09/II/2018 Schichtarbeit, die als Vollzeittätigkeit ausgeübt wird, bei der Festsetzung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung zu berücksichtigen

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Status:
Annahme

Ständige Schichtarbeit in Vollzeit wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus und belastet besonders das familiäre Zusammenleben. Deshalb sind Zeiten in Schichtarbeit (Vollzeittätigkeit) bei der Festsetzung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Begründung:

In der Bundesrepublik Deutschland arbeiteten laut EUROSTAT im Jahr 2016 fast 17,4 % der Beschäftigten in Schichtarbeit. Das ein ständiger Wechsel der Arbeitszeit zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, ist wissenschaftlich bewiesen. Schichtarbeit bedeutet auch Einschränkungen für das Sozial- und Privatleben und gerade in Familien mit Kindern ist ein geregeltes Zusammenleben beeinträchtigt. Um diesen hohen Belastungen Rechnung zu tragen, sind Zeiten in Schichtarbeit bei Festlegung der individuellen Regelaltersgrenze ohne finanzielle Auswirkungen (kein Rentenabschlag) auf die Höhe der Rentenzahlung zu berücksichtigen. Denkbar wäre ein früherer Rentenbeginn.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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