73/I/2025 Die Arbeit der brandenburgischen Seniorenbeiräte soll evaluiert werden.

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Status:
Nicht abgestimmt
Begründung:

Bis zum Jahre 2030 steigt in Deutschland der Anteil älterer Menschen über 60 auf ca. 35% der Gesamtbevölkerung und die Zahl der Wahlberechtigten dieser Altersgruppe auf über 40%. Damit wächst die Bedeutung der Älteren in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Die Senioren sind bereit, mit ihrer Erfahrung und Kompetenz zur Lösung von Problemen beizutragen. Sie fördern den Dialog der Generationen und sorgen dafür, dass Ältere nicht ausgegrenzt werden. Außerdem gibt es eine große Menge sozialer und gesundheitlicher Fragen aus dem Bereich der Mitbürger höheren und höchsten Alters, für die Lösungen gefunden und Betreuung organisiert werden muss. Das geht nur durch Beratung und tätige Hilfe der Senioren selbst. Um dafür die Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Interessenvertretung der Senioren in ausreichendem Umfang erforderlich. Dies kann durch gewählte politische Mandatsträger, auch wenn diese häufig ebenfalls über 60 Jahre sind, nicht geleistet werden, denn diese sind der Gesamtheit der Wähler und dem öffentlichen Wohl im Ganzen verpflichtet. Die Vertretung dieser Interessen durch die Senioren selbst bedarf einer ausreichenden Legitimation als unabhängiges und sachkundiges Gremium. Damit werden die berechtigten Mitwirkungsmöglichkeiten von älteren Bürgerinnen und Bürger gestärkt und Politikverdrossenheit entgegengewirkt. Die dafür erforderlichen kommunalen Seniorenvertretungen gibt es seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts, bisher etwa 1.500 in der Bundesrepublik und seit 1994 zwei Dutzend in Brandenburg. Sie führen unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Seniorenbeirat oder Seniorenrat und beruhen in der Art ihrer Bildung, Rechtsform und Zielsetzung auf verschiedenen Grundlagen (kommunale Satzungen, Geschäftsordnungen, Richtlinien). Gemeinsame Mindeststandards für die gemeinsame Arbeit zusichern und damit auch eine größere Durchsetzungsfähigkeit ihrer Interessen zu erreichen, muss ein wichtiges Ziel des freiwilligen Zusammenschlusses der kommunalen Seniorenbeiräte in der Landesseniorenvertretung Brandenburg sein. Mit den nachstehenden Empfehlungen aus der Evaluation will die AG 60 plus deshalb bestehenden und neu sich bildenden kommunalen Seniorenvertretungen ein Instrument an die Hand geben, welches ihre Bildung und ihre Zielsetzungen erleichtert und ihre Position verbessert, aufbauend auf langjährigen Erfahrungen bestehender Seniorenbeiräte.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

fehlender Antragstext

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