3/I/2026 Selbstbestimmung und Rechtssicherheit im Brandenburgischen Bestattungsrecht gewährleisten

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Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, individuelle Selbstbestimmung, Religionsfreiheit sowie Rechtssicherheit für Angehörige und Kommunen zu stärken.

Entkriminalisierung der teilweisen Ascheentnahme

Die teilweise Entnahme von Asche aus Urnen darf nicht länger als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet sein. Künftig muss es möglich sein, dass Verstorbene zu Lebzeiten wirksam verfügen können, ob und in welchem Umfang eine teilweise Ascheentnahme nach dem Tod zulässig ist. Diese Form postmortaler Selbstbestimmung ist rechtssicher zu regeln, um Angehörige nicht unnötig zu kriminalisieren.

Gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit sargloser Bestattungen

Sarglose Bestattungen, insbesondere Tuchbestattungen, sind ausdrücklich im Brandenburgischen Bestattungsgesetz zuzulassen. Religiöse und kulturelle Bestattungsformen dürfen nicht von behördlichen Ermessensentscheidungen oder Ausnahmegenehmigungen abhängig sein. Eine klare gesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung sowie der Wahrung der Religionsfreiheit.

Begründung:

Das Brandenburgische Bestattungsgesetz weist in einzelnen Bereichen Regelungslücken und unverhältnismäßig restriktive Vorgaben auf, die den gesellschaftlichen, religiösen und kulturellen Realitäten nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden. Dies führt sowohl zu rechtlicher Unsicherheit als auch zu unnötigen Belastungen für Angehörige.

Ein zeitgemäßes Bestattungsrecht muss die postmortale Selbstbestimmung respektieren, die Religionsfreiheit effektiv gewährleisten und klare, nachvollziehbare Regelungen schaffen. Rechtliche Grauzonen und kriminalisierende Tatbestände sind hierfür ungeeignet.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

der Antragsteller wird gebeten, die Anträge 3+14 zusammenzulegen, dann Ü an LTF

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht abgestimmt Ä1 zum 3/I/2026 Ändern 1-26 Jusos, UB LDS Zusammenlegung der Anträge 3 und 14 Ein modernes, selbstbestimmtes Bestattungsgesetz für Brandenburg Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, bürokratische Belastungen für Angehörige und den Staatsapparat abzubauen sowie selbstbestimmte, rechtssichere und würdige Abschiede zu ermöglichen.
  1. Entkriminalisierung der teilweisen Ascheentnahme Die teilweise Entnahme von Asche aus Urnen darf nicht länger als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet sein. Künftig muss es möglich sein, dass Verstorbene zu Lebzeiten wirksam verfügen können, ob und in welchem Umfang eine teilweise Ascheentnahme nach dem Tod zulässig ist. Diese Form postmortaler Selbstbestimmung ist rechtssicher zu regeln, um Angehörige nicht unnötig zu kriminalisieren.
  2. Gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit sargloser Bestattungen Sarglose Bestattungen, insbesondere Tuchbestattungen, sind ausdrücklich im Brandenburgischen Bestattungsgesetz zuzulassen. Religiöse und kulturelle Bestattungsformen dürfen nicht von behördlichen Ermessensentscheidungen oder Ausnahmegenehmigungen abhängig sein. Eine klare gesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung sowie der Wahrung der Religionsfreiheit.
  3. Flexibilisierung der Aufbahrungsfrist Die bestehenden Aufbahrungsfristen sind häufig zu starr ausgestaltet. Sie erschweren einen würdevollen Abschied und führen zu unnötigem organisatorischem und bürokratischem Druck auf Angehörige sowie auf medizinische Einrichtungen. Eine flexibilisierte Aufbahrungsfrist schafft mehr Zeit für Trauer, Abschied und Organisation und reduziert zugleich Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren der Gesundheitsbehörden.
  4. Abbau unnötiger bürokratischer Strukturen Das Brandenburgische Bestattungsgesetz ist systematisch auf Entbürokratisierung zu überprüfen. Anzeige-, Genehmigungs- und Meldeverfahren sind auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren.
 
Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Überweisung LTF
Text des Beschlusses:

Ein modernes, selbstbestimmtes Bestattungsgesetz für Brandenburg

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, bürokratische Belastungen für Angehörige und den Staatsapparat abzubauen sowie selbstbestimmte, rechtssichere und würdige Abschiede zu ermöglichen.

  1. Entkriminalisierung der teilweisen Ascheentnahme
    Die teilweise Entnahme von Asche aus Urnen darf nicht länger als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet sein. Künftig muss es möglich sein, dass Verstorbene zu Lebzeiten wirksam verfügen können, ob und in welchem Umfang eine teilweise Ascheentnahme nach dem Tod zulässig ist. Diese Form postmortaler Selbstbestimmung ist rechtssicher zu regeln, um Angehörige nicht unnötig zu kriminalisieren.
  2. Gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit sargloser Bestattungen
    Sarglose Bestattungen, insbesondere Tuchbestattungen, sind ausdrücklich im Brandenburgischen Bestattungsgesetz zuzulassen. Religiöse und kulturelle Bestattungsformen dürfen nicht von behördlichen Ermessensentscheidungen oder Ausnahmegenehmigungen abhängig sein. Eine klare gesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung sowie der Wahrung der Religionsfreiheit.
  3. Flexibilisierung der Aufbahrungsfrist
    Die bestehenden Aufbahrungsfristen sind häufig zu starr ausgestaltet. Sie erschweren einen würdevollen Abschied und führen zu unnötigem organisatorischem und bürokratischem Druck auf Angehörige sowie auf medizinische Einrichtungen. Eine flexibilisierte Aufbahrungsfrist schafft mehr Zeit für Trauer, Abschied und Organisation und reduziert zugleich Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren der Gesundheitsbehörden.
  4. Abbau unnötiger bürokratischer Strukturen
    Das Brandenburgische Bestattungsgesetz ist systematisch auf Entbürokratisierung zu überprüfen. Anzeige-, Genehmigungs- und Meldeverfahren sind auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF:

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