86/II/2018 Selbstverpflichtung der SPD Brandenburg politische Partizipation inklusiv zu ermöglichen

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Status:
Überweisung

Die SPD Brandenburg verpflichtet sich, Veranstaltungen, Versammlungen und Parteitage inklusiv zu gestalten. Sie möge dafür Sorge tragen, dass in allen Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften politische Partizipation für Menschen mit Behinderung möglich ist. In diesem Kontext relevante Maßnahmen umfassen insbesondere:

  • In sämtlichen Einladungen ist entsprechend auf den Stand der Barrierefreiheit des jeweiligen Veranstaltungsort hinzuweisen und die Rücksprache über individuelle Bedarfe anzubieten.
    * Folgende Beschreibungen wären u.a. denkbar:
    – „Ist barrierefrei“
    – „Ist teilweise barrierefrei, allerdings  gibt es keine barrierefrei Toilette, diese kann aber im benachbarten Restaurant genutzt werden“
    – „Es gibt eine x-cm hohe Stufe“
  • Bei verschiedenen möglichen Veranstaltungsorten, ist der barriereärmere zu wählen.
  • Für sämtliche SPD-Geschäftsstellen und SPD-Bürgerbüros ist von der jeweils zuständigen Gliederung, ein Schwerbehindertenparkplatz zu beantragen. Die Kontrolle hierüber obliegt dem SPD-Landesverband.
  • Es sind barrierefreie Zugänge zu ermöglichen, zum Beispiel durch die Anschaffung einer mobilen Rampe. Diese sind günstig und greifen nicht in die bauliche Substanz der Gebäude ein.
  • Es sind parteiweite Standards zur Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscher und -dolmetscherinnen zu entwickeln, um bei Vorliegen veranstaltungsbezogener Anmeldungen von Menschen mit einer entsprechenden Einschränkung ein einheitliches Vorgehen so gewährleisten.
Begründung:

Zum einen geht es darum, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, zum anderen gehören zur SPD Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und vor allem Solidarität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, geht es nicht nur darum, politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Es braucht umgekehrt auch deren Kompetenzen, um breit aufgestellt sämtlichen Teilen der Gesellschaft gerecht werden zu können.

Als Hinweis zu betrachten ist, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch  ältere Menschen oder auch Genossinnen und Genossen mit Kinderwagen oft von einer Teilhabe ausgeschlossen sind und sie mit unserem Antrag gleichermaßen berücksichtigt werden.

Um die entstehenden Kosten bei der Anschaffung o. g. Rampen einordnen zu können, fügen wir folgende Beispiele an:  Wheelramp Klapprampen (https://wheelramp.de/), online bestellbar für einen Preis von 179,- Euro | 1,2 Meter oder 199,- Euro | 1,5 Meter lang.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Hinweise zur aktualisierten Fassung:

Dieser Antrag wird in einer aktualisierten Fassung nachgereicht. Im Antragsbuch wurde im Antragstext der letzte Anstrich vergessen (Zeilen 44-49). Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Beschluss: Überweisung an Landesvorstand und Landesausschuss

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