87/I/2021 Kein Bestellerprinzip bei Notarkosten ohne Kaufvorvertrag

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Status:
Zurückgezogen

Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Notargebühren bei Vorliegen eines Kaufvorvertrages bei Erwerb und Veräußerung von Einfamilienhäusern und Grundstücken zwischen Käufer*in und Verkäufer*in geteilt werden. Insbesondere bei Rücktritt – auch bei Kaufvertragsentwürfen – der Kauf und Verkaufsparteien müssen die jeweiligen Notarkosten durch den Verursacher des nicht zustande gekommenen Vertragsentwurfs/Kaufvertrags übernommen werden.

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