27/I/2021 Keine Benachteiligung für Schüler*innen durch Corona!

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Status:
Zurückgezogen

Das SPD-geführte Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg soll alles Nötige unternehmen, um Benachteiligungen im Abitur oder dem 10. Klasseabschluss zu verhindern, die durch die Corona-Krise für das Schuljahr 2020/21 entstanden sind. Als Reaktion darauf sollen die Prüfungsschwerpunkte im Abitur entsprechend angepasst werden, damit den Schüler*innen Unterrichtsausfälle während der Schulschließungen nicht zu Lasten fallen.

Die Coronakrise war für alle eine besondere Erfahrung und traf auch die Bildungslandschaft schwer. Mit der Schulschließung ab dem 18. März 2020 endete der Regelbetrieb bis zum Schuljahresende. Auch, wenn die Schüler*innen im Homeschooling mit Arbeitsaufträgen der Lehrkräfte beschäftigt wurden, unterscheidet sich diese Form des Arbeitens deutlich von der klassischen Erarbeitung im Präsenzunterricht. Weiterhin konnte, auch nachdem der Präsenzunterricht wieder begonnen hat, nicht von Normalität gesprochen werden: Manche Fächer wurden kaum unterrichtet oder sind sogar vollständig ausgefallen. Der Unterricht fand in größeren Abständen und kleineren Gruppen statt, wodurch viele Lehrer*innen nicht den vorgeschriebenen Stoff nach Lehrplan vermitteln konnten.

Als Reaktion darauf und um die Schüler*innen in den Vorbereitungen Ihres Abschlusses zu helfen, ist die einmalige Anpassung der Prüfungsschwerpunkte das richtige Mittel. Diese sollen überarbeitet werden, sodass Themen, die gegebenenfalls durch die Corona-bedingten Ausfälle weniger spezifisch behandelt wurden, auch im Abitur nicht oder nur in einer gekürzten Form auftreten können.

Im Unterschied zum letzten Jahrgang, der nur während der Abiturprüfungen bzw. der Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 durch die Coronamaßnahmen beeinflusst wurde, mussten die Schüler*innen des jetzigen Jahrgangs fast ein ganzes Halbjahr unter diesen gesonderten Bedingungen lernen und arbeiten. Besonders in der 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe ist das problematisch, da auch die in diesem Schuljahr erbrachten Leistungen ins Abitur einfließen und das dort vermittelte Wissen abiturrelevant ist.

Version der Antragskommission:

Verweis auf bestehende Maßnahmen.

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