unseres toleranten und weltoffenen Landes. Die Integrationskraft des Sportes ist sehr hoch. Sport sorgt für Ausgleich und durch ihn ergeben sich neue Möglichkeiten und Gemeinsamkeiten, so auch das spielerische Erlernen der deutschen Sprache. Der Landessportbund (LSB) ist deshalb auch künftig stark, z.B. durch Projektmittel für interkulturelle Projekte, zu unterstützen. Ferner darf weder die Gemeinnützigkeit des Vereins noch der Versicherungsschutz für Flüchtlinge angetastet werden wenn Sportvereine mit Flüchtlingen arbeiten.“
Annahme Ä14 zum Ini01/I/2015 Ergänzen 24 Ergänze nach: „bezahlbaren Wohnungsbaus bereitzustellen.“ Ergänzung: „und sich für eine Verstetigung der Mittel beim Bund einzusetzen. Bestehende Förderprogramme sollen optimiert werden.“
Annahme Ä15 zum Ini01/I/2015 Ergänzen 36 Ergänze nach: „für alle zu entlasten.“ Ergänzung: „Die Landesregierung soll prüfen, ob landeseigene Grundstücke zur Schaffung von Wohnraum zur Verfügung gestellt werden können.“
Ablehnung Ä16 zum Ini01/I/2015 Streichen 53 ff. Jusos Brandenburg "Zu den neuen zusätzlichen Anforderungen an die Polizei gehört auch die verstärkte Begleitung von Personen, die keinen Asylanspruch haben, zum Flughafen. Die Landesregierung wird durch den Parteitag aufgefordert, die Absicherung dieser Begleitung sicherzustellen. Die Landesregierung wird aufgefordert, alles Notwendige zu tun, um die Landkreise und kreisfreien Städte bei Abschiebungen zu unterstützen.“
Annahme Ä17 zum Ini01/I/2015 Einfügen 18 Kulturelle Integration In kulturellen Prozessen können Annäherung, Austausch und gegenseitige Bereicherung stattfinden, Werte, Kulturtechniken und Traditionen vermittelt werden. Den Flüchtlingen soll daher überall in Brandenburg die Chance zur kulturellen Teilhabe und zum eigenen kulturellen und künstlerischen Ausdruck gegeben werden. Institutionen, Szenen und Projekte aus Hoch- und Soziokultur sollen deswegen dabei unterstützt werden, Programme und kurzfristige Projekte zu entwickeln, die Kommunikationsräume schaffen, künstlerische Potenziale aufgreifen, Zusammenarbeit ermöglichen und Ausgrenzung verhindern. Vor allem gilt es Aktivitäten auszubauen, bei denen deutsche und ausländische Teilnehmende sich begegnen und zusammen kreativ sind oder gemeinsam Kulturveranstaltungen besuchen. Insbesondere soziokulturelle Projekte können auch konfliktreiche Themen aufgreifen und moderieren und damit zu Toleranz und produktiver Auseinandersetzung beitragen.
Beschluss: Anahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Auch im Jahr 2015 herrscht in vielen Ländern der Welt Krieg. Todesangst, Tyrannei und Verfolgung zwingen weitere Hundertausende von Menschen zur Flucht. Sie legen mit dem Mut der Verzweiflung tausende Kilometer zurück und opfern dafür ihr letztes Hab und Gut. Sie fliehen, in der Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit, vielfach nach Europa. Immer häufiger ist Deutschland ihr Ziel.

Wir in Brandenburg wissen – aus unserer eigenen Geschichte, aus den Berichten unserer Eltern oder Großeltern – wie viel Leid Flucht und Vertreibung bedeutet. Nach dem Zweiten Weltkrieg war jeder vierte Einwohner auf dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg ein heimatlos gewordener „Neubürger“. In den Monaten vor der Friedlichen Revolution von 1989 entschieden sich Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürger der DDR dafür, ihre Heimat zu verlassen – oft in der festen Erwartung, Verwandte und Freunde niemals mehr wiederzusehen. Flucht und Vertreibung sind für uns keine neuen Themen. Wenngleich die Lage der heute Fliehenden gewiss unvergleichbar ist, können wir ihre emotionale und materielle Not ermessen.

Heute sind wir in der Lage zu helfen. Deutschland ist ein starkes Land. Auch Brandenburg steht 25 Jahre nach seiner Wiedergründung so gut da wie noch nie in seiner Geschichte. Zusammenhalt und Gemeinsinn, Solidarität und Toleranz gehören zum Grundkonsens unseres Landes. Insbesondere die Wirtschaftskrise und die Massenarbeitslosigkeit haben wir mit einer großen Kraftanstrengung überwunden. Heute ist die Arbeitslosigkeit so niedrig wie noch nie, die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze ist größer als die Zahl junger Menschen, die Ausbildungsplätze sucht. Gleichzeitig erlebt unser Land einen tiefgreifenden demografischen Wandel. Wir werden älter, aber wir werden auch weniger. Schon heute suchen viele Unternehmen händeringend Arbeitskräfte. Wir suchen nach neuen Möglichkeiten, wie wir Schulen, Infrastruktur und Verwaltung so gestalten, dass sie auch in Zeiten des demografischen Wandels modern und leistungsfähig sind. Der Zuzug von „Neu-Brandenburgern“ kann somit auch eine Chance für unser Land sein. Diese Chance müssen wir mit aller Kraft nutzen.

Wir können eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen, ihnen Schutz und die Chance zu einem würdigen Leben bieten. In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich Deutschland und Brandenburg vorbildlich verhalten. Überall haben die Bürgerinnen und Bürger Flüchtlinge willkommen geheißen und damit Zeichen gesetzt für Weltoffenheit, Toleranz und Hilfe in der Not. Was ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, zivilgesellschaftliche Organisationen wie Sozialverbände, Kirchen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Sportvereine und auch die Behörden in den vergangenen Wochen und Monaten geleistet haben, war und ist großartig.

Die vergangenen Wochen und Monate haben aber auch gezeigt: Die Möglichkeiten zur Hilfe in der Not sind selbst für ein starkes Land wie Deutschland begrenzt. Allein können wir die hohe Zahl an Flüchtlingen nicht bewältigen. Dies wird nur als gemeinsame europäische Anstrengung gelingen. Wir brauchen zur Bewältigung der aktuellen Situation ganz Europa. Dies schließt insbesondere eine belastbare Verteilung der Flüchtlinge nach festgelegten Quoten innerhalb der EU ein. In einem Europa ohne Grenzen wird die Verteilung nur dann funktionieren, wenn es gelingt, EU-weit geltende Standards bei der Aufnahme von Flüchtlingen durchzusetzen. Ebenso notwendig ist ein gemeinsames EU-Grenzmanagement, das an den EU-Außengrenzen die ordnungsgemäße Registrierung und menschenwürdige Betreuung ankommender Flüchtlinge sicherstellt. Europa muss sich zudem gemeinsam für blockübergreifende Initiativen zur Beendigung der kriegerischen Konflikte und mehr internationale Hilfe für die Menschen vor Ort einsetzen. Das Engagement aller EU-Staaten können wir gewinnen, wenn ihre unterschiedlichen Bedürfnisse, Kräfte und Interessen angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehört auch in Fragen der Flüchtlingspolitik unsere Bereitschaft zu Kompromissen. Die europäische Rechts- und Wertegemeinschaft, an der seit 1951 gearbeitet wird, darf in der Krise nicht zerfallen. Sie gehört ins Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger. Dieses gilt es aber auch durch geeignete Informations- und Bildungsangebote in jeder Generation neu zu begründen. Nur dann wird die EU mit gemeinsamer Kraft den Flüchtlingen helfen, Fluchtursachen bekämpfen und ihrer eigenen Sicherheit und dem Frieden in der Welt am besten dienen können.

Auch innerhalb Deutschlands bedarf es angesichts der großen Herausforderungen klarer Entscheidungen und deren zügiger Umsetzung. Die vor uns stehenden Aufgaben können wir lösen, wenn Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft eng zusammenarbeiten. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass alle Ebenen unserer Gesellschaft gemeinsam die vor uns stehenden Aufgaben entschlossen anpacken. Dazu gehören klare Verfahren, klare Zuständigkeiten, ein der Situation angemessener rechtlicher Rahmen aber insbesondere auch die dauerhafte Entlastung der Länder und Kommunen von den Kosten, inklusive der Folgekosten für Integration. Die Aufnahme von Flüchtlingen darf nicht dazu führen, dass Deutsche einerseits und Flüchtlinge andererseits in einen Konkurrenzkampf um bezahlbaren Wohnraum, um den Zugang zu Bildungseinrichtungen oder zum Arbeitsmarkt gedrängt werden. Den Sorgen und Ängsten vieler Menschen in Deutschland müssen wir begegnen – durch klares Handeln und Aufklärung.

Nicht hinnehmbar sind die Bestrebungen rechtspopulistischer und offen rechtsextremistischer Kräfte in Deutschland und Brandenburg, in der Bevölkerung mit Hilfe erfundener Horrormeldungen systematisch Angst vor Flüchtlingen zu schüren. Allen Versuchen erklärter Feinde unseres demokratischen Verfassungsstaates, die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Flüchtlingskrise systematisch zu verschärfen und zu instrumentalisieren, um das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland zu untergraben, muss der entschiedene Widerstand von Staat und demokratischer Zivilgesellschaft entgegengesetzt werden.

Den wiederholten Ankündigungen zur Beschleunigung der Asylverfahren durch das zuständige Bundesinnenministerium müssen nun auch Taten folgen. Klar ist dabei auch: Menschen, die kein Recht auf Asyl in Deutschland haben, müssen unverzüglich in ihre Heimat zurückkehren. So sieht es unser Asylrecht vor. Dies ist auch notwendig, damit ausreichende Kräfte mobilisiert werden können, um den wirklich Schutzbedürftigen umfassend zu helfen und ihre Integration in Deutschland zu ermöglichen. Eine gelingende Integration ist Grundvoraussetzung, um Perspektivlosigkeit und Unzufriedenheit, Benachteiligung und Gewalt vorzubeugen.

Die Integration von so vielen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen dürfen wir nicht dem Zufall überlassen. Integration wird nur gelingen, wenn beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen und sie befolgen. Der Bund muss dafür die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, damit die Eingliederung der zu Recht nach Deutschland gekommenen Menschen gelingt.

Für den Staat bedeutet dies an Pflichten:

  • Schaffung von Kapazitäten für Unterricht der deutschen Sprache. Sie ist der Schlüssel für eine gelingende Integration.
  • Schaffung von Kapazitäten für Unterricht in Staats- und Gesellschaftslehre. Das ist notwendig, damit sich alle Flüchtlinge schnell mit den in Deutschland geltenden Vorschriften und Werten zurechtfinden.
  • Schaffung von Zentralen Antrags- und Beratungsstellen. Für die Flüchtlinge wird pro Landkreis je eine Zentrale Antrags- und Beratungsstellen eingerichtet, in denen alle relevanten Behörden, Beratungsstellen, Job Center usw. zusammengefasst sind. Diese Einrichtungen unterstützen die Flüchtlinge bei allen Formalitäten, bei Anträgen, Genehmigungen usw.
  • Schaffung von neuen, bezahlbaren Wohnungen. Baurechtliche Standards müssen ggf. zeitlich befristet herabgesetzt werden. Neue Wohnungen dürfen keine sozialen Brennpunkte in bereits heute stark benachteiligten Wohnstandorten entstehen lassen.
  • Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen für jugendliche Flüchtlinge. Das hilft zugleich den jungen Flüchtlingen sowie unserer Wirtschaft im Kampf gegen den zunehmenden Fachkräftemangel.
  • Schaffung von arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit. Die Flüchtlinge müssen eine Chance haben, sich und ihre Familie durch Arbeit selbst zu ernähren, Handwerk und Industrie brauchen Unterstützung bei der Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt.
  • Stärkung der ehrenamtlichen Helfer und gemeinwohlorientierten Träger.

Für die nach Deutschland kommenden und in Deutschland lebenden Menschen bedeutet dies an Pflichten:

  • Die Anerkennung unserer Werte. Dazu gehören insbesondere die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Toleranz gegenüber anderen Religionen, Lebensformen oder sexuellen Orientierungen. Wer in Deutschland leben will, muss akzeptieren, dass diese Werte für uns unumstößlich sind.
  • Die Anerkennung der Gesetze. Grundlage unserer verfassungsrechtlichen Ordnung ist das Grundgesetz. Es bietet unterschiedlichen Kulturen und Lebensweisen viel Raum zur persönlichen Lebensgestaltung. Wer bei uns leben will, muss es akzeptieren, ebenso wie die sonstigen Gesetze und Vorschriften im Land.
  • Die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols. Deutschland ist und bleibt ein Rechtsstaat. Wer andere Menschen gewaltsam angreift, wird bestraft und kann sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren.
  • Das Erlernen der deutschen Sprache. Nur wer unsere Sprache beherrscht, wird sich bei uns integrieren können.
  • Schulpflicht. Alle Kinder in Deutschland unterliegen der Schulpflicht und nehmen am Regelunterricht teil. Ausnahmen kann es nicht geben.

Zur Wahrheit gehört, dass Integrationsangebote nicht immer und nicht überall gleich gut angenommen werden. Integration, die nur auf Freiwilligkeit beruht, kann und wird nicht funktionieren. Deshalb sollen auch Sanktionsmaßnahmen für diejenigen Fälle vorgesehen werden, in denen verpflichtende Aufgaben mehrfach oder vorsätzlich missachtet werden.

Als Land müssen wir noch mehr tun, um die Integration der bei uns lebenden Flüchtlinge zu verbessern. Der Landesparteitag fordert die Landesregierung und SPD-Landtagsfraktion daher dazu auf, zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen einen „Brandenburger Aktionsplan Integration“ ins Leben zu rufen, der folgende Punkte beinhalten soll:

Bildung von Anfang an!
Mehr als ein Drittel der Asylsuchenden ist unter 18 Jahre alt. Damit ihre Integration gelingt, müssen wir bildungspolitischen Maßnahmen besonderes Gewicht verleihen. Vordringlichstes Ziel ist dabei das schnelle Erlernen der deutschen Sprache. Damit dies gelingt, sollen die Länder vom Bund diejenigen Mittel erhalten, die bisher für das Betreuungsgeld ausgegeben wurden. In Brandenburg werden wir insbesondere folgende bildungspolitischen Maßnahmen anpacken:

in unseren Kitas:

  • Ausweitung von Eltern-Kind-Gruppen: Schon heute ist Brandenburg Vorreiter bei der Etablierung von Eltern-Kind-Gruppen. Sie sind in erster Linie Bildungs- und Betreuungsangebote für Eltern und ihre Kinder. Dieses Instrument, das Raum für soziale Kontakte schafft, den Eltern einen Zugang zu anderen Angeboten eröffnet und von einer pädagogischen Fachkraft angeleitet wird, gilt es für die Kinder aus dem Kreis der Asylsuchenden zu erweitern. So beschränken sich die Bemühungen um gelingende Integration nicht allein auf die Kleinkinder selbst, sondern beziehen deren Eltern bereits mit ein. Zusätzliche Ressourcen werden dafür im Bereich der pädagogischen Fachkräfte benötigt.
  • Spracherwerb breit ausbauen: Vorlese-Rituale sind nach einhelliger Meinung von Experten essenziell für den Spracherwerb, für das Begreifen der Welt und für die emotionale Entwicklung. Flüchtlingskinder sollen schnell die deutsche Sprache lernen, damit sie sich zurechtfinden und in Kindergarten und Schule mitkommen. Ehrenamtliche Vorlesepaten sind deshalb wichtige „Integrationslotsen“ und sollen speziell gefördert werden. Zusätzliche pädagogische Angebote für alle Kinder, die sprachlicher Förderung bedürfen, machen wir zu einem Schwerpunkt in den nächsten Jahren. Dafür werden zusätzliche Mittel den Kitas für zeitgemäße kindgerechte Sprachförderung zur Verfügung gestellt, um familiäre und ehrenamtliche Maßnahmen zu ergänzen.
  • Netzwerke Gesunde Kinder: Die Brandenburger Netzwerke für Gesunde Kinder können auf eine fast zehnjährige Erfolgsgeschichte zurückblicken. Sie bieten umfassende Angebote zur Begleitung und Unterstützung von Familien für eine förderliche seelische, körperliche und geistige Entwicklung ihrer Kinder. Das Angebot beginnt in der Schwangerschaft und gilt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Es wird ressortübergreifend mit Kooperationspartnern gearbeitet, die vorhandene präventive und familienunterstützende Angebote bündeln und nach Bedarf weiter entwickeln. Die regionalen Netzwerke arbeiten derzeit an 31 Standorten in Brandenburg. Über 1.200 ehrenamtliche Patinnen und Paten begleiten 4.000 Familien. Mit ihrer flächendeckenden Präsenz im Land können die Netzwerke auch bei der Bewältigung der anstehenden Integrationsaufgaben herausragende Beiträge leisten. Dabei müssen die bereits gemachten Erfahrungen mit der Rekrutierung, Qualifizierung und Koordinierung ehrenamtlicher Patinnen und Paten genutzt werden. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten ihr Engagement nicht ausschließlich auf Kleiderspenden reduzieren, sondern suchen nach Möglichkeiten aktiver Unterstützung. Mit einer Patenschaft können sie die Integration von Flüchtlingen begleiten. So können die entstandenen Strukturen der Netzwerke für die Begleitung von asylsuchenden Familien und ihren Kindern genutzt werden. Um ihre wichtigen neuen Aufgaben umfassend wahrzunehmen, müssen die Netzwerke im hauptamtlichen Bereich personell deutlich verstärkt werden.
  • Sprachförderkräfte einstellen: Der Kindergarten ist der wichtigste Kontext für den deutschen Spracherwerb. Kleine Kinder lernen eine Zweitsprache in der gleichen Mühelosigkeit wie die erste, die Muttersprache. Durch den Einsatz von bilingualen Fachkräften in den Kindertagesstätten ist das Erlernen der deutschen Sprache für die Kinder am effektivsten realisierbar. Die so genannten Sprachförderkräfte sprechen und spielen mit den Kindern ausschließlich in der deutschen Sprache, sind aber bei allen Fragen auch Ansprechpartner in der Muttersprache. Zugleich kann mit diesem Projekt ein arbeitsmarktintegrativer Ansatz verfolgt werden. Flüchtlinge, die eine pädagogische Ausbildung in ihren Herkunftsländern absolviert haben, können durch eine Qualifizierungsmaßnahme in Brandenburg auf ihre Tätigkeit als Sprachförderkraft in Kindertagesstätten vorbereitet werden.“

in unseren Schulen:

  • Mehr psychologische Unterstützung: Häufig sorgen sich die Lehrkräfte nicht nur um die fehlenden Deutschkenntnisse ihrer Schützlinge. Traumatischen Erfahrungen vieler Kinder bringen selbst erfahrene Pädagogen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Deshalb müssen sie dringend durch Teams von Psychologen und Schulsozialarbeitern entlastet werden. Diese Maßnahme erfordert eine deutliche Aufstockung der genannten Professionen an den brandenburgischen Schulen.
  • Qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer-Schlüssel für eine erfolgreiche Integration: Wir werden deutlich mehr Lehrkräfte an unseren Schulen brauchen um den steigenden Bedarf zu decken. Deshalb müssen wir unsere Qualifizierungsangebote für „Deutsch als Fremdsprache (DaF)“ erweitern, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund gewinnen und neue Wege für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit berufsbegleitender Qualifikation beschreiten. Unsere Lehrkräfte dürfen wir mit den neuen Herausforderungen nicht alleine lassen sondern müssen ihnen, wo gewünscht, Fortbildungsmaßnahmen anbieten.
  • Frühe berufliche Bildung: Frühe Berufsorientierung und die umsichtige Begleitung von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zu einem Ausbildungsplatz sind entscheidend für einen erfolgreichen Einstieg in die Ausbildung. Viele junge Flüchtlinge erreichen Brandenburg in einem Alter von 18, 19 oder 20 Jahren. Wenn sie die reale Chance auf eine Ausbildung erhalten sollen, muss die Berufsschulpflicht bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden. Andernfalls fällt die genannte Alterskohorte aus dem System der „Beruflichen Bildung“ heraus. Innerhalb der geänderten Berufsschulpflicht ist dann ein zweijähriger Bildungsgang zu entwickeln, der neben der Vermittlung von Deutschkenntnissen den Fächerkanon um Mathematik, Landeskunde und Sport erweitert. Im zweiten Jahr des Bildungsganges soll dann entschieden werden, ob ein Schulabschluss nachgeholt werden kann oder sich eine Berufsvorbereitung anschließt. Eine Kooperationsvereinbarung mit den Kammern über Praktika ist dringend erforderlich, die Flüchtlinge sollen bezüglich anfallender Kosten von Fahrten und Schulmaterialien in dem Maße unterstützt werden, wie dies auch bei einheimischen Schülerinnen und Schülern möglich ist. Ebenso ist eine Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezüglich möglicher Vorschaltmaßnahmen auf dem Weg zu einer Ausbildung unbedingt anzustreben. Die Lehrkräfte der Oberstufenzentren sind dringend zu qualifizieren und zu unterstützen.

an unseren Hochschulen:

Die Brandenburger Hochschulen haben mit einer Vielzahl von Initiativen auch von studentischer Seite auf die ankommenden Flüchtlinge reagiert und in schneller Zeit ein beeindruckendes und unbürokratisches Angebot für Gasthörer und „Free Movers“ entwickelt, mit Sprachkursen, Vorlesungen und Beratung. Der Weg qualifizierter Flüchtlinge an unsere Hochschulen soll durch sprachliche und fachliche Qualifikationsangebote erleichtert werden. Bei dem Ausbau ihrer Studienangebote für Flüchtlinge sollen die Hochschulen umfangreich unterstützt werden.

  • Studium ermöglichen: Ein wichtiger Beitrag zur Integration von Flüchtlingen ist es, ihre Studierfähigkeit zu erkennen und sie auf ein Studium in Deutschland vorzubereiten. Studierwillige und studierfähige Flüchtlinge müssen früh identifiziert und angesprochen werden. Das Anerkennungsverfahren von Schul- und Hochschulabschlüssen sowie die Entwicklung vom geeigneten Zulassungstest sind zu unterstützen. Intensivsprachkurse an den Hochschulen sollen Flüchtlingen ermöglichen, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) geltenden Deutschkenntnisse zu erwerben sowie fachsprachlich auf ein Studium vorbereitet zu werden.
  • Finanzielle Absicherung von Studium und Leben: Die finanzielle Absicherung der Flüchtlinge, die zügig ein Studium beginnen können, muss durch eine angemessene Überbrückungsfinanzierung gewährleistet werden bis der Anspruch auf Bafög besteht. Dazu gehört die Deckung von Immatrikulationskosten, Prüfungsgebühren, Transport (Semesterticket) und Lebenshaltungskosten.

Kulturelle Integration:

In kulturellen Prozessen können Annäherung, Austausch und gegenseitige Bereicherung stattfinden, Werte, Kulturtechniken und Traditionen vermittelt werden. Den Flüchtlingen soll daher überall in Brandenburg die Chance zur kulturellen Teilhabe und zum eigenen kulturellen und künstlerischen Ausdruck gegeben werden.

Institutionen, Szenen und Projekte aus Hoch- und Soziokultur sollen deswegen dabei unterstützt werden, Programme und kurzfristige Projekte zu entwickeln, die Kommunikationsräume schaffen, künstlerische Potenziale aufgreifen, Zusammenarbeit ermöglichen und Ausgrenzung verhindern. Vor allem gilt es Aktivitäten auszubauen, bei denen deutsche und ausländische Teilnehmende sich begegnen und zusammen kreativ sind oder gemeinsam Kulturveranstaltungen besuchen. Insbesondere soziokulturelle Projekte können auch konfliktreiche Themen aufgreifen und moderieren und damit zu Toleranz und produktiver Auseinandersetzung beitragen.

Sport als Türöffner für Integration

Die brandenburgischen Sportvereine sind bereits seit Jahrzehnten ein wichtiger Teil der Willkommenskultur unseres toleranten und weltoffenen Landes. Die Integrationskraft des Sportes ist sehr hoch. Sport sorgt für Ausgleich und durch ihn ergeben sich neue Möglichkeiten und Gemeinsamkeiten, so auch das spielerische Erlernen der deutschen Sprache. Der Landessportbund (LSB) ist deshalb auch künftig stark, z.B. durch Projektmittel für interkulturelle Projekte, zu unterstützen. Ferner darf weder die Gemeinnützigkeit des Vereins noch der Versicherungsschutz für Flüchtlinge angetastet werden wenn Sportvereine mit Flüchtlingen arbeiten.

Arbeitsangebote schaffen, Wirtschaftsstandort stärken

Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben. Flüchtlinge, die Arbeit finden, integrieren sich leichter in unsere Gesellschaft. Zugleich ist die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt eine große Herausforderung, der sich Bund, Länder, Kommunen, Kammern, Verbände und Unternehmern gleichermaßen und gemeinsam stellen müssen.

In der erfolgreichen Integration liegt auch eine Chance für den Wirtschaftsstandort Brandenburg. Flüchtlingen müssen wir daher mehr und schnellere Wege in den Arbeitsmarkt eröffnen. Dafür brauchen wir ein Programm:

„Start in den Brandenburger Arbeitsmarkt – Perspektiven für die Beschäftigung von Flüchtlingen schaffen“:

Das Programm soll alle Möglichkeiten der Arbeitsmarktintegration, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten, nutzen und kann nur gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit entwickelt und umgesetzt werden. Seitens der Agenturen für Arbeit sollen alle Möglichkeiten der Integration von Flüchtlingen, die die Sozialgesetzgebung bietet, umfassend und mit klarer finanzieller Prioritätensetzung genutzt werden. Es muss klar sein, dass ein zusätzliches Programm nicht die bisherigen Leistungen für Langzeitarbeitslose schmälern oder ersetzen darf, sondern ein zusätzliches Angebot für Flüchtlinge darstellt, das unter anderem Spracherwerb und Alltagswissen fördern soll. Ein Ausspielen von Langzeitarbeitslosen gegen Flüchtlinge darf es nicht geben.

Grundidee des Programms ist die Heranführung aller Flüchtlinge mit realer Bleibeperspektive an den Arbeitsmarkt durch einen stufenweisen und lückenlosen Ansatz („Integrationsketten“). Entsprechende Arbeitsangebote sollen die Heranführung an Beschäftigung unterstützen.

Zentraler Ausgangspunkt bleibt die Aneignung der deutschen Sprache. Für die zielgerichtete Sprachförderung erwachsener Flüchtlinge muss der Bund zusätzliche Mittel bereitstellen. Daran schließend soll zeitnah die Feststellung der vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten erfolgen. Nicht jeder oder jede die in ihrem Heimatland als Schweißer oder Schweißerin, als Tischler oder Tischlerin, Buchhalter oder Buchhalterin gearbeitet hat, verfügt über die in Deutschland für diesen Beruf geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten. Deshalb gilt es, frühzeitig die vorhandenen Kompetenzen zu ermitteln. Dies soll mit Angeboten für Arbeitsgelegenheiten, mit betrieblichen Praktika und soweit in dieser frühen Phase möglich, mit Qualifizierungsangeboten verknüpft werden. Nach Möglichkeit sollte dieser Prozess durch feste Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner sozialpädagogisch begleitet werden.

  • Spezielle Arbeitsvermittler für Flüchtlinge: In jeder brandenburgischen Agentur für Arbeit stehen spezielle Arbeitsvermittler für Flüchtlinge zur Verfügung. Sie führen Informationsveranstaltungen und Sprachkurse in den Gemeinschaftsunterkünften durch. Sie bieten individuelle Beratungsgespräche an und vermitteln in Arbeit und Ausbildung.
  • Arbeitgeber-Service: Für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service der erste Ansprechpartner. Hier arbeiten eigens geschulte Spezialisten, die Fragen zum Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge oder bezüglich der Arbeitsgenehmigung zügig beantworten.
  • Berufsorientierung und -beratung: Jugendliche Flüchtlinge erhalten in ihrer Schule und in den Agenturen für Arbeit Orientierungs- und Beratungsangebote.
  • Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit: Wie alle Arbeitssuchenden finden hier auch Flüchtlinge geprüfte Stellen- und Ausbildungsangebote, die dem jeweiligen (Tarif- oder Mindestlohn entsprechen und den gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsplatz genügen. Arbeitgeber können ihre Arbeitsstellen direkt über die Jobbörse den Agenturen für Arbeit melden und veröffentlichen.
  • Berufliche Förderung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitsuchende können verschiedene Förderleistungen der Bundesagentur in Anspruch nehmen. Dazu zählen zum Beispiel die finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber bei Einstellung von Asylsuchenden als Praktikanten, Unterstützung bei der praktischen Arbeitserprobung der Flüchtlinge, Vermittlung berufsbezogener Sprachkompetenzen, Kostenübernahme z.B. für die Anerkennung von beruflichen Nachweisen und Bewerbungsunterlagen.

Flüchtlingen, die bislang keinen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben, soll der nachträgliche Erwerb ermöglicht werden. Wie bereits beschrieben, sollen dazu die Maßnahmen zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und beim Übergang von der Schule in den Beruf ausgebaut werden. Wir erwarten, dass Kammern, Bildungseinrichtungen von Wirtschaft und Gewerkschaften sowie Unternehmen diese Bemühungen insbesondere mit vorbereitenden Kursen, mit dem Angebot von Einblicken in den Unternehmensalltag durch Unternehmensbesuche und Praxistage unterstützen. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll weiter vereinfacht werden.

Soziales Wohnungsbauprogramm für Brandenburg

Der Druck bei der Schaffung und Bereitstellung von angemessenem Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber hat die angespannte Wohnungsmarktsituation insbesondere in den Berlin nahen Gemeinden verschärft. Aber auch in den ländlichen Bereichen Brandenburgs sind die Möglichkeiten zur Aufnahme- und Unterbringung in den Kommunen nur noch begrenzt vorhanden. Diese Entwicklung erfordert eine Neubewertung der Ausrichtung von Wohnungsbauprogrammen und die finanzielle Unterstützung der Landkreise und Kommunen bei dieser Aufgabe.

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, kurzfristig Programme zur Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus bereitzustellen und sich für eine Verstetigung der Mittel beim Bund einzusetzen. Bestehende Förderprogramme sollen optimiert werden. Im Berlin fernen Raum sollen die Abrissmittel in den Stadtumbaustädten für eine kurzfristige wieder Bewohnbarmachung leerstehender Wohngebäude in den Konsolidierungsgebieten des Stadtumbaus eingesetzt werden.

Bei der Umsetzung sind alle Akteure vor Ort, auch die Wohnungswirtschaft, aufgefordert, sich der Herausforderung zu stellen und konkrete Maßnahmen zu unterstützen. Wir fordern die SPD-Kommunalvertreter daher auf, sich dafür zu engagieren, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften wieder verstärkt Sozialbauwohnungen errichten, um den Wohnungsmarkt für alle zu entlasten. Die Landesregierung soll prüfen, ob landeseigene Grundstücke zur Schaffung von Wohnraum zur Verfügung gestellt werden können.

Brandenburg bleibt ein sicheres Land

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gehört für uns zum Kernelement eines starken Staates. Brandenburg verfügt über gut ausgebildete und hoch motivierte Polizistinnen und Polizisten. Uns ist bewusst, dass das Sicherheitsbedürfnis unserer älter werdenden Bevölkerung in Brandenburg größer wird. Damit verbunden wachsen auch die Anforderungen an unsere Polizei. Umso mehr wird die SPD in Brandenburg dafür Sorge tragen, dass der Personalbestand und die Ausstattung unserer Polizei diesen Anforderungen gerecht werden.

Die Erhöhung der Ausbildung von Polizeinachwuchs ist dabei eine wesentliche Voraussetzung. Um die Attraktivität der Brandenburger Polizeiausbildung zu erhöhen, soll ein Internat der Polizei in Oranienburg geschaffen werden.

Zu den neuen zusätzlichen Anforderungen an die Polizei gehört auch die verstärkte Begleitung von Personen, die keinen Asylanspruch haben, zum Flughafen. Die Landesregierung wird durch den Parteitag aufgefordert, die Absicherung dieser Begleitung sicherzustellen. Die Landesregierung wird aufgefordert, alles Notwendige zu tun, um die Landkreise und kreisfreien Städte bei Abschiebungen zu unterstützen.
Wir werden 10.000 Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes schaffen. Ziel ist es, das Menschen ohne Bleibeperspektive bis zum Ende ihres Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Das entlastet die Kommunen, die sich damit auf diejenigen konzentrieren können, die länger bei uns bleiben.

Wir fordern die schnelle Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Brandenburg. Damit wird Bürokratie abgebaut. In Zukunft sollen nicht Mitarbeitende der Verwaltung sondern ein Arzt über medizinische Hilfe entscheiden.

Ohne das große ehrenamtliche Engagement wäre die Bewältigung der Flüchtlingsströme in Deutschland und auch in Brandenburg nicht denkbar. Deshalb fordern wir, dass die Mittel für die Unterstützung der Willkommensinitiativen erhöht und verstetigt werden.
Die spezifischen Bedarfe besonders Schutzbedürftiger Personengruppen finden Berücksichtigung in den Konzeptionen und Ausstattungen von Einrichtungen und Unterkünften für geflüchtete Menschen.

Ziel aller Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene ist für uns der Zusammenhalt der Gesellschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass Deutsche und Flüchtlinge von Rechtspopulisten gegeneinander ausgespielt werden. Wir können das verhindern, indem wir klare Regeln schaffen und konstruktive, nach vorn weisende Problemlösungen anbieten, die allen Menschen in unserem Land gemeinsam zugute-kommen. Das schafft viele Chancen – für diejenigen, die zu uns kommen und für die Menschen in Deutschland und Brandenburg.

 

Beschluss-PDF:

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