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34/I/2021 Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum erhalten und weiterentwickeln

29.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, die Gesundheitsversorgung in unserer Region zu erhalten und weiterzuentwickeln, im Einzelnen:

  1. Die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser des Landes muss deutlich erhöht werden. Notwendig sind 250 Mio. Euro jährlich, statt aktuell 110 Mio. Euro.
  2. Die Investitionsfinanzierung der Ruppiner Kliniken muss noch deutlich höher ausfallen als bei anderen Krankenhäusern, da sie als Hochschulklinikum ein breites Spektrum an Diagnostik und Therapie sowie eine höhere Zahl an Patient*innen bewältigen müssen und diese Aufgaben noch steigern werden.
  3. Es muss eine Regelung geschaffen werden, anhand welcher die Verlegung aus kleineren Krankenhäusern, wenn die/der Patient*in dort nicht mehr fachgerecht versorgt werden kann, in das nächste geeignete Krankenhaus („Ankerhäuser“) erfolgen muss und nicht im Rahmen von Kooperationen in Krankenhäuser anderer Bundesländer erfolgen darf. (siehe als Beispiel den Vorschlag „Notfallversorgungsnetzwerk“ von Erik Weidemann, Neuruppin). Brandenburger*innen sollen, wenn medizinisch angebracht, in Brandenburg versorgt werden!

Für die eben genannte Forderung können bei der Landeskrankenhausplanung Sanktionen geschaffen werden, nach denen Krankenhäuser, die diese Regel nicht einhalten, mit Kürzungen bei den Investitionsmitteln des Landes rechnen müssen.

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, sich für einen substanziellen Umbau des aktuellen Abrechnungssystems im Krankenhaus (DRG System) oder besser noch dessen Abschaffung einzusetzen. Alternative Vorschläge liegen seit Jahren vor!

Wir fordern die Unterstützung von Praktika von Studierenden in Arztpraxen (Herkunftsuniversität spielt keine Rolle) auf dem Land!

Wir fordern weiterhin die Einrichtung des Hubschrauberstützpunktes in Neuruppin („Ankerkrankenhaus“)!

Wir fordern, dass die Zuständigkeit für den Beschluss des Landeskrankenhausplan zukünftig beim Landtag liegt!

25/I/2021 Wiederaufbau eines Studienseminars für die Lehrkräftebildung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Wiederaufbau eines Studienseminars für die Lehrkräftebildung in der zweiten Ausbildungsphase (Referendariat) und für die Qualifikation von Seiten- und Quereinsteiger*innen im Schuldienst im Landkreis Ostprignitz-Ruppin bis zum Ende der Wahlperiode abgeschlossen wird.

60/I/2021 Direktanbindung des Prignitz-Express nach Berlin

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert dafür einzutreten, dass die Regionalbahn Prignitz-Express noch in dieser Legislaturperiode mit dem Berliner Zentrum verbunden wird. Die Strecke soll so ausgebaut werden, dass der Umweg über Spandau entfällt.

59/I/2021 Anpassung des Taktfahrplans für den RE 2

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert dafür einzutreten, dass der Zugtakt für den RE 2 (Berlin – Wittenberge) um mindestens eine Spätverbindung ausgedehnt und im Berufsverkehr auf 30 Minuten verkürzt wird.

41/I/2021 Förderung der Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert, die Förderung der Freiwilligen Feuerwehren im Zuge der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

05/I/2021 Einrichtung einer neutralen Anlaufstelle für Auszubildende (Ausbildungs-Ombudsstelle)

20.09.2021

Die duale Berufsausbildung ist ein guter Weg für junge Menschen eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu beginnen. Damit die berufliche Ausbildung weiterhin attraktiv bleibt, wurde durch den Gesetzgeber das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum 01.01.2020 novelliert und entsprechende Änderungen in der Handwerksordnung (HwO) vorgenommen. Kernpunkte waren mehr Flexibilität in der Ausbildung in Teilzeit und die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende. Die Durchsetzung fairer Ausbildungsbedingungen und eine hohe Ausbildungsqualität ist jedoch kein Selbstläufer.

Nicht in jedem Unternehmen wird die Ausbildung so durchgeführt, wie es gesetzlich durch das BBiG sowie die HwO geregelt ist. Häufig kann es zu Konflikten in den Ausbildungsbetrieben und an der Berufsschule kommen. In der Folge werden Ausbildungsverträge vorzeitig abgebrochen. Eine neutrale Beschwerde- und Schlichtungsstelle kann in solchen Fällen helfen.

In Brandenburg soll eine Anlaufstelle für Auszubildende (sog. Ausbildungs-Omdudsstelle) und für Jugendliche in der Berufsvorbereitung bei der zuständigen obersten Landesbehörde für Berufliche Bildung (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie) eingerichtet werden. Wie im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, soll die Ombudsstelle in enger Zusammenarbeit mit den Kammern und den Sozialpartnern (Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften) errichtet werden. Aufgabe ist die neutrale und kostenfreie Beratung von Auszubildenden und Jugendlichen in der Berufsvorbereitung im Land Brandenburg in konkreten Konfliktsituationen.

03/I/2021 Verpflichtung von Arbeitgeber*innen zur Besetzung von freien Teilzeitanteilen

20.09.2021

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) soll eine Regelung aufgenommen werden, die Arbeitgeber*innen verpflichtet, freie Teilzeitanteile nachzubesetzen.

Gemäß § 6 TzBfG hat der/die Arbeitgeber*in den Arbeitnehmer*innen, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.

Nach § 8 Absatz 4 TzBfG hat der*die Arbeitgeber*in der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Große Arbeitgeber*innen haben danach nur erheblich eingeschränkte Möglichkeiten, eine Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Der steigende Teilzeitanteil führt zu einer Mehrbelastung aller Mitarbeitenden eines/einer Arbeitgebenden und zur Arbeitsverdichtung. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden sollen Arbeitgeber*innen verpflichtet werden, die durch die Teilzeit frei gewordenen Finanzmittel für Ersatzpersonal einsetzen zu müssen.

58/I/2021 Neubau von kommunalen Radwegen

16.09.2021

Die SPD-Landtagsfraktion möge in der Koalition dafür eintreten, dass die Landesregierung beauftragt wird, ein Konzept zu entwickeln, wie eine finanzielle Förderung kommunaler (straßenunabhängiger) Radwege (Bau und Unterhaltung) einschließlich von Radschnellwegen über das Jahr 2023 hinaus sichergestellt werden kann.

23/I/2021 Verbesserung der digitalen Bildungsmöglichkeiten in Brandenburgs Schulen

14.09.2021

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg auf, die folgenden Punkte zu forcieren bzw. in eine unmittelbare Umsetzung zu überführen:

  1. Schaffung von Kompetenzzentren im ganzen Land zur technischen und methodischen Unterstützung der Lehrkräfte
  2. Auflegung eines Sonderprogramms zur Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit digitalen Medien
  3. Implementierung eines Regelsystems um die digitale Bildung nachhaltig an den Schulen zu etablieren
  4. Einführen einer Projektwoche zum Thema Medienkompetenzen für Schüler*innen
  5. Etablierung von Anerkennungsmechanismen für Lehrkräfte, die sich besonders im Bereich der digitalen Bildung engagieren
  6. Anpassung des § 65 Brandenburgisches Schulgesetzes Abs. 5 und 6 hinsichtlich einer möglichen einwilligungsfreien Nutzung nichtöffentlicher Dienste
  7. Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erstellung/Nutzung von digitalen Lernmaterialien
    • Einrichten eines schulspezifischen Budgets für den Erwerb von lizensierten Lernmaterialien
    • Förderung von brandenburgischen Lehrkräfte bei der eigenen Erstellung und freien Lizensierung eigener Materialien

57/I/2021 Klimafreundliche Dienstwagen

13.09.2021

Die Mandatsträger*innen der SPD, denen personengebundene Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden, werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass diese, soweit nicht bereits geschehen, schnellstmöglich durch klimafreundlichere Fahrzeuge ersetzt werden; z. B. durch elektrisch angetriebene Fahrzeuge.