50/I/2021 Erhalt und Verstetigung des Integrationsbudgets

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Status:
Annahme

In den vergangenen zwei Monaten ist die Prognose des Innenministeriums (MIK) für die Zuwanderung nach Brandenburg von 2.000 auf 5.000+ im Jahr 2021 gestiegen (ohne Aussicht auf Abflachung für 2022). Diese Einschätzung bezieht sich auf die Sekundärmigration aus Griechenland über den BER seit April 2021, die gezielten Schleusungen des belarussischen Regimes von Lukaschenko über Weißrussland und Polen seit August 2021 sowie die Aufnahme von afghanischen Ortskräften, Menschenrechtsaktivist*innen und Familienangehörigen. Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf des von der grünen Ministerin Frau Dr. Nonnemacher geführten Gesundheitsministeriums (MSGIV) eine Kürzung der Migrationssozialarbeit II auf 66 % und eine Total-Streichung des Integrationsbudgets für die Landkreise auf null vor. Bei der Debatte über die genannte Thematik wurde deutlich, dass sich das SPD-geführte Finanzministerium (MdFE) und das Grün-geführte MSGIV gegenseitig für die anstehenden Streichungen und Kürzungen verantwortlich machen. Angesichts der steigenden Migrationszahlen nach Brandenburg wird ein Hin- und Herschieben der politischen Verantwortlichkeiten dem Ernst der Lage allerdings nicht gerecht. Um zu verhindern, dass die Menschen, die dieses Jahr nach Brandenburg gekommen sind oder noch kommen, zurückgelassen werden, fordern wir die Landesregierung auf, sich gemeinsam für den Erhalt sowie eine Verstetigung des Integrationsbudgets einzusetzen. Integrationsarbeit zahlt sich aus durch ein besseres und friedlicheres gesellschaftliches Miteinander.  Sie ist aber eine langfristige Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn dauerhaft die nötigen Ressourcen gesichert sind. Deshalb fordern wir die SPD geführte Landesregierung auf, auch im nächsten Haushalt ausreichende Mittel für das Integrationsbudget bereitzustellen.

Begründung:

Obwohl ein Großteil der auf das Land zukommenden Personengruppen nicht asylberechtigt sind, ist davon auszugehen, dass nicht anerkannte Flüchtlinge (von Ausnahmefällen abgesehen) auf lange Sicht weder in den Irak noch nach Afghanistan rückführbar sind. Eine Überstellung von Sekundärmigranten nach Griechenland erscheint derzeit als kaum durchführbar, da das BAMF in Absprache mit dem BMI die Entscheidung über die Asylanträge der in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten zurückstellt. Zudem haben das OVG Münster und das OVG Lüneburg die Rücküberstellungen der genannten Personengruppe nach Griechenland aufgrund der mangelnden Versorgungslage vor Ort für unzulässig erklärt.

Da die MSA II lediglich für anerkannte Geflüchtete verwendet werden kann, ist das Integrationsbudget der einzige, freier gestaltbare Topf (neben der Migrationssozialarbeit im Heim), der für die Finanzierung von Leistungen für die genannten Personengruppen verwendet werden kann. Es wird abhängig von der Zahl der Geflüchteten den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt und ist somit das alleinige Budget, das in der Fläche des Landes Brandenburg bedarfsgenau verwendet werden kann. In den vergangenen Jahren sind hochsinnhafte und hocheffektive Projekte ins Leben gerufen worden (z.B. an sog. „Brennpunktschulen“, Azubi-Unterstützung…). Wir verweisen hierbei auf den Brief der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrations-, Migrations- und Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg im Anhang.

Die Integration von zugewanderten Menschen ist durch das hohe Engagement der Sozial- und Wohlfahrtverbände sowie kluger institutioneller Unterstützung in den letzten fünf Jahren respektabel gelungen. Brandenburg ist kein Schauplatz von größeren negativen Ereignissen gewesen. Auch deshalb konnte die AfD mit diesem Thema in Brandenburg keinen weiteren Boden gewinnen. Die geräuschlose Integration der vergangenen Jahre verdanken wir somit auch dem passgenauen Einsatz des Integrationsbudgets, das nun abgeschafft werden soll.

Den meisten PolitikerInnen und „Laien“ ist nicht bewusst, dass die überwiegende Mehrheit der neu ankommenden Geflüchteten keine Deutsch-Kurse mehr erhält. (Durch die BAMF-Verordnung von August 2019 haben mehrere tausend geflüchtete Menschen in Brandenburg keinen Anspruch mehr auf einen Deutsch-Kurs).  Wir als AG befürchten, dass Menschen, die dauerhaft keine Chance haben, Deutsch zu lernen und dadurch auch keine Chance auf Arbeit und Teilhabe bekommen, für uns in der Fläche zum Problem werden. Es ist besser, gleich in eine gute Integration zu investieren, als später die Folgen von Gewalt und Extremismus teuer bezahlen zu müssen. Dass die Staatskanzlei beim Bündnis für Brandenburg weitere 360.000 Euro kürzen will, zeigt, dass die Prioritäten bei der Integrationspolitik falsch gesetzt wurden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

In den vergangenen zwei Monaten ist die Prognose des Innenministeriums (MIK) für die Zuwanderung nach Brandenburg von 2.000 auf 5.000+ im Jahr 2021 gestiegen (ohne Aussicht auf Abflachung für 2022). Diese Einschätzung bezieht sich auf die Sekundärmigration aus Griechenland über den BER seit April 2021, die gezielten Schleusungen des belarussischen Regimes von Lukaschenko über Weißrussland und Polen seit August 2021 sowie die Aufnahme von afghanischen Ortskräften, Menschenrechtsaktivist*innen und Familienangehörigen. Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf des von der grünen Ministerin Frau Dr. Nonnemacher geführten Gesundheitsministeriums (MSGIV) eine Kürzung der Migrationssozialarbeit II auf 66 % und eine Total-Streichung des Integrationsbudgets für die Landkreise auf null vor. Bei der Debatte über die genannte Thematik wurde deutlich, dass sich das SPD-geführte Finanzministerium (MdFE) und das Grün-geführte MSGIV gegenseitig für die anstehenden Streichungen und Kürzungen verantwortlich machen. Angesichts der steigenden Migrationszahlen nach Brandenburg wird ein Hin- und Herschieben der politischen Verantwortlichkeiten dem Ernst der Lage allerdings nicht gerecht. Um zu verhindern, dass die Menschen, die dieses Jahr nach Brandenburg gekommen sind oder noch kommen, zurückgelassen werden, fordern wir die Landesregierung auf, sich gemeinsam für den Erhalt sowie eine Verstetigung des Integrationsbudgets einzusetzen. Integrationsarbeit zahlt sich aus durch ein besseres und friedlicheres gesellschaftliches Miteinander.  Sie ist aber eine langfristige Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn dauerhaft die nötigen Ressourcen gesichert sind. Deshalb fordern wir die SPD geführte Landesregierung auf, auch im nächsten Haushalt ausreichende Mittel für das Integrationsbudget bereitzustellen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF:

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