37/II/2018 Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte

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Status:
Erledigt

Der SPD-Landesverband Brandenburg befürwortet die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für zukünftige Beamtinnen und Beamte. Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Ministerinnen und Minister der Landesregierung werden aufgefordert, mit dem Koalitionspartner eine gesetzliche Neuregelung dahingehend vorzubereiten, dass zukünftige Beamtinnen und Beamte in Brandenburg anstelle eines Anspruchs auf Beihilfe (neben der privaten Krankenversicherung) auch einen entsprechenden Anteil des Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen können. So werden die finanziellen Nachtteile für Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, ausgeglichen und das Land spart für diese Beamt-/ innen die Beihilfeausgaben.

Begründung:

Ziel der SPD ist die Einführung einer Bürgerversicherung. Als ein Schritt in diese Richtung sollte das Land Brandenburg die Benachteiligung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Beamtinnen und Beamten abschaffen.
Beamtinnen und Beamte sind in der Regel privat krankenversichert, da dies für sie finanziell günstiger ist. Je nach Familienstand müssen sie (bzw. ihre Angehörige) sich nur zu 20 bis 50 Prozent privat krankenversichern, da die übrigen 50 bis 80 Prozent der Gesundheitsfürsorgekosten durch die Beilhilfe getragen werden. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte müssen derzeit jedoch den vollen GKV-Beitrag (15,5 Prozent des Einkommens, bis 660 Euro pro Monat bei einem Bruttoeinkommen von 4.425 Euro) selber zahlen – ohne einen Anspruch auf Beihilfe oder Ähnliches.
Ein vergleichbares Gesetzesvorhaben wird derzeit in Hamburg beraten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt

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