59/II/2018 Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) 2. Entwurf vom 19.12.2017

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Status:
Ablehnung
  1. Es wird gefordert, dass die geplanten Einschränkungen im LEP HR betreffs der Entwicklung von Wohnbauflächen und Gewerbeflächen für die Kommunen im Freiraumverbundsystem vollumfänglich aus dem LEP HR gestrichen werden.
  2. Es wird gefordert, dass es allen Kommunen im Land Brandenburg auf der Grundlage des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung und die eigene Planungshoheit gestattet wird, Grundzentren zur Absicherung des Eigenbedarfes und für die Erhaltung einer gesicherten Infrastruktur im ländlichen Bereich zu entwickeln und erhalten.
  3. Der vorstehende Antrag ist umgehend an den Landesvorstand der SPD Brandenburg weiterzuleiten.
Begründung:
  1. Der LEP HR benachteiligt viele Gemeinden des Landes Brandenburg vor allem im ländlichen und berlinfernen Raum unangemessen in der kommunalen Entwicklung. Die Ausweisung von Wohngebieten und Flächen für den Wohnungsbau, die mögliche Entwicklung von Gewerbegeiten (auch im Bestand), die flächenmäßige Schaffung von Voraussetzungen für infrastrukturelle Maßnahmen und sonstige Flächen für eine eigenorientierte Entwicklung der Kommunen wird durch den LEP HR unangemessen behindert bzw. völlig unterbunden. Dies betrifft insbesondere alle Kommunen im so genannten Freiraumverbundsystem.
  2. Die Planungshoheit der Gemeinden auf der Grundlage des Selbstverwaltungsrechts ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – Artikel 28 Abs. 2 verankert. Diese Planungshoheit darf nicht unangemessen eingeschränkt werden. Eine solche  unangemessene Einschränkung soll aber durch die willkürliche Festlegung des Freiraumverbundsystems festgeschrieben werden.
  3. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Kommunen schützt über die gemeindliche Planungshoheit auch das Recht der Gemeinde, eigenverantwortlich ihr territoriales Gebiet zu beplanen, sodass Eingriffe des Gesetzgebers in die Planungshoheit der Gemeinden, die dieses hoheitliche Recht grundsätzlich verletzen, nicht zulässig sind.
  4. Der LEP HR bevorzugt offensichtlich übermäßig die Interessen der Metropole Berlin und vernachlässigt die Kommunen im ländlichen Raum und behindert daraus resultierend die Eigenentwicklung dieser Kommunen.
  5. Die Verbots-, Untersagungs- bzw. Einschränkungsvorgaben des LEP HR für die Ausweisung von Wohnsiedlungspotential, von Siedlungspotential und Gewerbeentwicklungspotential insbesondere im Freiraumverbundsystem, aber auch grundsätzlich außerhalb der willkürlich festgelegten Zentren – Metropole Berlin (BE), Berliner Umland (BU), Oberzentren und Mittelzentren – stellen eine Verletzung des Selbstverwaltungsrecht der betroffenen benachteiligten Kommunen dar.
  6. Insbesondere der örtliche Bedarf/Eigenentwicklung für Wohnsiedlungen (Z 5.5) wird gegen die Planungshoheit der Kommunen unberechtigt und unangemessen eingeschränkt. Die vorgesehene Einschränkung des örtlichen Bedarfs auf 1 ha / 1000 EW ist willkürlich und nicht gerechtfertigt. Das betrifft unter anderem alle bestehenden Wochenendgrundstücksgebiete, für die die Gemeinden Bestensee, Heidesee und Schenkenländchen perspektivisch eine Umwandlung in Wohngebietsflächen anstreben.
  7. Das Gleiche trifft zu für bestehende Gewerbegebiete, für die offensichtlich ein Erweiterungsverbot festgelegt werden soll. Das betrifft unter anderem die Gewerbe- und Handelsfläche der Raiffeisengenossenschaft in Friedersdorf, die dadurch in ihrer Existenz bedroht wird.
  8. Die im LEP HR vorgesehenen Verstöße gegen das Selbstverwaltungsrecht und die Planungshoheit der betroffenen Kommunen wurden nicht demokratisch erarbeitet, nicht mit den betroffenen Kommunen beraten und abgestimmt.
  9. Die vorgesehen Festlegung von Ober- und Mittelzentren und der nicht berücksichtigte Anspruch von vielen Kommunen auf die Ausweisung von Grundzentren stellt eine unangemessene Benachteiligung und Ungleichbehandlung der betroffenen und nicht berücksichtigten Gemeinden dar.
  10. Das vorgesehene Freiraumverbundsystem (Z 6.2) ist in seinem eigentlichen Sinn ein Entwicklungs- und Bauverhinderungssystem für die betroffenen Kommunen, wurde willkürlich gewählt und verstößt gegen das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen.
  11. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Ortsvereine Heidesee und Schenkenländchen der SPD in Diskussionen und im Austausch mit der Bevölkerung festgestellt haben, dass die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen benachteiligten Gemeinden sehr wohl erkannt haben, dass mit dem vorliegenden LEP HR vor allem die Interessen der Metropole Berlin berücksichtigt werden sollen und damit der ländliche Raum und die Orte benachteiligt werden, die für eine Anbindung nach Berlin nicht interessant sind. Unsere Gemeinden sollen sich nicht eigenständig entwickeln dürfen.
  12. Die Wählerinnen und Wähler in unseren Gemeinden sehen sehr genau, wessen Interessen berücksichtigt werden sollen und wessen Interessen vernachlässigt werden und welche Parteien im Land dafür verantwortlich sind.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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