Ä1 zum 3/I/2026

Zusammenlegung der Anträge 3 und 14

Ein modernes, selbstbestimmtes Bestattungsgesetz für Brandenburg

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, bürokratische Belastungen für Angehörige und den Staatsapparat abzubauen sowie selbstbestimmte, rechtssichere und würdige Abschiede zu ermöglichen.

  1. Entkriminalisierung der teilweisen Ascheentnahme
    Die teilweise Entnahme von Asche aus Urnen darf nicht länger als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet sein. Künftig muss es möglich sein, dass Verstorbene zu Lebzeiten wirksam verfügen können, ob und in welchem Umfang eine teilweise Ascheentnahme nach dem Tod zulässig ist. Diese Form postmortaler Selbstbestimmung ist rechtssicher zu regeln, um Angehörige nicht unnötig zu kriminalisieren.
  2. Gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit sargloser Bestattungen
    Sarglose Bestattungen, insbesondere Tuchbestattungen, sind ausdrücklich im Brandenburgischen Bestattungsgesetz zuzulassen. Religiöse und kulturelle Bestattungsformen dürfen nicht von behördlichen Ermessensentscheidungen oder Ausnahmegenehmigungen abhängig sein. Eine klare gesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung sowie der Wahrung der Religionsfreiheit.
  3. Flexibilisierung der Aufbahrungsfrist
    Die bestehenden Aufbahrungsfristen sind häufig zu starr ausgestaltet. Sie erschweren einen würdevollen Abschied und führen zu unnötigem organisatorischem und bürokratischem Druck auf Angehörige sowie auf medizinische Einrichtungen. Eine flexibilisierte Aufbahrungsfrist schafft mehr Zeit für Trauer, Abschied und Organisation und reduziert zugleich Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren der Gesundheitsbehörden.
  4. Abbau unnötiger bürokratischer Strukturen
    Das Brandenburgische Bestattungsgesetz ist systematisch auf Entbürokratisierung zu überprüfen. Anzeige-, Genehmigungs- und Meldeverfahren sind auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren.

 

Begründung:

Der Tod eines nahestehenden Menschen stellt für Angehörige eine existentielle
Ausnahmesituation dar. Gleichzeitig unterscheiden sich Trauer- und Bestattungsrituale je nach religiöser, kultureller oder weltanschaulicher Prägung erheblich. Starre gesetzliche Vorgaben werden dieser Vielfalt nicht gerecht und erschweren häufig einen würdevollen Abschied.

Das Brandenburgische Bestattungsgesetz weist in einzelnen Bereichen Regelungslücken und unverhältnismäßig restriktive Vorgaben auf, die den gesellschaftlichen, religiösen und kulturellen Realitäten nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden. Dies führt sowohl zu rechtlicher Unsicherheit als auch zu unnötigen Belastungen für Angehörige.

Auch aus organisatorischer Sicht sind flexiblere Regelungen erforderlich. Medizinische Einrichtungen, Pflegeheime und Hospize benötigen ausreichende zeitliche Spielräume, um Abläufe verantwortungsvoll, rechtssicher und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu organisieren. Ein modernes Bestattungsrecht muss diesen unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen und Angehörige wie Einrichtungen gleichermaßen entlasten.

Ein zeitgemäßes Bestattungsrecht muss die postmortale Selbstbestimmung respektieren, die Religionsfreiheit effektiv gewährleisten und klare, nachvollziehbare Regelungen schaffen. Rechtliche Grauzonen und kriminalisierende Tatbestände sind hierfür ungeeignet