76/II/2018 Änderung der Satzung § 15 Abs. 1 ff. Aufgaben

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Status:
Überweisung

Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

Der Landesvorstand leitet den Landesverband. Er vertritt den Landesverband und koordiniert die politische und organisatorische Tätigkeit der SPD in Brandenburg und ist für die Ausführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich. Er unterbreitet, im Benehmen mit den Unterbezirken, den Vorschlag für die Landesliste an die Landesdelegiertenversammlung. Hierfür ist eine 6-Wochenfrist zu beachten. Er leitet die nach Landtagswahlen notwendigen Verhandlungen über die Regierungsbildung ein und ist zuständig für damit verbundene personelle Überlegungen sowie für personelle Vorschläge an die SPD-Landtagsfraktion. Er kann Berichte anfordern und Abrechnungen verlangen. Er kann Arbeitskreise und Kommissionen einberufen. Die Mitglieder des Landesvorstandes haben das Recht, an allen Zusammenkünften der Gliederungen der Partei im Landesverband teilzunehmen.

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

Der Landesvorstand bereitet die Landtagswahlen vor und ist verantwortlich für deren Durchführung. Er koordiniert Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen.

Es wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:

Der Landesvorstand bündelt die regionalen Kräfte für landesweite Kampagnen und unterstützt die Erarbeitung aller landespolitischen Initiativen und landespolitischen Entscheidungen der SPD. Er vertritt die landespolitischen Interessen der SPD auf Bundesebene. Er ist für die Qualifikation der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPD zuständig.

Der bisherige Absatz 2 wird der neue Absatz 4.

Der bisherige Absatz 3 wird der neue Absatz 5.

Der bisherige Absatz 4 wird der neue Absatz 6.

Begründung:

Seit den letzten Bundestagswahlen ist von der Erneuerung der Partei die Rede. Die Änderungen und Ergänzungen der Satzung sind Konkretisierungen der Aufgaben, die der Landesvorstand hat. Er soll insbesondere selbst tätig werden, wenn aus den Gliederungen keine entsprechenden Initiativen kommen oder er gemäß dem Subsidiaritätsprinzip der beste Ansprechpartner ist. Selbstverständlich kann und muss sich der Landesvorstand auch Dritter, bestenfalls engagierter ehrenamtlich agierender SPD-Mitglieder, zur Erfüllung seiner Aufgaben bedienen. Der Landesvorstand, und somit die Landespartei, wird jedoch nicht umhin kommen, auch zusätzlich finanzielle Mittel für die Parteiarbeit einzusetzen, um dort eine Professionalisierung zu erreichen. Gleichzeitig werden damit die einzelnen Gliederungen vor Ort unterstützt und entlastet, um für die eigentlich notwendige inhaltliche Arbeit wieder mehr Zeit aufwenden zu können.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Überweisung an Landesvorstand und Landesausschuss

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