50/II/2018 Vertretung der Menschen mit Behinderungen im Rundfunkrat des rbb

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Status:
Annahme

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion setzen sich dafür ein, dass ein Vertreter / eine Vertreterin der Gruppe „Menschen mit Behinderung“  als ständiger Repräsentant / ständige Repräsentantin aus dem Land Brandenburg im Rundfunkrat des rbb vertreten ist.

Begründung:

Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Die Mitglieder des Rundfunkrates setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie Interessen der Allgemeinheit und das öffentliche Leben der Länder Berlin und Brandenburg zu vertreten. Aber bisher gibt es keinen Vertreter / keine Vertreterin von Menschen mit Behinderung im Rundfunkrat.

Ein Sitz der Menschen mit Behinderungen in diesem Gremium ist für uns ein wichtiges Mittel zur Bewusstseinsbildung der UN-Behindertenrechtskonvention und hat durch das Bundesteilhabegesetz noch weitere Dringlichkeit bekommen.

Mit Beschluss vom 20. November 2013 (DS 5/8222-B) hat der Landtag die Landesregierung bereits beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der nächsten Novellierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg bei der Besetzung des Rundfunkrates ein Sitz für einen Vertreter / eine Vertreterin von Menschen mit Behinderung eingeräumt wird. Wir bitten diesen Beschluss in der aktuellen Legislaturperiode noch einmal aufzurufen und sich dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderungen endlich einen entsprechenden Sitz bekommen, wie er in anderen Bundesländern und Rundfunkräten bereits üblich ist.

Der Landesbehindertenbeirat (LBB) hat das Vorschlagsrecht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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