47/I/2021 Körperliche Merkmale ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufnehmen

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Status:
Annahme mit Änderungen

In § 1 des AGG soll „körperliche Merkmale“ als Aufzählung aufgenommen werden und die Aufzählung „Rasse“ gestrichen werden.

Begründung:

Das AGG soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.

Jedoch sind körperliche Merkmale (beispielsweise Magersucht, Übergewicht, zu klein, …) nicht mit aufgenommen. Sie sind aber an der Tagesordnung. So hört und liest man leider oft, dass Bewerbende abgelehnt oder diskriminiert werden, weil sie beispielsweise zu dick sind.

Eine Umfrage des Kanals „reporter“ bei der SPD Bundestagsfraktion ergab, dass die SPD Bundestagsfraktion dazu keine Meinung habe. Das soll sich schnell ändern. Diskriminierung, egal welcher Art, gehört unterbunden und den geschädigten Personen Mittel an die Hand gegeben um sich wehren zu können.

Das Wort Rasse bezieht sich auf Zeiten, in denen man Menschen in Rassen aufgeteilt hat. Dies ist mittlerweile überholt und daher gehört dieses Wort gestrichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme mit Änderungen (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä01 zum 47/I/2021 Ändern 1-3 Jusos Brandenburg Antragsbuch Seite 80, Zeilen 1 bis 3: Ändere den Antragstext wie folgt: In § 1 des AGG soll „körperliche Merkmale“ als Aufzählung aufgenommen werden und die Aufzählung „Rasse“ durch „aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden. Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

In § 1 des AGG soll „körperliche Merkmale“ als Aufzählung aufgenommen werden und die Aufzählung „Rasse“ durch „aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF:

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