11/I/2021 Gewerbeaufsichten stärken – Handlungsfähigkeit im Arbeitsschutz gewährleisten

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Status:
Zurückgezogen

Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion und die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, den Arbeitsschutz wieder zu stärken. Dazu müssen die Gewerbeaufsichten personell besser besetzt und eine langfristige Strategie zu Arbeitsschutzkontrollen ausgearbeitet werden. Damit dies gelingt, müssen die Landeshaushalte entlastet werden, um solche staatlichen Einrichtungen für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Regelungen zu unterstützen und an moderne Arbeitswelten anzupassen.

Begründung:

„Die Gewerbeaufsicht überwacht und kontrolliert

  • den technischen Arbeitsschutz (z. B. Produkt-,Geräte- und Anlagensicherheit)
  • den sozialen Arbeitsschutz (z. B. Arbeitszeit,Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz)
  • die Umsetzung arbeitshygienischer und arbeitsmedizinischer Auflagen, einschließlich Stress / psychische Fehlbelastungen.“ (Vgl. Gewerbeaufsicht des Landes Bremen. (o.J.). Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt. Abgerufen 8. Oktober 2020, von http://www.arbeitsschutz-kmu.de/10.htm)

Wenn aufgrund von Personalmangel jedoch keine Kontrollen durchgeführt werden, kann die Einhaltung der gesunden Arbeitsverhältnisse nicht sichergestellt werden. Beispielsweise starben im Jahr 2017 statistisch gesehen zwei Menschen an jedem Arbeitstag durch Berufsunfälle in Deutschland. Mithilfe von erhöhten Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitsschutzes könnten solche Unfälle und Verstöße gegen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen vermieden werden. Eine personelle Aufstockung in den Gewerbeaufsichtsämtern, eine langfristige Strategie zur Stärkung des Arbeitsschutzes und die damit verbundene Ausstattung der Länder zur Wahrnehmung der Kontrollfunktionen ist einerseits notwendig, um aktuelle Missstände in sensiblen Bereichen wie Baustellen und Betrieben, in denen gefährliche Arbeiten verrichtet werden, zu beheben und andererseits, um künftig auch die wachsenden Herausforderungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in modernen Arbeitswelten bewältigen zu können.

Version der Antragskommission:

Zum Teil pauschale Aussagen, die weder im Antrag noch in der Begründung untersetzt sind. Es ist keine Zuständigkeit des Bundes gegeben.

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