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39/I/2022 Innenstädte für Folgen des Klimawandels umbauen

20.10.2022

Der Landesvorstand der SPD wird aufgefordert, gegenüber dem Parteivorstand und den brandenburgischen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion sowie den Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass die Anpassung der Innenstädte an die Folgen des Klimawandels größere Priorität erhält. Da Länder und Kommunen die dafür erforderlichen Maßnahmen nicht allein werden stemmen können und eine große Dringlichkeit gegeben ist, sollte es entsprechende Förderprogramme des Bundes für den Stadtumbau unter Klimagesichtspunkten geben.

Dafür gibt es beispielsweise folgende erfolgreiche Modelle, deren großflächige Umsetzung lohnen kann:

  1. Schwammstadt

Die Kanalisation in den Metropolen ist bei Starkregen in der Regel überfordert. Regenwasser sollte möglichst dort, wo es fällt versickern und verdunsten. Dafür bieten sich unter anderem Gründächer, künstliche Teiche, Versickerungsmulden, sowie die Begrünung der Hausfassaden an. Aufgefangenes Regenwasser kann für die Toilettenspülung eingesetzt werden. Wie viele Dächer überhaupt statisch für Dachbegrünung geeignet sind, wird bisher nicht erhoben. Egal ob auf Dächern oder am Boden, durch kühlende Verdunstung erhöht sich die Lebensqualität in der Stadt.

In einem ersten Schritt sollte in Abstimmung mit den Bundesländern die Erhebung der für diese Maßnahmen geeigneten Flächen erfolgen.

  1. Fernkälte

Fernkälte ist so etwas wie Fernwärme, nur umgekehrt. Statt heißem Wasser fließt kaltes Wasser durch die Rohre. Die Kälte wird an zentralen Orten energieeffizient erzeugt. Damit lassen sich die energiefressenden dezentralen Klimaanlagen vermeiden. Ein direkter Beitrag zur Klimaverbesserung in der Stadt.

Auch hier wäre sinnvoll, in einem ersten Schritt die dafür geeigneten Netze zu erfassen.

52/I/2021 Ablösung der Staatsleistungen – Verfassungsauftrag nach über 100 Jahren erfüllen!

22.10.2021

Wir bekennen uns zum Verfassungsauftrag, die Ablösung von Staatsleistungen an die Evangelische und Katholische Kirche voranzutreiben und wirken bei der Gestaltung dieser Vision uneingeschränkt mit. Im Bewusstsein vergangener gemeinsamer und von den Kirchen anerkannter Initiativen von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 19. Deutschen Bundestages sind wir gewillt:

  1. die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Land Brandenburg dazu aufzufordern, den, im 19. Deutschen Bundestag eingebrachten, Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Sicherstellung der Ablösung der Staatsleistungen gemäß Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 2 WRV der Fraktionen der FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksachen 19/19273) aufzugreifen, neu zu denken und durchzusetzen.
  2. sofern das Anliegen derweil nicht durch den Deutschen Bundestag verfolgt werden kann, zu erreichen, dass das Land Brandenburg ein Grundsätzegesetz erarbeitet und über den Bundesrat gemäß Artikel 76 Absatz 3 Grundgesetz ordentlich einbringt.

Die SPD Brandenburg bekennt sich zu den zweckungebundenen Leistungen an die jüdischen Gemeinden, die durch das Grundsätzegesetz nicht abgelöst werden, in Verantwortung vor der Geschichte und der gesellschaftlichen Verpflichtung, die jüdischen Einrichtungen und Verbände in Stadt und Land zu fördern, zu erhalten sowie zu schützen.

73/I/2021 Fairer Wettbewerb auf Straße und Schiene

21.10.2021

Die SPD-geführte Landesregierung und die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion sollen sich für die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen (tatsächlich verursachte (Umwelt-)Kosten müssen durch den Verursacher getragen werden) für den Wettbewerb zwischen Schienen-, Luft-, Wasser- und Straßenverkehr einsetzen, insbesondere um den Personen- und Güterverkehr dahingehend zu lenken, die ökologischen Nachteile soweit wie möglich abzumildern und damit Gesundheits- und Umweltkosten zu minimieren.

09/I/2021 Gleiche Krankentage für alle Eltern – unabhängig vom Versicherungssystem

21.10.2021

Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dass für alle Eltern eine gleichberechtigte Betreuung ihrer erkrankten Kinder ermöglicht wird – auch wenn der eine Elternteil gesetzlich, der andere aufgrund seiner Verbeamtung privat und ebenso das Kind privat versichert ist. Dem gesetzlich versicherten Elternteil müssen 10 Tage Kinderkrankengeld (bei etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns) zur Verfügung stehen, unabhängig von dem Versichertenstatus des anderen Elternteils und des Kindes.

04/I/2021 Sozialgarantie über 2021 hinaus

20.09.2021

Das Sozialversicherungssystem wurde seit Ende des 19. Jahrhunderts schrittweise in Deutschland eingeführt. Den Anfang machte Otto von Bismarck mit der Krankenversicherung, die dann durch die Unfall- und der Rentenversicherung ergänzt wurde. Die Einführung der Arbeitslosenversicherung erfolgte zu Beginn des 20. Jahrhundert. Das heutige Sozialversicherungssystem in Deutschland wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 komplettiert.

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung in Deutschland sind in den letzten 50 Jahren stark gestiegen. So lag der durchschnittliche Beitragssatz 1970 noch bei 26,5 Prozent. Mit der Einführung der Pflegeversicherung stieg der Beitragssatz 1995 auf 39,3 Prozent.

Als Folge des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Beitragszahler, während die Zahl der Leistungsempfänger steigt. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten.

Im Koalitionsausschuss der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD einigte man sich am 3. Juni 2020 auf die „Sozialgarantie 2021“, einem der Eckpunkte des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Mit der „Sozialgarantie 2021“ will die Regierungskoalition die Sozialversicherungsbeiträge bis zum Ende des Jahres 2021 bei höchstens 40 Prozent deckeln.

Wir fordern die Bundesregierung auf, eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten, auch über das Jahr 2021 hinaus, zu verhindern. Dies darf jedoch nicht zu einer Absenkung von Leistungen führen. Eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge blockiert aufgrund der sinkenden Nettoeinkommen die Binnennachfrage, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und gefährdet das Wirtschaftswachstum.

71/I/2017 Mehr Verbraucherschutz im Strommarkt

20.10.2017

Die Bundesregierung soll nach Wegen suchen, um für die privaten Haushalte den Wechsel zwischen verschiedenen Stromanbietern einfacher und transparenter zu machen. Ein Weg könnte darin bestehen, die maximalen Kündigungsfristen für die Verbraucher gesetzlich zu regeln.

Zudem sollen Verbraucher besser vor intransparenten und unangemessenen Preiserhöhungen  geschützt werden.